Rolf Handke / pixelio.de
Frühlingszweig
Bild: Rolf Handke / pixelio.de
Autoreninfo | Sylvia Koppermann |
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aktualisiert: 22.03.2011 | Mehrfache Mutter u. Autorin |
Medizin, Gesundheit und Erziehung |
Der Winter ist vorbei, die Sonne wärmt die noch schlafenden Pflanzen und regt ihr neues Wachstum an. Das frische Grün der ersten Blattknospen und junge Blüten wecken in vielen Menschen den Wunsch, einen
Frühlingsstrauß zu Hause im Wohnzimmer zu haben. Das vermittelt das Gefühl, mitten in der Natur zu sein und macht sich zudem äußerst dekorativ. Generell ist daran nichts auszusetzen, schließlich hilft gerade ein Strauß Frühlingszweige dabei, den Winter und die damit verbundene Melancholie zu vertreiben. Allerdings gibt es auch Einiges zu beachten.
Gerade bei selbst geschnittenen Zweigen kann schnell aus dem Wunsch nach Frühling in den eigenen vier Wänden eine Ordnungswidrigkeit, Verletzung gegen das Naturschutzgesetz oder sogar Gesundheitsgefährdung entstehen. Eine Anzahl besonders schöner Zweige stehen nämlich unter Naturschutz, dürfen also auf gar keinen Fall geschnitten werden. So sind das Weidenkätzchen, das im Frühjahr die erste Nahrungsquelle für Bienen ist, giftig, wie auch der Goldregen oder der Seidelbast. Es ist daher unbedingt wichtig, sich vor dem Abschneiden der Zweige genau zu informieren, um welche Pflanze es sich handelt. Genau Informationen erhält man meist über Gartendatenbänke im Internet, die die Pflanzen in Steckbriefen vorstellen. Ist man sich nicht sicher, um welche Pflanze es sich genau handelt, sollte grundsätzlich vom Abschnitt abgeraten werden.
An dieser Stelle sei auch noch auf eine Vielzahl an Blumen hingewiesen, die weder wild gepflückt noch samt Wurzel ausgegraben werden dürfen. Dazu gehören unter anderem auch Scilla Blaustern, Christrose, Maiglöckchen, Küchenschelle, Adonisröschen und viele andere Arten.
Weiterhin ist auch nicht überall das Schneiden von Zweigen erlaubt. Öffentliche Parks unterliegen den Gemeinden, bei denen man sich eine Erlaubnis einholen sollte. Man sollte immer bedenken, dass vielleicht viele Menschen genauso denken und einige Dutzend kleine Sträuße schnell einen Kahlschlag in den grünen Oasen verursachen. Da viele Heimgärtner im Frühjahr ihre Sträucher und Bäume zurück schneiden, lohnt es sich, bei diesen Privatpersonen zu fragen, ob man ein paar Äste aus den Rückschnitten bekommen kann. Der Vorteil ist dabei noch, dass der Hobbygärtner seine Pflanzen kennt, also Auskunft über die Art geben kann und man sich so keine giftige Überraschung ins Haus holt.
Ein weiterer Punkt, den man beim selbst schneiden bedenken sollte, ist die mögliche Verletzungsgefahr an der Pflanze. Im Frühling kommt es noch häufiger zu einsetzenden Nachtfrösten, weshalb man frostempfindliche Arten erst nach den Eisheiligen im Mai ins Freie setzen sollte. Auch winterharte Pflanzen in der Natur sind allerdings nicht absolut immun gegen die Gefahren von Frostschäden. Der Schnitt eines Zweiges bedeutet immer auch eine kleine Verletzung der Rinde. Viele Schnittstellen erhöhen so das Risiko, dass plötzlicher Frost in die Pflanze eindringen kann und irreparable Schäden anrichtet.
Unerfahrenen Pflanzenliebhabern, die sich unsicher sind, welche Äste sie selbst schneiden dürfen, sollten daher entweder im Floristikshop oder einer Gärtnerei Zweige kaufen. Diese werden dort oft günstig in Bündeln angeboten. Alternativ kann man sich einen kleinen Baum oder Strauch im großen Pflanztopf zulegen. Letzterer hat den Vorteil, dass er bei guter Pflege Jahr für Jahr erneut für Freude sorgt und nicht, wie die Zweige in der Vase, nach der Blühte verwelkt. Viele Baumschulen bieten - auch im Internet - eine reiche Auswahl an Terrassen- und Balkonpflanzen.
[SyKo]