Autoreninfo | Natalija Krenz | |
aktualisiert: 04.06.2017 | Online Redakteurin | |
Gesundheit und Erziehung |
Dieses Geld wird auf das Konto der Eltern überwiesen. Allerdings muss dazu erst ein Antrag bei der Familienkasse gestellt werden. Dies sollte bald geschehen, denn ein Kind kostet Geld und gerade kurz nach der Geburt sind die Belastungen oft ziemlich hoch.
Dieser beträgt 7.356 Euro pro Kind und Jahr (Stand 2017 - Quelle: §32 Abs. 6 EStG)
Bei Alleinerziehenden wird dieser Betrag geteilt.Freibetrag heißt, dass dieser Betrag von der Steuerschuld abgezogen wird. Wer also im Jahr 40.000 EUR verdient, der muss nur noch (40.000 - 7.356) also für 32.644 Euro Steuern bezahlen.
Grundsätzlich gibt es nur die Möglichkeit, entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag zu bekommen. Ob nun der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zum Zuge kommt, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der sogenannten "Günstigerprüfung". Es muss kein separater Antrag dafür gestellt werden. Einen Kinderfreibetrag bekommt jeder, der ein Kind betreuen muss, und für den der Bezug von Kindergeld finanziell nachteiliger wäre.Für diesen Betrag müssten sie 8.412 Euro Einkommenssteuer bezahlen. Wenn jetzt der Kinderfreibetrag in Rechnung gestellt wird, dann müssen 7.356 Euro davon abgezogen werden.
Es bleiben also noch 44.644 Euro übrig, für die jetzt Steuer bezahlt werden muss. Das verringert natürlich die Steuerschuld auf jetzt nur noch 6.306 Euro. Sie sparen sich also 2.106 Euro an Steuern. Für das erste oder zweite Kind bekommt das Paar aber im Monat 192 EUR Kindergeld, was im Jahr 2.304 EUR ausmacht. Bei dieser Berechnung ist also das Kindergeld besser.Lesetipp: Mehr zum Kindergeld erfährst du hier: Kindergeld und Kinderzuschlag
Es bleibt also noch ein zu versteuerndes Einkommen von 36.322 EUR übrig. Die Steuerersparnis beträgt bei einer dann zu zahlenden Einkommensteuer von 7.483 Euro noch 1.283 Euro. Das Kindergeld, das anteilig berechnet wird, beträgt 1.152 Euro. Hier ergibt sich eine Differenz von 131 Euro, die bei der nächsten Steuererklärung ausbezahlt wird.
Sollte sich am Jahresende herausstellen, dass der Kinderfreibetrag für die Eltern einen größeren Vorteil hat, dann wird dieser als Berechnungsgrundlage hergenommen und die Eltern bekommen die Differenz mit der Steuererklärung ausgezahlt. Grundsätzlich existiert also beides Nebeneinander, nur am Ende des Jahres entscheidet das Finanzamt, welche Form für die Familie besser ist.