Häufig werden Familienhelfer vom Jugendamt bestellt und den Eltern als eine Art Auflage zwangsweise zur Seite gestellt, wenn die familiäre Situation eine Gefährdung des Kindswohls darstellen könnte.
Freiwillig beantragen
Viele Eltern wissen jedoch nicht, dass eine Familienhilfe auch freiwillig beim Jugendamt beantragt werden kann. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn sich ein oder beide Elternteile vorübergehend durch gravierende Veränderungen der Lebenssituation überfordert fühlen, erzieherische Probleme vorliegen, Erkrankungen der Eltern die häusliche Situation stark einschränken oder andere Einflüsse sich belastend auf die Familie auswirken.
Überprüfung einer Notwendigkeit
Wenden sich die Eltern dann an das Jugendamt und bitten um Hilfe, wird zuerst einmal überprüft, ob das Jugendamt eine Notwendigkeit sieht, diese Form der Hilfe anzubieten. Im Gespräch haben die Eltern die Möglichkeit, offen und ehrlich über Ängste, Sorgen und Nöte zu sprechen, konkret Wünsche zu äußern und auch mögliche Fehler einzugestehen.
Ein Sozialarbeiter hilft
Stimmt das Jugendamt dem Antrag auf Familienhilfe zu, bekommt die Familie eine Familienhilfe in Form eines Sozialarbeiters gestellt. In der Regel laufen die Bewilligungszeiträume ein halbes Jahr und werden dann bei Bedarf verlängert. Die Kosten der Familienhilfe werden bei Bewilligung vom Jugendamt übernommen.
Ein bis fünfmal pro Woche
Die Familienhilfe kommt nun, je nach Notwendigkeit, zwischen ein bis fünf Mal pro Woche in die Familie, führt Gespräche, beobachtet und analysiert aus der neutraleren Position eines Außenstehenden. So können Ursachen für die Entstehung der eigentlichen Probleme schneller erkannt werden.
Gemeinsam Probleme lösen
Gemeinsam sucht die Familienhilfe dann mit den Familienmitgliedern nach Möglichkeiten, die bestehenden Probleme zu lösen. Dies kann durch so genannte "Verstärkerpläne" geschehen, in denen die Mitglieder der Familie Aufgaben in festen Plänen erfüllen oder aber durch Vorschläge, wie man eine Situation anders angehen kann.
Freiraum für die Eltern
Teil der Familienhilfe kann aber auch sein, dass der Familienhelfer einfach einmal für ein paar Stunden Aktivitäten mit den Kindern durchführt, um beispielsweise den Eltern Freiraum für die Erfüllung nötiger Arbeiten oder Gänge zu ermöglichen. Ebenso kann der Familienhelfer die Eltern bei Behördengängen unterstützen.
Ziel der Familienhilfe ist, ob nun vom Jugendamt angeordnet oder von den Eltern selbst beantragt, der Familie die Chance zu geben, wieder aus eigener Kraft zu bestehen. So, dass sie künftig ohne Hilfe von außen das Leben meistern kann.
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