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Neue Elterngeld Reform

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AutoreninfoNatalija Krenz
aktualisiert: 28.02.2013Online Redakteurin
Gesundheit und Erziehung

Nachdem die letzte Änderung zum Elterngeld am 01.01.2011 wirksam wurde, wurde das Elterngeld zum 01.01.2013 grundlegend reformiert. In der Vergangenheit wurde bei Hartz-IV Beziehern das Elterngeld voll angerechnet. Das Elterngeld hatte den Sinn, dass berufstätige Eltern sich bei der Geburt eines Babys nicht mehr zwischen Beruf und Kind entscheiden müssen. Der Mindestsatz für das Elterngeld beträgt 300 EUR und löste in der Vergangenheit das weitgehend unbekannte Erziehungsgeld ab, das bis dato entweder 12 Monate mit 450 EUR oder 24 Monate für 300 EUR gezahlt wurde. Die beruflichen Unterbrechungen sollten mit der Einführung des Elterngeldes auf ein Minimum reduziert werden. Der Höchstbetrag beim Elterngeld liegt bei 1.800 EUR. Das Elterngeld wird für berufstätige Väter und Mütter seit dem 01.01.2013 nicht mehr nach dem letzten Netto-, sondern dem Bruttoeinkommen berechnet. Es ist allgemein bekannt, dass vor allem gutverdienende Eltern von dem Elterngeld profitieren, während finanziell schwächere Familien keinen großen Gewinn aus dem Elterngeld ziehen können.

Reformierung des Elterngeldes seit dem 01.01.2013

Das Elterngeld wurde zum 01.01.2013 grundlegend reformiert. Das Elterngeld wird jetzt nicht mehr nach dem letzten Netto-, sondern dem letzten Bruttoeinkommen berechnet. Jetzt werden die Abzugsbeträge als Pauschalen für die Sozialversicherung sowie der Lohnsteuerabzug abgezogen. Für viele Familien ergibt sich nun eine Verschlechterung beim Bezug des Elterngeldes. Berechnungen zufolge sind in den meisten Fällen Einbußen von 100 EUR für die Eltern zu verzeichnen. Intention der Bundesregierung war es eigentlich, dass eine Vereinfachung bei der Berechnung erfolgen sollte und die Verwaltungskosten somit gesenkt werden sollten. Ab dem 01.01.2011 trat in der Vergangenheit bereits eine kleine Reform des Elterngeldes ein. Die 67% des letzten Nettogehaltes bekamen nur noch Eltern, die nicht mehr als 1.200 EUR im Schnitt verdient haben. Seit der neuen Regelung beträgt das Elterngeld für Mütter und Väter, die über 1.200 EUR netto verdienen, ca. 65%, da eine schrittweise prozentuale Absenkung mit zunehmendem Einkommen beschlossen worden ist.


Das Elterngeld soll dazu Familie und Beruf vereinen

Für Spitzenverdiener wurde das Elterngeld seit 2011 abgeschafft. Dies betrifft ein zu versteuerndes Einkommen von 250.000 EUR für Alleinstehende und 500.000 Euro für Verheiratete. In der Vergangenheit wurde der Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 EUR nicht auf den Bezug von Sozialleistungen angerechnet. Bezieher von Hartz-IV bekamen dieses Geld also zusätzlich zu ihren laufenden Bezügen. Seit dem 01.01.2013 wird der Elterngeld-Sockelbetrag als vollwertiges Einkommen auf die Hartz-IV Leistungen angerechnet. Dies bedeutet für Hartz-IV Bezieher, dass sie kein Elterngeld mehr erhalten und stellt eine soziale Benachteiligung dar. Denn dadurch, dass das Elterngeld voll angerechnet wird, werden die laufenden Sozialleistungen ja gekürzt, sodass unterm Strich nichts übrigbleibt.

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