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Autoreninfo | Natalija Krenz |
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aktualisiert: 28.08.2021 | Online Redakteurin |
Gesundheit und Erziehung |
Kinder sind ein Kostenfaktor
Zum Glück hat die Regierung erkannt, dass Kinder in der Gesellschaft einen nicht unerheblichen Kostenfaktor darstellen.Alle liebevolle Zuwendung hilft nichts, wenn das Geld für Bücher, Sport, kulturelles Miteinander oder sogar für Kleidung oder Essen fehlt. Minderbemittelte Eltern können ihren Kindern keine guten Zukunftschancen verschaffen. Ihre Kinder leben unter Umständen nur am Rande der Gesellschaft. Das betrifft in großer Zahl die Kinder von Alleinerziehenden und Geringverdienern. Der Kinderzuschlag ist ein probates Instrument, um diesen Kindern bessere Chancen für ihre Zukunft einzuräumen. Der Kinderzuschlag soll Kindern Leistung und Teilhabe sichern.
Anlaufstelle für Kinderzuschlag
Viele Eltern und Alleinerziehende haben sich den Anspruch auf den Kinderzuschlag noch nicht vergegenwärtigt. Ein großer Teil der Geldmittel schlummert noch unangetastet im Haushalt der Gemeinden. Den Berechtigten sind vielfach die Anlaufstellen nicht bekannt. Die Bedenken vor umständlichen und schwierigen Formularen schreckt viele ab. Die Anlaufstelle für Kinderzuschlag ist die örtliche zuständige Familienkasse. Die kommunalen Träger sind zuständig. Dort werden die Anträge gestellt. Unbürokratisch erhält dort jeder Hilfe. Die Mittel werden durch die kommunale Zuständigkeit bürgernah und zielgenau vor Ort sinngemäß verwendet. Im Vorfeld können Berechtigte Informationen im Internet abrufen. Dafür gibt es das Serviceportal des
Bundesfamilienministeriums mit der Rubrik "Familienwegweiser".
Höhe des Kinderzuschlags
Der Kinderzuschlag ist als ein Mittel gegen Kinderarmut eingeführt worden. Familien mit niedrigem Einkommen sollen finanziell entlastet werden. Es gibt keinen universellen Festbetrag für den Kinderzuschlag. Er wird individuell für jede Familie gesondert berechnet. Als Faustregel gilt, dass pro Kind ein Kinderzuschlag von monatlich bis zu 140,- EUR gezahlt werden kann. Die Altersgrenze für Kinder reicht bis zum 25. Lebensjahr. Bedingung ist, dass die Eltern neben dem Geld für ihren eigenen Lebensunterhalt nicht genügend Geld für den Unterhalt des Kindes zur Verfügung haben. Eltern und Kinder müssen im gleichen Haushalt leben. Aktuell sind bereits mehrere hunderttausend Kinder und ihre Eltern durch den Kinderzuschlag finanziell unterstützt worden. Das Kontingent ist noch nicht ausgeschöpft. Noch viele weitere Kinder können von solcher Leistung profitieren. Seit Januar 2011 gibt es den
Kindergeld und Kinderzuschlag schon und trotzdem ist er vielen Berechtigten noch unbekannt. Die Scheu vor dem Antrag auf Kinderzuschlag soll abgebaut werden.
Wofür wird der Kinderzuschlag gezahlt
Leistung und Teilhabe soll durch den Kinderzuschlag finanziert werden. So formuliert es das Familienministerium. Die beiden Begriffe sind breit gefächert und werden im Einzelfall genau differenziert. Beispielsweise kann der Kinderzuschlag für folgende Ausgaben beantragt werden:
- Schulbedarf wie Schulbücher, Hefte etc.
- Ausflüge von Schulklassen oder Kita-Gruppen
- Klassenfahrten über mehrere Tage
- Nachhilfe, dringende Lernförderung
- Fahrgeld zur Schule
- Mitgliedschaft im Sportverein
- Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen
- Teilnahme am sozialen Leben
- Förderung musischer Begabung und Talente
- Mittagessen in Schule oder Kita
- Erlernen eines Musikinstrumentes
Für diese und ähnliche Aktivitäten werden allerdings nur die reinen Kosten durch den Kinderzuschlag berücksichtigt. Schulbedarf ist auf einmal jährlich 100,- EUR begrenzt, zum Mittagessen wird nur ein Zuschuss gezahlt. Für einen Vereinsbeitrag ist ein pauschaler Monatsbetrag von 10,- EUR angesetzt. Online existiert ein Rechner für Kinderzuschlag. Alle relevanten Daten werden pro Einzelfall erfasst. Danach wird der voraussichtliche Kinderzuschlag berechnet. Dieser Rechner ist eine Hilfestellung, um zu ermitteln, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht. Eine rege Benutzung ist wünschenswert. Ohne Kinder hat die gesamte Menschheit keine Zukunft. Darum ist die Zahlung des Kinderzuschlags ein Schritt in die richtige Richtung.