Anmeldung beim Standesamt
Generell wird die Eheschließung beim zuständigen Standesamt des Wohnorts angemeldet. Für den Fall, dass die Braut und der Bräutigam in unterschiedlichen Städten wohnen, darf die Wahl auf eines der beiden Ämter fallen. Dann wird telefonisch ein Anmeldetermin vereinbart. Zur eigentlichen Anmeldung beim Amt sollte das Brautpaar gemeinsam erscheinen, um die Anmeldegegebenheiten zu erörtern. Macht es dies nicht, muss dem abwesenden Partner am Tag der Zeremonie vor der Eheschließung noch das Protokoll der Anmeldeverhandlung vorgelesen werden. Ist einer der beiden Partner verhindert und kann bei den Anmeldeverhandlungen nicht anwesend sein, muss zudem eine Ermächtigung dieses Partners vorliegen. Den Vordruck für dieses Formblatt (Beitrittserklärung) gibt es beim Standesamt.
Hat sich das Brautpaar allerdings dazu entschlossen, bei einem anderen Standesamt den Bund fürs Leben zu schließen, muss das zuständige Standesamt davon in Kenntnis gesetzt werden, damit es die erforderlichen Dokumente, also die persönlichen Angaben und das Familienbuch, an das ausgesuchte Amt übermitteln kann. Hierbei ist es wichtig, dass die Papiere nicht älter als sechs Monate sind und rechtzeitig, also einen Monat vor der Hochzeit, bei dem trauenden Standesamt vorliegen.
Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:
Personalausweis oder Reisepass
Aufenthaltsbescheinigung je Wohnsitz
Aktuelle, beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch der Eltern
Für Kinder die in die Ehe mit eingebracht werden, die Geburtsurkunde und den Sorgerechtsbescheid
Bei Vorliegen einer Scheidung: Abstammungsurkunde / Nachweis der Eheschließung und Eheauflösung
Für gemeinsame Kinder die Abstammungsurkunde (nicht nur die Geburtsurkunde)
Ggf. Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstand, Staatsangehörigkeit und aktuellem Wohnsitz (beim Einwohnermeldeamt erhältlich)
Urkunden über akademische Titel
Danach fordert der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin die Eheleute zum Ringwechsel auf. Ob die Ringe von einem Trauzeugen, einem Kind, dem Standesbeamten oder jemand anderen gebracht werden, liegt natürlich auch im eigenen Ermessen. Wer die ehrenvolle Aufgabe letztlich übernehmen darf, muss dem Standesbeamten bzw. der Standesbeamtin jedoch spätestens kurz vor der Trauung mitgeteilt werden.
Was natürlich bei keiner Trauungszeremonie fehlen darf, ist der obligatorische Hochzeitskuss. Diesen gibt sich das Paar nun am Trautisch vor allen Anwesenden. Darauf hin kann noch einmal Musik gespielt werden und die Gäste haben die Möglichkeit, einen Segenstext oder ihre Glückwünsche zur Vermählung vorzutragen.
Abschließend muss das frisch gebackene Ehepaar die Eheschließung noch unterschreiben. Bevor es soweit ist, liest der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin noch die formelle Niederschrift über die Eheschließung vor. Sollten Trauzeugen anwesend sein, unterschreiben diese auch. Für den Fall, dass Urkunden über die Vermählung bestellt wurden, werden diese jetzt ausgegeben und der Standesbeamte reicht den Eheleuten die Hand zur Gratulation – womit die Zeremonie beendet ist.
(BK)
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