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Wiedereinstieg ins Berufsleben - rechtliche Lage

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Anestiev - pixabay.com
Kann der Arbeitgeber nach der Elternzeit einen Antrag auf Teilzeitarbeit ablehnen?
Bild: Anestiev - pixabay.com

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AutoreninfoMag. Julia Simsch
aktualisiert: 26.07.2021Online Redakteurin
Familie, Freizeit, Warentests
Endet die Elternzeit, möchten viele Mütter wieder zurück in ihren alten Job. Welche Rechte Du dabei hast, bleibt oft unklar. Um neben dem Beruf noch genug Zeit für die Kinderbetreuung zu haben, wollen viele Mütter ihre alte Vollzeitstelle durch eine Teilzeitstelle ersetzen.

Anspruch auf gleichwertigen Arbeitsplatz

Zunächst einmal ist es so, dass Dir Dein Arbeitgeber einen gleichwertigen Arbeitsplatz wie vor der Elternzeit garantieren muss. Er muss Dir also nicht die ehemalige Stelle wiedergeben. Es reicht, wenn er Dir eine Stelle anbietet, die mit dieser vorherigen vergleichbar ist. Vergleichbar bedeutet, dass die Tätigkeit und das Gehalt Deinem Arbeitsvertrag entsprechen. Dabei kommt es also auch darauf an, wie detailliert die Stelle im Arbeitsvertrag beschrieben ist.

Teilzeit

Anspruch auf Teilzeit haben Frauen erstmal nur während der Elternzeit. Wenn Du vor der Elternzeit eine Vollzeitstelle hattest, so steht Dir nach der Elternzeit auch nur eine Vollzeitstelle zu.

Betriebsgröße

Unabhängig von der vorangegangenen Elternzeit, haben Mütter in jedem Betrieb, der mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt, Anspruch auf Teilzeit. Die Vertragsänderung von Vollzeit auf Teilzeit muss drei Monate vor Beginn der Teilzeit beantragt werden. In einem Betrieb mit weniger als 15 Mitarbeitern muss dieser Antrag nicht genehmigt werden. Wenn der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat und der Antrag trotzdem abgelehnt wurde, kannst Du gerichtlich dagegen vorgehen. Ablehnen darf der Arbeitgeber den Antrag dann nämlich nur dann, wenn dringende betriebliche Gründe gegen eine Teilzeitbeschäftigung sprechen. Diese dringenden betrieblichen Gründe muss der Arbeitgeber dann vor Gericht nachweisen.

Antrag auf Teilarbeitszeit

In einem Antrag auf Teilzeitarbeit muss die gewünschte Wochenstundenzahl und deren Verteilung angegeben werden. Spätestens ein Monat vor gewünschtem Beginn muss der Arbeitgeber der Wiedereinsteigerin mitteilen, ob der Antrag genehmigt wurde. Tut er dies nicht, gilt der Antrag als angenommen.

Kündigungsfrist

Während der Elternzeit genießt Du einen besonderen Kündigungsschutz, der mit dem Ende der Elternzeit beendet ist. Danach gilt wieder die ganz normale Kündigungsfrist. Der Arbeitgeber kann Dir also am ersten Tag nach Ablauf der Elternzeit fristgerecht kündigen. Liegt beispielsweise eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor, so muss nach der Elternzeit eine Beschäftigung von drei Monaten bestehen, bis die Kündigung wirksam wird.

Befristeter Arbeitsvertrag

Wenn Du einen befristeten Arbeitsvertrag hast, der während der Elternzeit ausläuft, so verlängert er sich nicht automatisch aufgrund der Elternzeit. Der Vertrag läuft ganz normal zu Vertragsende aus, damit ist auch die Elternzeit beendet.

Kurze Zeit zwischen zwei Elternzeiten

Wenn kurz vor Ende der Elternzeit eine erneute Schwangerschaft eintritt und zwischen dem Ende der Elternzeit und dem Beginn der neuen Elternzeit noch ein paar Monate liegen, musst die werdende Mutter in dieser Zeit wieder arbeiten gehen. Ob es Sinn macht, nach mehrjähriger Elternzeit für ein paar Wochen wieder zu arbeiten, ist eine andere Frage. Wenn Du mit Deinem Arbeitgeber sprichst, könnt Ihr Euch darauf einigen,  diese Zeit mit Urlaubstagen zu überbrücken. Ist das nicht der Fall, könnte auch eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit möglich sein. Das hat allerdings den Nachteil, dass Du in dieser Zeit nicht versichert bist und weder Anspruch auf Gehalt noch auf Arbeitslosengeld hast.

Jobwechsel während der Elternzeit

Willst Du während der Elternzeit eine andere Arbeitsstelle annehmen, überträgt sich die Elternzeit nicht automatisch vom alten Arbeitgeber auf den neuen. Bei der Kündigung ist auch die Elternzeit in dem alten Betrieb beendet. Im neuen Betrieb muss dann erneut sieben Wochen vorher ein Antrag auf Elternzeit gestellt werden. Auch dann gilt wieder der besondere Kündigungsschutz.

[JS]

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