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Ich bin schwanger! Wann sage ich es meinem Arbeitgeber?

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Gerd Altmann dezignus / pixelio.de
Wann sage ich meinem Arbeitgeber am Besten das ich schwanger bin?
Bild: Gerd Altmann dezignus / pixelio.de
AutoreninfoMag. Reka Schausberger
aktualisiert: 18.04.2011Mehrfache Mutter
Erziehung, Familie, Psychologie
Ich bin schwanger! Mit der Freude und Aufregung kommen bei jeder Frau auch viele Fragen zur neuen Situation.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Muss ich etwas Spezielles beachten? Diese Fragen betreffen nicht nur die Veränderungen des eigenen Körpers und des Privatlebens, sondern auch den Beruf. Muss man den Arbeitgeber sofort über die Schwangerschaft informieren und wie sagt man es am Besten?

Die Regelungen zu diesem Thema werden im Mutterschutzgesetz festgehalten. Gesetzlich ist es vorgesehen, dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft unterrichtet wird. Da sie jedoch Teil der Privatsphäre ist, ist der Zeitpunkt über die Mitteilung der Frau überlassen. Es ist jedoch ratsam, mit der Nachricht mindestens bis nach der 12. Schwangerschaftswoche zu warten. Im ersten Trimester ist die Gefahr einer Fehlgeburt noch relativ hoch und Du würdest Dir eventuell ersparen, diese persönlichen Erfahrungen vor Deinem Arbeitgeber ausbreiten zu müssen. Es ist auch entscheidend, in welcher Reihenfolge man die Bekanntmachung der Schwangerschaft macht. Der Chef sollte die Neuigkeit von Dir persönlich erfahren, bevor er es durch Zufall von Deinen Kollegen hört. Weiter ist es hilfreich, dass Du die Nachricht über die Schwangerschaft und den vorläufigen Geburtstermin machst, weil sich das Unternehmen nur dann an die Mutterschaftsbestimmungen halten kann. Wird dies also nicht getan, gelten die Schutzvorschriften am Arbeitsplatz noch nicht. In der Schwangerschaft sind Frauen vor Arbeiten wie schwerem Heben, Fließband- und Akkordarbeit, Arbeiten in der Nacht und am Sonntag sowie unter anderem zu langem Stehen geschützt. Sollte Dein Arbeitgeber ausdrücklich nach einem ärztlichen Nachweis verlangen, muss er selbst für die anfallenden Kosten aufkommen.

Weiter zu beachten ist, dass Dein Chef die Information über Deine baldige Mutterschaft nicht an ausstehende Personen weiter geben darf. Dabei gibt es jedoch eine Ausnahme. Er ist durch das Gesetz verpflichtet, die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen. In Deutschland ist das Gewerbeaufsichtsamt, das in manchen Bundesländern auch Amt für Arbeitsschutz oder als staatliches Umweltamt bezeichnet wird, zu benachrichtigen. Im Allgemeinen ist es für die Einhaltung der Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzbestimmungen verantwortlich. In Österreich und der Schweiz wird das Arbeitsinspektorat informiert. Diese Behörden/Ämter überwachen auch, ob die Mutterschutzvorschriften am Arbeitsplatz eingehalten werden. Dein Arbeitgeber muss Angaben darüber machen, welche Art von Beschäftigung Du ausübst, damit gegebenenfalls ein Beschäftigungsverbot bearbeitet werden kann. Das bedeutet für Dich, dass sowohl Du, als auch Dein Chef sich bei allen Fragen, die sich auf die Anwendung der Schutzvorschriften beziehen, an das Amt wenden können. Unternehmen die ihrer Mitteilungspflicht nicht nachkommen, müssen mit einem Bußgeld als Strafe rechnen.

Anlaufstellen
Weitere Beratung findest Du in Deutschland bei kostenlosen Beratungsstellen wie Pro Familia und Caritas. Sie bieten sowohl telefonische als auch persönliche Beratung zum Thema Mutterschutz an. Weiters beantworten sie auch allgemeine Fragen zu Schwangerschaft, Geburt und Partnerschaft. Du kannst Dich außerdem an Deinen Betriebsrat wenden, der Deine Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertritt und Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen und Einstellungen hat. Besteht eine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft (Deutschen Gewerkschaftsbund, Beamtenbund oder Tarifunion) so kannst Du Dich auch an diese Stellen wenden.

Wenn Du in Österreich Fragen zu den Arbeitsbedingungen und dem Mutterschutz hast, kannst Du Dich immer an das Arbeitsinspektoriat und die Arbeiterkammer wenden. Aber auch die Caritas bietet Beratung an. In der Schweiz kannst Du Dich mit Deinen Fragen an das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), bzw. das Arbeitsinspektorat wenden. Informationen gibt es auch bei der Arbeitnehmervertretung im Betrieb. Auch Pro Familia und die Caritas können helfen. Ein Anwalt, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat, kann Schwangeren in jedem Land detaillierte und professionelle Auskunft geben.

[MM]

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