© pressmaster - Fotolia.com
Mit Ehegattensplitting Steuern sparen
Bild: © pressmaster - Fotolia.com
Autoreninfo | Natalija Krenz |
|
aktualisiert: 10.08.2017 | Online Redakteurin |
Gesundheit und Erziehung |
Wer in Deutschland einer Arbeit nachgeht, bezahlt Einkommenssteuern. Diese sind neben anderen Sachen abhängig vom Gehalt und Einkommen.Wenn in Deutschland zwei Leute verheiratet sind, bekommen sie einen besonderen Steuertarif. Dieser Tarif ist günstiger, als wenn jeder für sich Steuern bezahlen würde. Nicht selten wird übrigens auch allein aus diesem Grund geheiratet, auch wenn es recht unromantisch sein mag. Verständlich ist es aber trotzdem, denn Ehegattensplitting bringt viele Vorteile mit sich.
Ehegattensplitting, was ist das überhaupt?
In erster Linie ist Ehegattensplitting, wie der Name es schon sagt, die Berechnung der Steuer durch die Aufsplittung des Gehalts. Je nachdem, wie es aufgesplittet wird und welcher Steuerklasse beide Partner angehören, können sich hier andere Konditionen ergeben. Wenn beide Partner beispielsweise das gleiche Gehalt verdienen, sollte in der Regel die Steuerklassen IV/IV Kombination gewählt werden, denn dann werden beide gleich stark besteuert. Wenn ein Partner mehr verdient, als der andere, sollte der Partner der mehr verdient, die kleinere Steuerklasse, zum Beispiel III, wählen, da er da Steuern spart. Bei der Steuerklasse V ist die prozentuale Belastung am größten, lohnt sich hier also eher für den Partner mit dem geringeren Verdienst. Da der Mann oft der Hauptverdiener ist, ist die klassiche Verteilung oft, dass der Mann die Steuerklasse III hat und die Frau die Steuerklasse IV.
Vorteile
Neben dem Vorteil, durch die richtige Steuerklasse der Ehepartner Einkommensteuer zu sparen, gibt es natürlich noch viele weitere Vorteile. So kann man unter anderem sogar das Nettoeinkommen durch Ehegattensplitting beeinflussen. Wenn zum Beispiel abzusehen ist, dass in Zukunft Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezogen werden muss, hat man einen weiteren Vorteil durch Ehegattensplitting, denn solche Sozialleistungen, die sich nach dem Nettolohn richten, fallen dann geringer aus.
Berechnung des Splittingsverfahrens
Die Berechnung des Splittingverfahren ist eigentlich ganz simpel. Das Einkommen der Ehepartner wird ermittelt und halbiert. Danach wird die Einkommenssteuer berechnet und verdoppelt. Hier ergibt sich also der klassische Vorteil, wenn der Hauptverdiener eine geringfügige Steuerklasse hat; man zahlt insgesamt weniger Steuern.
Wenn zwei Partner bspw. ein Gesamteinkommen von 80.000 EUR haben, beträgt die Einkommensteuer 18.014 EUR. Hier ist es entscheidend, wie das Einkommen verteilt ist. Ist es gleichwertig verteilt, spart man durch das Ehegattensplitting nichts. Wenn bspw. ein Partner 60.000 EUR beigetragen hat und der andere 20.000 EUR, bei einem Gesamteinkommen von 80.000 EUR, beträgt die Einkommensteuer 19.729 EUR. Ohne Ehegttensplitting gäbe es hier also einen Nachteil. Noch gravierender wäre der Verlust, wenn zwei Ehepartner verheiratet sind, von dem einer der Alleinverdiener ist und der andere nichts verdient. Dann hätte man Steuern von 25.428 EUR bei 80.000 EUR Einkommen.
Ehegattensplitting lohnt sich also eher dann, wenn Ehepartner zwei ungleiche Einkommen haben.