Autoreninfo | Sylvia Koppermann | |
aktualisiert: 14.03.2011 | Mehrfache Mutter u. Autorin | |
Medizin, Gesundheit und Erziehung |
Generell besteht in Österreich für keine Altersgruppe von Kindern ein Rechtsanspruch auf irgend einen Kinderbetreuungsplatz. Mit Hinblick auf die verschiedenen Angebote werden aber bestimmte Altersgrenzen unterschieden, die auch je nach Bundesland variieren können. Kinder bis zum Alter von zwei Jahren werden größtenteils von ihrer Mutter versorgt, dementsprechend lange dauert auch der Elternurlaub. Ansonsten bieten Krippen die Betreuung von Babys und Kleinkindern bis zum Alter von drei Jahren an, jedoch ist das Angebot eher klein und variiert von Bundesland zu Bundesland. Auch führt ein starkes Stadt-Land-Gefälle dazu, dass Eltern, die in ländlichen Gebieten wohnen, häufig weite Wege zur nächsten Krippe zurücklegen müssen.
Wie in Deutschland zielen die Kindergärten auf die Betreuung von Drei- bis Sechsjährigen ab, wobei in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Mindestalter gelten. In Wien beispielsweise werden Kinder schon mit zwei Jahren betreut, im Vorarlberg dagegen erst mit vier. Die Mehrheit der österreichischen Kinder wird im Kindergarten nur vormittags betreut, was eine Ganztagserwerbstätigkeit von Frauen mit Kind(ern) erheblich erschwert.
Wie aus Statistiken hervorgeht, haben im Kindergartenjahr 2008/09 rund 94 Prozent der österreichischen Kinder im Vorschulalter entweder einen Kindergarten oder eine altersgemischte Betreuungseinrichtung besucht. Wie bei uns auch betrachtet man den Kindergarten in Österreich als positive Ergänzung zum Familienalltag sowie als Ort, an dem mit Hinblick auf die Schule wichtige soziale, psychische und kognitive Kompetenzen vermittelt werden.
Es wird vermutet, dass vor allem Kinder aus finanziell schwachen Familien oder Kinder mit Migrationshintergrund vor dem Schuleintritt nicht im Kindergarten oder ähnlichen Einrichtungen betreut werden. Um aber allen Kindern dieselben Chancen auf Förderung und Betreuung zu ermöglichen, wurde in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegt, dass ab Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch – im Umfang von 20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch – im letzten Jahr vor Schuleintritt kostenlos sein soll.
Eine weitere Neuerung betrifft das Kindergartenjahr 2010/2011: Für Kinder, die bis zum 31. August das fünfte Lebensjahr vollendet haben, wird der halbtägige Kindergartenbesuch (im Umfang von mindestens 16 Stunden) von September bis Juni verpflichtend.
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