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Formalitäten nach der Geburt

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Formalitäten nach der Geburt
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AutoreninfoSylvia Koppermann
aktualisiert: 10.03.2017Mehrfache Mutter u. Autorin
Medizin, Gesundheit und Erziehung
Endlich ist das so ersehnte Baby geboren und schon beginnt für die frisch gebackenen Eltern der Lauf um Anmeldungen, Antragsabgaben und all die so wichtig zu erledigenden Behördengänge.

Es kann auf junge Eltern schon beängstigend wirken, wenn sie hören, was alles zu erledigen ist, wohin sie jeweils gehen, was mitnehmen müssen und schnell verliert man die Übersicht.

Vielleicht bist auch Du etwas verunsichert, wenn Du daran denkst, welche Behördengänge auf Dich warten, sobald das Baby da ist?

Wir haben einmal die wichtigsten Wege aufgelistet und hoffen, Dir damit einen kleinen Leitfaden an die Hand geben zu können.

Die Geburtsurkunde

Das erste und wichtigste Dokument im Leben Deines Kindes, ist die Geburtsurkunde. Auf ihr sind die relevanten Daten aufgeführt, mit denen Dein Baby im Personenstandsregister aufgenommen wurde. Dazu zählt unter Anderem sein Name, der Geburtsort und Namen der Eltern - sofern die Mutter nicht alleinerziehend ist und keinen Vater angibt.

Die Geburtsurkunde wird im Leben Deines Kindes immer wieder eine wichtige Rolle, als Nachweis spielen. Anfangs benötigst Du die Geburtsurkunde für Änderungen, beispielsweise die elektronische Lohnsteuermerkmale betreffend, auf die wir später noch eingehen werden und Anträge für Kinder- und Elterngeld, sowie einige andere Anmeldungen und Anträge.

Wie erhältst Du die Geburtsurkunde?

Egal, ob Du in der Klinik entbindest, in einer Hausgeburt mit Hebammenbegleitung oder im Geburtshaus, füllt immer die Hebamme die Geburtsbescheinigung aus, die vom Standesamt für die Anmeldung benötigt wird.

Zusammen mit der Namenseinverständniserklärung, wird die Geburtsbescheinigung dann entweder zuerst in der Klinikverwaltung – bei Entbindung in der Klinik – vorgelegt, von wo sie dann direkt an das örtliche Standesamt weitergeleitet wird oder der Vater, der meist die Anmeldung in den ersten Stunden nach der Geburt vornimmt, bekommt von der Klinik den Hinweis, dass er nun direkt zum Standesamt gehen soll.

Das Kind muss immer in dem Standesamt angemeldet werden, zu dem der Geburtsort gehört. Die Anmeldung der Geburt beim Standesamt, hat innerhalb von 5 Werktagen ab Geburt zu erfolgen.

Je nachdem, wie viele Urkunden Du und Dein Partner zusätzlich benötigt, fallen weitere Gebühren an. Eine pauschale, die alle Eltern bei der Anmeldung ihres Babys im Standesamt bezahlen müssen, beinhaltet allerdings bereits die wichtigsten beglaubigten Kopien der Geburtsurkunde, wie etwa für Kindergeld, Elterngeld, zur Vorlage bei der Krankenkasse und für religiöse Zwecke.

Service der Standesämter

Viele Standesämter bieten den Eltern an, ihnen die Geburtsurkunden direkt nach Hause zu schicken. In der Regel geschieht dies innerhalb von ein oder zwei Wochen, nach der Anmeldung.

Lesetipp: Nähere Informationen zur Geburtsurkunde, was genau eingetragen wird., wer welche Verpflichtungen hat und was bei unehelichen Kindern passiert kannst du in unserem Beitrag Die Geburtsurkunde nachlesen.

Änderungen der elektronischen Lohnsteuermerkmale

Bis 2013 gab es in Deutschland noch die Lohnsteuerkarte aus Papier. Auf ihr wurden unter Anderem auch die Kinderfreigebträge angezeigt (Leseitpp: Mehr dazu findest du in unserem Beitrag Kindergeld und Kinderfreibetrag). Wurde ein Kind geboren, hatten die Eltern meist einige umständliche Wege zu gehen, die sie zuerst zum Arbeitgeber führten, um von ihm kurzzeitig die Lohnsteuerkarte zurück zu erhalten. Mit der Lohnsteuerkarte und der Geburtsurkunde, gegebenenfalls noch der Vaterschaftsanerkennung, fuhren die Eltern dann zum Finanzamt, wo die Änderung in der Lohnsteuerkarte vorgenommen wurde. Der Arbeitgeber erhielt die Lohnsteuerkarte zurück und konnte dann den geänderten Kinderfreibetrag, eventuell auch eine geänderte Lohnsteuerklasse, berücksichtigen.

Heute ist das glücklicherweise etwas einfacher und unkomplizierter.

Mit der Geburtsurkunde und eventuell auch der Vaterschaftsanerkennung, bei unverheirateten Eltern, gehen Vater und Mutter zum Einwohnermeldeamt, legen ihre Nachweise und den Personalausweis vor und erklären, dass sie eine Änderung in der Zahl der Kinderfreibeträge wünschen. Vom Einwohnermeldeamt werden die nachgewiesenen Daten dann elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Der Arbeitgeber, der in der Regel über ein Software mit dem Finanzamt verbunden ist, erhält automatisch alle aktuellen Änderungen zugesandt, mit denen er nun zukünftig Lohnberechnung angepasst vornehmen kann.

Die Krankenkasse

Je nachdem, ob das Baby beim Vater oder der Mutter familienversichert werden soll, erhält die Krankenkasse des entsprechenden Elternteils eine der beglaubigten Kopien der Geburtsurkunde und den vom Mitglied, also der Mutter oder dem Vater ausgefüllten Antrag auf Mitversicherung des Kindes.

Dies ist auch auf dem Postweg möglich, meist geht es jedoch schneller und einfacher, direkt zur Krankenkasse zu fahren, wenn diese eine Filiale in der Nähe hat. Die Mitarbeiter können dann gegebenenfalls bei Fragen zum Antrag direkt helfen.

Sobald das Baby beim entsprechenden Elternteil mit in die Familienversicherung aufgenommen wurde, erhält es eine eigene Krankenkassenkarte. Diese muss allerdings erst erstellt werden, was einige Tage, bis wenige Wochen dauern kann.

Das Kindergeld

Bereits vor der Geburt kannst Du Dir die Anträge für Kindergeld anfordern oder aus dem Internet downloaden und ausdrucken (Lesetipp: Mehr zum Thema Kindergeld ausführlicher in unserem Beitrag Kindergeld und Kinderzuschlag). Ausgefüllt und mit der entsprechenden beglaubigten Kopie der Geburtsurkunde, sendest Du den ausgefüllten Antrag für Kindergeld, an die zuständige Familienkasse. Die Adresse erhältst Du über das Internet oder kannst sie über das örtliche Arbeitsamt erfragen. Auch Ordnungs- und Einwohnermeldeämter können in der Regel Auskunft darüber geben, welche Familienkasse zuständig ist.

Das Elterngeld


Ähnlich wie für das Kindergeld, kannst Du auch für das Elterngeld die Anträge bereits vor der Geburt holen, beziehungsweise sie Dir via Internet downloaden und ausdrucken. Neben Verdienstbescheinigungen und anderen benötigten Nachweisen, die auf den Informationsblättern zum Elterngeldantrag genau aufgelistet werden, schickst Du auch mit dem Elterngeldantrag die entsprechende beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mit.

Lesetipp: Möchtest Du mehr zum Elterngeld erfahren, dann klicke hier: Elterngeld: Das wichtigste auf einen Blick.

Welche Elterngeldstelle für Deine Region zuständig ist, kannst Du über das Internet in Erfahrung bringen oder die örtlichen Verwaltungsbehörden Deiner Stadt oder Gemeinde.

Das Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld wird in etwa sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin bei der Krankenkasse beantragt. Hierbei wird zunächst einmal nach dem voraussichtlichen Geburtstermin berechnet.

Nach der Geburt wird die Geburtsurkunde für die Weiterberechnung des Mutterschaftsgeld benötigt. Je nachdem, ob das Baby früher, später oder genau am errechneten Geburtstermin geboren wurde, kann es sein, dass der Mutterschutz-Zeitraum neu berechnet wird und sich, entsprechend dem tatsächlichen Geburtstermin, neu festlegt. Dabei bleibt fest der Mutterschutzraum von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt berücksichtigt.

Um den Mutterschutz-Zeitraum zu berechnen klicke auf unseren Mutterschutz-Rechner.

Sonstige Meldungen

In der heutigen Zeit sind viele Menschen wirtschaftlich von staatlicher Unterstützung abhängig, weil das eigene Einkommen nicht die bestehenden Kosten deckt. Solltest auch Du zu diesen Menschen gehören und beispielsweise Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich HartzIV, ergänzend oder als Vollbezug erhalten, dann ist auch die Arge/das Jobcenter, über die die Bewilligung Deiner Leistungen läuft, per Kopie der Geburtsurkunde, über die Geburt Deines Kindes zu informieren. In der Regel reicht es, wenn Du kurz einen Termin vereinbarst, zu diesem die Geburtsurkunde mitnimmst und Deine Sachbearbeiterin oder Deinen Sachbearbeiter eine Kopie der Urkunde anfertigen lässt.

Kindergeld und Elterngeld wird als Einkommen anteilig angerechnet.

Auch wenn Du Wohngeld beziehst, solltest Du die Wohngeldstelle über die Geburt Deines Kindes informieren und entsprechend die Geburtsurkunde vorlegen, da Dein Kind dort als Familienmitglied in die Berechnung aufgenommen wird.

Auch für einen Antrag auf Kinderzuschlag, also einen Zuschlag beim Kindergeld, müsstest Du entsprechende Anträge stellen, beziehungsweise bestehende Anträge ergänzend ändern lassen, indem Du die Geburt Deines Babys nachweist.

Wohngeld und Kinderzuschlag kann übrigens nicht mit Arbeitslosengeld II kombiniert werden.

[SyKo]

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