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Kirchlich heiraten

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Foto: Bernd Geller / Fotolia.com
Bernd Geller / Fotolia.com

Die Gründe für eine kirchliche Trauung sind vielfältig, sei es die feierliche Zeremonie, der religiöse Hintergrund oder aber die Erfüllung des Wunsches der Eltern und Schwiegereltern. Aber auch der Aspekt, dass im Gegensatz zur standesamtlichen Trauung das Brautpaar die kirchliche Trauung mehr mitgestalten kann, spielt bei dem ein oder anderen eine Rolle. Außer in Grossbritannien, Irland, Spanien und Italien liegt der kirchlichen Trauung jedoch lediglich der kirchenrechtliche Charakter zu Grunde. Dies begründet sich in der Trennung von Kirche und Staat. Die Trauung ist also eine rein kirchliche Institution, wobei es in den verschiedenen Kirchen große Unterschiede gibt.

Wann muss die kirchliche Trauung angemeldet werden?

Hat sich das Brautpaar für eine kirchliche Trauung entschieden, sollte es den Termin circa ein Jahr vorher vormerken lassen. Auch wenn zu diesem Zeitpunkt der standesamtliche Termin noch nicht bestätigt ist, kann beim zuständigen Standesamt dennoch in Erfahrung gebracht werden, ob der Wunschtermin noch frei ist und demnach der  kirchliche Termin festgelegt werden. In Deutschland sind die beliebtesten Kirchen nämlich schnell ausgebucht. Möchte man dazu noch einen Wunschpfarrer für die Trauung, erschwert das die Angelegenheit meist noch deutlich.

Rund sechs Monate vor der Zeremonie, wenn der Termin beim Standesamt bestätigt wurde, wird auch der Termin in der Kirche bestätigt. Dies kann beim zuständigen Pfarrer oder aber im Pfarrbüro erfolgen. Dabei kannst Du bereits ein Termin für das Traugespräch erfragen, das in der Regel ein paar Wochen vor der Trauung stattfinden wird. Es dient dazu, offene Fragen in Bezug auf die Trauung zu klären und sich mit dem Pfarrer zu besprechen. Die katholische Kirche lädt das Brautpaar zudem mitunter häufig zu einem Eheseminar ein.

Ebenso frühzeitig sollte auch die Auswahl der Brautjungfern, Blumenkinder und Trauzeugen erfolgen. Sonst wird gegen Ende der Hochzeitsvorbereitungen die Zeit knapp und Terminstress macht sich breit.

Wo wird die Trauung angemeldet und was muss dabei beachtet werden?

Je nachdem, welcher Konfession Braut und Bräutigam angehören, variiert auch der Ort der Anmeldung für die Trauung. Es gibt dabei auch noch die ein oder andere Besonderheit zu beachten.

Sind beide Partner evangelisch, ist das evangelische Gemeindebüro ihres Wohnortes zuständig. Ist das Brautpaar in verschiedenen Kirchengemeinden ansässig, kann es sich für eine der beiden Gemeinden entscheiden. Bei katholischen Partnern verläuft die Anmeldung ähnlich. Hier ist statt dem Gemeindebüro jedoch die katholische Pfarrkirche der Kirchengemeinde zuständig. Auch hier kann man sich für eine der beiden Gemeinden entscheiden, wenn Braut und Bräutigam nicht im selben Bereich wohnen. Für den Fall, dass die Partner unterschiedlicher Konfession sind, muss die Wahl auf eine Kirche fallen. Dann findet die Trauung entweder katholisch unter der Beteiligung eines evangelischen Geistlichen oder aber evangelisch unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen statt. Dies bezeichnet man auch als ökumenische Trauung. Die Trauung selbst vollzieht sich nach dem Recht und der Ordnung der Kirche, in der die Feierlichkeiten ausgerichtet werden. Allerdings muss der Pfarrer des jeweiligen Ortes im Vorfeld entscheiden, ob er das Paar mit unterschiedlichen Konfessionen trauen möchte oder nicht. Die Anmeldung zur Trauung erfolgt in beiden Pfarrämtern.

Will ein Partner eine Vermählung mit einem orthodoxen oder Nicht-Christen schließen, muss in der katholischen Kirche vor der Anmeldung zunächst die Genehmigung des zuständigen Bischofs eingeholt werden. Zudem muss der katholische Partner zusichern, den Nachwuchs gemäß dem katholischen Glauben groß zu ziehen und die Unauflöslichkeit der Ehe anerkennen. Bei einer evangelischen Trauung muss der katholische Partner bei seinem Pfarramt die Befreiung von der Formpflicht (Dispens) beantragen, ansonsten gilt er nach katholischem Kirchenrecht als nicht verheiratet.

Will das Brautpaar in einer besonderen Kirche heiraten, muss entweder beim kathoischen Pfarramt ein Entlassschein (Traulizenz) oder beim evangelischen Gemeindebüro ein Entlasschreiben (Dimissoriale) eingeholt werden. Auch wenn die Trauung von einem Wunschpfarrer vollzogen werden soll, muss der Priester zunächst einmal die Erlaubnis des für die Kirche zuständigen Pfarrers einholen.

Was passiert bei dem Traugespräch?

Egal ob die Trauung in einer katholischen oder evangelischen Kirche stattfindet, eines ist in beiden Kirchen gleich: Vor der Zeremonie findet das Traugespräch mit dem zuständigen Pfarrer statt. Es dient dazu, dass das Brautpaar und der Pfarrer sich näher kennen lernen, um persönliche Fragen näher zu erläutern. Daneben wird das Eheverständnis der jeweiligen Kirche näher erläutert und der Ablauf des Trauungsgottesdienstes wird besprochen. Außerdem wird in der katholischen Kirche das Ehevorbereitungsprotokoll und in der evangelischen Kirche die Trauanmeldung ausgefüllt.



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