Autoreninfo | Sylvia Koppermann | |
aktualisiert: 10.03.2017 | Mehrfache Mutter u. Autorin | |
Medizin, Gesundheit und Erziehung |
Es kann auf junge Eltern schon beängstigend wirken, wenn sie hören, was alles zu erledigen ist, wohin sie jeweils gehen, was mitnehmen müssen und schnell verliert man die Übersicht.
Vielleicht bist auch Du etwas verunsichert, wenn Du daran denkst, welche Behördengänge auf Dich warten, sobald das Baby da ist?Wir haben einmal die wichtigsten Wege aufgelistet und hoffen, Dir damit einen kleinen Leitfaden an die Hand geben zu können.
Die Geburtsurkunde wird im Leben Deines Kindes immer wieder eine wichtige Rolle, als Nachweis spielen. Anfangs benötigst Du die Geburtsurkunde für Änderungen, beispielsweise die elektronische Lohnsteuermerkmale betreffend, auf die wir später noch eingehen werden und Anträge für Kinder- und Elterngeld, sowie einige andere Anmeldungen und Anträge.
Zusammen mit der Namenseinverständniserklärung, wird die Geburtsbescheinigung dann entweder zuerst in der Klinikverwaltung – bei Entbindung in der Klinik – vorgelegt, von wo sie dann direkt an das örtliche Standesamt weitergeleitet wird oder der Vater, der meist die Anmeldung in den ersten Stunden nach der Geburt vornimmt, bekommt von der Klinik den Hinweis, dass er nun direkt zum Standesamt gehen soll.
Das Kind muss immer in dem Standesamt angemeldet werden, zu dem der Geburtsort gehört. Die Anmeldung der Geburt beim Standesamt, hat innerhalb von 5 Werktagen ab Geburt zu erfolgen.
Je nachdem, wie viele Urkunden Du und Dein Partner zusätzlich benötigt, fallen weitere Gebühren an. Eine pauschale, die alle Eltern bei der Anmeldung ihres Babys im Standesamt bezahlen müssen, beinhaltet allerdings bereits die wichtigsten beglaubigten Kopien der Geburtsurkunde, wie etwa für Kindergeld, Elterngeld, zur Vorlage bei der Krankenkasse und für religiöse Zwecke.Lesetipp: Nähere Informationen zur Geburtsurkunde, was genau eingetragen wird., wer welche Verpflichtungen hat und was bei unehelichen Kindern passiert kannst du in unserem Beitrag Die Geburtsurkunde nachlesen.
Heute ist das glücklicherweise etwas einfacher und unkomplizierter.
Mit der Geburtsurkunde und eventuell auch der Vaterschaftsanerkennung, bei unverheirateten Eltern, gehen Vater und Mutter zum Einwohnermeldeamt, legen ihre Nachweise und den Personalausweis vor und erklären, dass sie eine Änderung in der Zahl der Kinderfreibeträge wünschen. Vom Einwohnermeldeamt werden die nachgewiesenen Daten dann elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Der Arbeitgeber, der in der Regel über ein Software mit dem Finanzamt verbunden ist, erhält automatisch alle aktuellen Änderungen zugesandt, mit denen er nun zukünftig Lohnberechnung angepasst vornehmen kann.Dies ist auch auf dem Postweg möglich, meist geht es jedoch schneller und einfacher, direkt zur Krankenkasse zu fahren, wenn diese eine Filiale in der Nähe hat. Die Mitarbeiter können dann gegebenenfalls bei Fragen zum Antrag direkt helfen.
Sobald das Baby beim entsprechenden Elternteil mit in die Familienversicherung aufgenommen wurde, erhält es eine eigene Krankenkassenkarte. Diese muss allerdings erst erstellt werden, was einige Tage, bis wenige Wochen dauern kann.Lesetipp: Möchtest Du mehr zum Elterngeld erfahren, dann klicke hier: Elterngeld: Das wichtigste auf einen Blick.
Welche Elterngeldstelle für Deine Region zuständig ist, kannst Du über das Internet in Erfahrung bringen oder die örtlichen Verwaltungsbehörden Deiner Stadt oder Gemeinde.Nach der Geburt wird die Geburtsurkunde für die Weiterberechnung des Mutterschaftsgeld benötigt. Je nachdem, ob das Baby früher, später oder genau am errechneten Geburtstermin geboren wurde, kann es sein, dass der Mutterschutz-Zeitraum neu berechnet wird und sich, entsprechend dem tatsächlichen Geburtstermin, neu festlegt. Dabei bleibt fest der Mutterschutzraum von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt berücksichtigt.
Um den Mutterschutz-Zeitraum zu berechnen klicke auf unseren Mutterschutz-Rechner.Kindergeld und Elterngeld wird als Einkommen anteilig angerechnet.
Auch wenn Du Wohngeld beziehst, solltest Du die Wohngeldstelle über die Geburt Deines Kindes informieren und entsprechend die Geburtsurkunde vorlegen, da Dein Kind dort als Familienmitglied in die Berechnung aufgenommen wird.Auch für einen Antrag auf Kinderzuschlag, also einen Zuschlag beim Kindergeld, müsstest Du entsprechende Anträge stellen, beziehungsweise bestehende Anträge ergänzend ändern lassen, indem Du die Geburt Deines Babys nachweist.
Wohngeld und Kinderzuschlag kann übrigens nicht mit Arbeitslosengeld II kombiniert werden.