Autoreninfo | Natalija Krenz | |
aktualisiert: 03.04.2020 | Online Redakteurin | |
Gesundheit und Erziehung |
Das Umgangsrecht oder auch Besuchsrecht garantiert beiden Elternteilen das Recht, aber auch die Pflicht, auch bei einer Trennung noch Kontakt zu dem Kind haben zu dürfen. Gerade Kinder leiden bei einer Trennung am meisten, so dass es sinnvoll ist, das Besuchsrecht vernünftig zu regeln.
Grundsätzlich sollte man sich immer darüber bewusst sein, dass bei einer Scheidung die Kinder am meisten leiden. Man kann beobachten, dass selbst Kindern aus zerrütteten Elternverhältnissen, bei denen es täglich Streit und Auseinandersetzungen gibt, sich trotzdem wünschen, dass Mutter und Vater beisammen bleiben und sich nicht trennen. Ebenso wenig wollen diese Kinder ihre eigene Familie verlassen, was schon ziemlich eindrucksvoll zeigt, wie wichtig für Kinder der Kontakt zu ihrem Vater und ihrer Mutter ist. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, bei einer Scheidung die Kinder möglichst aus der Schusslinie zu nehmen. Selbst eine einvernehmliche Trennung ist für Kinder unglaublich belasten und so mag man sich gar nicht vorstellen, was wohl passiert, wenn es seiner Schlammschlacht zwischen Mutter und Vater kommt, bei der die Kinder womöglich sogar als Druckmittel eingesetzt werden.
Auch wenn es im Rahmen einer Trennung häufig sehr schwierig ist, mit der anderen Seite noch sinnvoll zu sprechen, sollte es doch auf im Hinblick auf das Wohlbefinden des Kindes getan werden. Wenn es um das Kind geht, sollte das Wohlergehen im Mittelpunkt stehen und beide Parteien sollten sich am Riemen reißen. Grundsätzlich steht das Wohl des Kindes immer im Mittelpunkt und aus diesem Grund gibt es auch keine festen Regelungen, die genau festlegen, wer wann das Kind sehen darf. Beim Besuchs- oder Umgangsrecht wird gewährleistet, dass beide Elternteile das Recht aber auch die Pflicht auf den Umgang mit dem Kind haben.
Grundsätzlich erst einmal kann zwischen den Eltern selbst festgelegt werden, wie das Besuchs- bzw. Umgangsrecht genau ausgelegt wird. Häufig ergibt sich schon allein daraus eine Regelung, dass die Kinder bei einem Elternteil wohnen und das andere nur zu Besuch sehen. Hier darf man allerdings nicht dem Irrglauben unterliegen, dass nur weil die Kinder die ganze Woche zum Beispiel bei einem Elternteil sind, man jedes Wochenende mit ihnen etwas unternehmen kann. Grundsätzlich gilt, dass die Freizeiten zwischen den Eltern ebenfalls aufgeteilt werden sollten, sodass bei vielen geschiedenen Partnern ein Wechsel in der Betreuung der Freizeiten stattfindet. Ein häufiges Modell ist es, dass der Vater das Kind in der einen Woche am Wochenende übernimmt, während es die Mutter in der Woche darauf hat. Losgelöst von der Frage, wo sich die Kinder unter der Woche aufhalten.
Ist es nicht möglich, eine vernünftige Regelung über die Art und Weise des Umgangs zu finden, so kann in der Regel das zuständige Jugendamt um Hilfe gebeten werden. Dieses unterstützt die Eltern bei Gesprächen und hilft dabei, eine Regelung des Besuchsrechts zu erarbeiten.
Ist man auch hier nicht in der Lage sich mithilfe des Jugendamtes auf ein Besuchsrecht zu einigen, so kann ein Antrag auf Regelung des Umgangs beim Amtsgericht oder Familiengericht gestellt werden.
Für die Kinder ist die Trennung selbst schon sehr schlimm, sodass jegliche weitere Streiterei wie zum Beispiel das Besuchsrecht für die Kinder unglaublich belastend ist. Muss das Besuchsrecht gerichtlich geklärt werden, so werden gerade dann, wenn das nicht möglich ist, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, die Kinder befragt, was sie sich wünschen würden. Allgemein ist eine gute Idee, die Kinder bei der Frage nach dem Besuchsrecht mit einzubeziehen, allerdings sollte man sich tunlichst davor hüten, sie vorher in die eine oder andere Richtung zu beeinflussen. Da es in der Regel um das Wohl des Kindes geht, hat die kindliche Meinung, selbst bei sehr jungen Kindern einen starken Einfluss auf das, was schließlich festgelegt werden kann.
Grundsätzlich gilt aber, tut euren Kindern eingefallen und findet einen fairen Umgang, der aus Sicht eurer Kinder fair ist und stellt persönliche Differenzen und persönliche Wünsche hintenan.
[KaKra]