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Kindergeld und Kinderzuschlag

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Gerd Altmann / pixelio.de
Der Kinderzuschlag wird sehr kompliziert berechnet.
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
AutoreninfoMag. Julia Simsch
aktualisiert: 31.07.2021Online Redakteurin
Familie, Freizeit, Warentests
In Deutschland bekommst Du für jedes Deiner Kinder Kindergeld. Diese Leistung ist unabhängig vom Einkommen. Es bekommt also jeder gleich viel Geld, der Betrag ändert sich nur mit der Anzahl der Kinder. Du bekommst für jedes Kind, das unter 18 Jahre alt ist und in Deinem Haushalt lebt, Kindergeld. Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, erhältst Du das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr. Ist ein Kind arbeitslos, dann nur bis zum 21. Lebensjahr. 

Das Kindergeld für volljährige Kinder entfällt, wenn das Kind jährlich 8.004 Euro oder mehr verdient. Wird ein Freiwilligendienst aller Generationen geleistet, besteht ebenfalls Anspruch auf Kindergeld.  Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern je 184 Euro monatlich. Für ein drittes Kind werden 190 Euro pro Monat und für jedes vierte und weitere Kind je 215 Euro bezahlt.

Kindergeld

Kindergeld bekommt der Elternteil, der mit dem Kind zusammen lebt. Leben beide Elternteile mit dem Kind in einem Haushalt, so können sie sich aussuchen, wer das Kindergeld erhalten soll. Vollwaisen oder Kinder, bei denen der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist, erhalten das Kindergeld selbst. Du musst das Kindergeld bei der für Dich zuständigen Familienkasse schriftlich beantragen. Der Kinderfreibetrag beträgt 7.008 Euro jährlich. Das bedeutet, dass Du nur das Einkommen, das darüber hinausgeht, versteuern musst.


Kinderzuschlag

Um zu vermeiden, dass arbeitende Eltern Arbeitslosengeld II beantragen müssen, weil durch Kinder die Kosten gestiegen sind, gibt es den Kinderzuschlag. Diesen Kinderzuschlag bekommst Du nach einem schriftlichen Antrag bei deiner Familienkasse für alle Kinder unter 25 Jahren. Er beträgt bis zu 140 Euro monatlich je Kind. Zusammen mit dem Kindergeld soll somit der durchschnittliche Bedarf eines Kindes gedeckt werden.
Wenn im Monat August Anspruch auf Kinderzuschlag besteht und das Kind auf eine Schule geht, erhalten die Eltern einmalig 100 Euro zusätzlich für Schulmaterial.

Um Anspruch auf Kinderzuschlag zu haben, musst Du als Alleinerziehender mindestens 600 Euro, als Paar 900 Euro monatlich verdienen. Gleichzeitig darf das Gehalt die Höchsteinkommensgrenze nicht überschreiten. Diese Höchsteinkommensgrenze wird sehr kompliziert berechnet. Liegt das Bruttoeinkommen über dem errechneten Gesamtbedarf plus dem Gesamtkinderzuschlag, so besteht kein Anspruch auf Kinderzulage. Das Einkommen und Vermögen Deines Kindes inklusive Unterhaltsleistungen werden in voller Höhe angerechnet. Eltern können zwischen dem Kinderzuschlag und einer Grundsicherung wählen, wenn bei einer Beantragung von Arbeitslosengeld II ein Mehrbedarf festgestellt wird. Dies betrifft zum Beispiel Alleinerziehende oder Behinderte.

Nützliche Formulare

Die wichtigsten Merkblätter, Formulare und Anträge der Familienkasse zum Download findest du hier: Formulare Familienkasse Arbeitsamt

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