Fehlgeburt und Totgeburt
Fehlgeburt
Unter einer Fehlgeburt versteht man eine auf natürlichem Wege zustande kommende, frühzeitige Beendigung einer Schwangerschaft, die zum Tod der heranwachsenden Frucht führt. Als Fehlgeburt gilt dieser Vorgang, wenn der Fötus ein Gewicht von weniger als 500 Gramm aufweist, also etwa bis zur 22. Schwangerschaftswoche (SSW).
Totgeburt
Bei Föten von mehr als 500 Gramm, also bei einem Kindstod in einem späteren Stadium der Schwangerschaft, in dem das Kind vor oder bei der Geburt stirbt, aber im Fall einer Frühgeburt oftmals schon außerhalb des Mutterleibs überleben könnte, spricht man dagegen von einer Totgeburt. Eine Totgeburt unterliegt der Melde- und Bestattungspflicht, die Mutter erhält daher auch eine Geburtsurkunde und einen Totenschein für das verstorbene Kind.
Das Windei - die unbemerkte Fehlgeburt
Besonders in den ersten sechs Wochen muss eine Fehlgeburt nicht unbedingt als solche wahrgenommen werden. Aufgrund der hohen Dunkelziffer lässt sich daher nur schwer sagen, wie viele Schwangerschaften tatsächlich in einer Fehlgeburt enden. Man vermutet aber, dass bis zu 50 Prozent der befruchteten Eizellen spontan wieder absterben. Allerdings wird dies nur in etwa 15 bis 20 Prozent der Fälle tatsächlich als Fehlgeburt erkannt. Besonders in sehr frühen Stadien, wenn die Schwangerschaft von der Frau noch nicht bemerkt wurde, wird die einsetzende Blutung häufig mit einer verspäteten Monatsblutung verwechselt und muss auch nicht wesentlich stärker ausfallen als diese.
Vor allem in den ersten Wochen handelt es sich dabei häufig um eine Abortivfrucht, auch Windei genannt. Ein Zustand, in dem sich die Fruchthöhle und die Plazenta im Körper der Frau ausbilden, aber der Embryo entweder gar nicht erst entsteht oder in einem extrem frühen Stadium die Weiterentwicklung eingestellt hat. In diesen Fällen wird die Schwangerschaftsanlage oft von allein innerhalb der ersten acht Wochen komplett vom Körper ausgestoßen, häufig wird sie auch auf ärztlichen Rat durch eine Ausschabung entfernt.
Stadien der Fehlgeburt
Allgemein unterscheidet man bei einer Fehlgeburt zwischen verschiedenen Formen und Stadien:
Abortus completus
Wird mit der Blutung die gesamte Frucht inklusive Plazenta und Eihäuten ausgestoßen, spricht man von einem Abortus completus, einem vollständigen Abort. Diese Form der Fehlgeburt kommt meist vor der 16. Schwangerschaftswoche vor. Wird bei einem solchen Spontanabort die gesamte Schwangerschaftsanlage ausgeschieden, ohne dass danach Blutungen oder sonstige körperliche Symptome bestehen bleiben, ist normalerweise keine weitere medizinische Behandlung erforderlich. Sicherheitshalber sollte danach jedoch immer ein Arzt aufgesucht werden.
Abortus incompletus
Zu späteren Zeitpunkten kann die Schwangerschaft für gewöhnlich nicht mehr so problemlos komplett vom Körper abgestoßen werden. So bleiben bei einem so genannten "Abortus incompletus", einem unvollständigen Abort, Gewebsteile des Embryos oder der Plazenta im Uterus zurück. Oft würden diese zwar nach einer gewissen Zeit vom Körper alleine ausgeschieden, Ärzte empfehlen jedoch normalerweise einen medizinischen Eingriff, um Komplikationen zu vermeiden. Wird nach einem unvollständigen Abort keine Ausschabung durchgeführt, kann dies in manchen Fällen zu Infektionen der Gebärmutter oder Schwierigkeiten bei späteren Schwangerschaften führen.