Autoreninfo | Mag. Carina Runge-Mathis | |
aktualisiert: 13.06.2017 | Gründerin von Mamiweb, Mehrfache Mutter | |
Gesundheit, Familie, Soziales |
Die Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten, und wird regelmäßig weiterentwickelt.
Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in EuroNetto in Euro |
Kindesalter Beträge in Euro |
Prozent in % |
BKB* in Euro |
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0 - 5 | 6 - 11 | 12 - 17 | ab 18 | |||
bis 1.500 | 342 | 393 | 460 | 527 | 100 | |
1.501 - 1.900 | 360 | 413 | 483 | 554 | 105 | 1.180 |
1.901 - 2.300 | 377 | 433 | 506 | 580 | 110 | 1.280 |
2.301 - 2.700 | 394 | 452 | 529 | 607 | 115 | 1.380 |
2.701 - 3.100 | 411 | 472 | 552 | 633 | 120 | 1.480 |
3.101 - 3.500 | 438 | 504 | 589 | 675 | 128 | 1.580 |
3.501 - 3.900 | 466 | 535 | 626 | 717 | 136 | 1.680 |
3.901 - 4.300 | 493 | 566 | 663 | 759 | 144 | 1.780 |
4.301 - 4.700 | 520 | 598 | 700 | 802 | 152 | 1.880 |
4.701 - 5.100 | 548 | 629 | 736 | 844 | 160 | 1.980 |
Bei Einkommen über 5.101 Euro netto wird einzelfallabhängig ermittelt |
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* BKB = Bedarfskontrollbetrag | Quelle: olg-duesseldorf.nrw.de |
Es gibt vier Alterstufen der unterhaltsberechtigten Kinder und zehn Einkommensstufen des Unterhaltsverpflichteten.
Mit steigendem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten verbleibt ihm selbst ein höherer Betrag. Dieser wird als Bedarfskontrollbetrag bezeichnet, der in der letzten Spalte der Tabelle steht. Der Prozentsatz in der vorletzten Spalte zeigt die Steigerung des Unterhalts der jeweiligen Einkommensgruppe im Vergleich zum Mindestunterhalt in der ersten Einkommensgruppe. Multipliziert man den Mindestunterhalt mit dem jeweiligen Prozentsatz ergibt sich die Höhe des Unterhaltsanspruchs.Die Tabelle ist bundesweit anerkannt und wird etwa alle zwei Jahre aktualisiert.
Die in der Tabelle angeführten Summen muss also der Erziehungsberechtigte leisten, bei dem das gemeinsame Kind nicht lebt.
In den Unterhaltsbeträgen sind beispielsweise die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren nicht enthalten.
In beiden Fällen handelt es sich hier um einen Mehrbedarf, der zusätzlich zu zahlen ist. Als Sonderbedarf sind einmalige, unerwartete, hohe, notwendige Ausgaben, die im Einzelfall ebenfalls übernommen werden müssen zu verstehen.Ein erwerbstätiger Unterhaltszahler mit schulpflichtigen Kindern bis 21 Jahren darf im Monat 1.080 Euro als Existenzminimum für sich behalten.
Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete liegt das Existenzminimum bei 880 Euro pro Monat. Enthalten sind darin bis zu 360 Euro für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete).