Ebenso frühzeitig sollte auch die Auswahl der Brautjungfern, Blumenkinder und Trauzeugen erfolgen. Sonst wird gegen Ende der Hochzeitsvorbereitungen die Zeit knapp und Terminstress macht sich breit.
Wo
wird die Trauung angemeldet und was muss dabei beachtet werden?
Je nachdem, welcher Konfession Braut und Bräutigam angehören, variiert auch der Ort der Anmeldung für die Trauung. Es gibt dabei auch noch die ein oder andere Besonderheit zu beachten.
Sind beide Partner evangelisch, ist das evangelische Gemeindebüro ihres Wohnortes zuständig. Ist das Brautpaar in verschiedenen Kirchengemeinden ansässig, kann es sich für eine der beiden Gemeinden entscheiden. Bei katholischen Partnern verläuft die Anmeldung ähnlich. Hier ist statt dem Gemeindebüro jedoch die katholische Pfarrkirche der Kirchengemeinde zuständig. Auch hier kann man sich für eine der beiden Gemeinden entscheiden, wenn Braut und Bräutigam nicht im selben Bereich wohnen. Für den Fall, dass die Partner unterschiedlicher Konfession sind, muss die Wahl auf eine Kirche fallen. Dann findet die Trauung entweder katholisch unter der Beteiligung eines evangelischen Geistlichen oder aber evangelisch unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen statt. Dies bezeichnet man auch als ökumenische Trauung. Die Trauung selbst vollzieht sich nach dem Recht und der Ordnung der Kirche, in der die Feierlichkeiten ausgerichtet werden. Allerdings muss der Pfarrer des jeweiligen Ortes im Vorfeld entscheiden, ob er das Paar mit unterschiedlichen Konfessionen trauen möchte oder nicht. Die Anmeldung zur Trauung erfolgt in beiden Pfarrämtern.
Will ein Partner eine Vermählung mit einem orthodoxen oder Nicht-Christen schließen, muss in der katholischen Kirche vor der Anmeldung zunächst die Genehmigung des zuständigen Bischofs eingeholt werden. Zudem muss der katholische Partner zusichern, den Nachwuchs gemäß dem katholischen Glauben groß zu ziehen und die Unauflöslichkeit der Ehe anerkennen. Bei einer evangelischen Trauung muss der katholische Partner bei seinem Pfarramt die Befreiung von der Formpflicht (Dispens) beantragen, ansonsten gilt er nach katholischem Kirchenrecht als nicht verheiratet.
Will
das Brautpaar in einer besonderen Kirche heiraten, muss entweder beim
kathoischen Pfarramt ein Entlassschein (Traulizenz) oder beim
evangelischen Gemeindebüro ein Entlasschreiben (Dimissoriale)
eingeholt werden. Auch wenn die Trauung von einem Wunschpfarrer
vollzogen werden soll, muss der Priester zunächst einmal die
Erlaubnis des für die Kirche zuständigen Pfarrers einholen.
Was
passiert bei dem Traugespräch?
Egal ob die Trauung in einer katholischen oder evangelischen Kirche stattfindet, eines ist in beiden Kirchen gleich: Vor der Zeremonie findet das Traugespräch mit dem zuständigen Pfarrer statt. Es dient dazu, dass das Brautpaar und der Pfarrer sich näher kennen lernen, um persönliche Fragen näher zu erläutern. Daneben wird das Eheverständnis der jeweiligen Kirche näher erläutert und der Ablauf des Trauungsgottesdienstes wird besprochen. Außerdem wird in der katholischen Kirche das Ehevorbereitungsprotokoll und in der evangelischen Kirche die Trauanmeldung ausgefüllt.
Habt Ihr der standesamtlichen Hochzeit noch eine kirchliche Trauung folgen lassen?
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