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Der Arzt untersucht in der Schule
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Vor dem Start in die Schule erhält man eine schriftliche Einladung zu einer schulärztlichen Untersuchung. Dort soll geklärt werden, ob ein Kind „schulfähig“ ist und die neuen Aufgaben als Schulkind meistern kann.
Wer führt die Schuleingangsuntersuchung durch?
Für einen erfolgreichen Schulbesuch gilt die Gesundheit als eine wesentliche Voraussetzung. Dabei betrifft der Begriff "Gesundheit" nicht nur auf den körperlichen, sondern auch auf den psycho-intellektuellen Bereich, aber auch auf das Sozialverhalten. Deswegen hat der Gesetzgeber eine Schuleingangsuntersuchung vorgesehen, die aus ärztlicher Sicht vermitteln soll, ob das Kind medizinisch und sozialpädiatrisch den Anforderungen der Schule gewachsen ist. Die Untersuchung wird von Ärzten des Gesundheitsamtes, oder von sozialmedizinischen Assistentinnen (in der Regel Kinderkrankenschwestern) durchgeführt. Die ideale Altersgrenze ist ungefähr das sechste Lebensjahr.
Müssen die Eltern dabei sein?
Die Eltern sollten zur Untersuchung ihrer Kinder den
Impfpass mitbringen, sowie das gelbe Kinder-Untersuchungsheft.
Zudem werden die Eltern zur Schuleingangsuntersuchung auch schriftlich eingeladen, und zwar vom Gesundheitsamt. Je nach Landkreis findet die Untersuchung Gesundheitsamt oder im Kindergarten statt, und die Eltern sind verpflichtet dabei zu sein. Dadurch wird das Kind beruhigt, es können aber auch Fragen direkt geklärt und Untersuchungsergebnisse gleich besprochen werden.
Die Gesundheit von Kindern gilt als eine wertvolle Ressource, die erhalten und geschützt werden muss. In den industrialisierten Ländern hat sich das Krankheitsspektrum im Kindes- und Jugendalter verändert. Zwar konnten im 20. Jahrhundert die Infektionskrankheiten zurückgedrängt werden, doch der Anteil an chronischen und psychischen Erkrankungen ist gestiegen, genauso wie Entwicklungsauffälligkeiten.
Einschulung setzt bestimmte Fähigkeiten voraus
Im Leben von Kindern machen sich zunehmende gesellschaftliche Ungleichheiten in besonderem Maße bemerkbar. So beeinflusst auch der soziale Status der Eltern die Chancen der Kinder, gesund aufzuwachsen bzw. eine gute Gesundheit auch in späteren Jahren zu erhalten. Gerade deshalb ist es wesentlich, dass jedes Kind die Möglichkeit und das Recht auf eine gute Entwicklung hat.
Sowohl für die Kinder als auch für die Eltern, beginnt mit der Einschulung in die Grundschule ein neuer und aufregender Lebensabschnitt.
Für einen erfolgreichen Schulstart gibt es einige Voraussetzungen, die unbedingt zu beachten sind. Dazu gehören zum Beispiel,
- die gesunde körperliche Voraussetzung,
- eine altersgemäße psychomotorische Entwicklung,
- sowie ein ausreichendes Seh- und Hörvermögen.
Eine altersgemäße Sprachentwicklung gehört selbstverständlich auch dazu, sowie zahlreiche Kognitive Fähigkeiten, wie zum Beispiel ausreichende Aufmerksamkeit, um etwa entsprechende Arbeitsaufträge umsetzen zu können. Weitere Voraussetzungen sind sozial-emotionale Fähigkeiten, wie etwa Selbstvertrauen, sowie die Fähigkeit sich mit anderen Kindern auseinandersetzen zu können.
Schuleingangsuntersuchung als Entscheidungshilfe
Eltern sind sich manchmal überhaupt nicht sicher, ob sie das Kind einschulen sollten - vor allem wenn es zu den Jüngeren seines Jahrgangs gehört. In solche Fällen können die Ergebnisse einer Schuleingangsuntersuchung für die Eltern eine wertvolle Entscheidungshilfe sein. Allerdings wird die endgültige Entscheidung über die Aufnahme von der Schule getroffen.
Durch die Schuleingangsuntersuchung können also entwicklungsbezogene und gesundheitliche Einschränkungen eines Kindes frühzeitig festgestellt werden. Übrigens unterscheidet sich die Schuleingangsuntersuchung wesentlich von den Früherkennungsuntersuchungen - diese dienen vor allem zur Erkennung von akuter und chronischer Erkrankungen, die behandlungsbedürftig sein könnten.
Die Zeit, die bis zum Schulbeginn übrig bleibt, kann für Maßnahmen zur Entwicklungs- und Gesundheitsförderung des Kindes benutzt werden.
Spätere Folgen vorbeugen
Diese Untersuchung sollte also für alle Eltern und Kinder als eine Hilfestellung betrachtet werden, um die für den Schulbesuch relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen (wie z. B. Hör-, Seh- und Sprachstörungen) zu erkennen.
Eine Hör- oder Sehschwäche kann bei einem Kind in der Schule Kopfschmerzen, Unkonzentriertheit, und dadurch auch schlechte Leistungen verursachen - und zwar ohne dass das Kind die genauen Ursachen erkennen kann. Daher wird besondere Aufmerksamkeit dem Seh- und Hörvermögen geschenkt, da diese mit den Schreib- und Leseleistungen eng zusammenhängen.
Auch die Feinmotorik wird überprüft, da sie für das Schreibenlernen eine wichtige Voraussetzung ist.
Für alle Kinder ist die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtend, falls sie im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden. Auch wenn das Kind vorzeitig eingeschult wird, muss noch vor der Einschulung die Schuleingangsuntersuchung erfolgen. Die Ergebnisse werden im Schulgutachten mit den relevanten Untersuchungsbefunden zusammengefasst. Die Eltern erhalten in der Regel auch eine Kopie davon.
Inhalte und Ziele der Einschulungsuntersuchung
- Erfassung von schulrelevanten, körperlichen Erkrankungen
- Erfassung des gesundheitlichen Zustands,
- Überprüfung des Sehvermögens
- Überprüfung des Hörvermögens
- Wiegen und Messen (Body Mass Index)
- Besprechung der Gesundheitsvorgeschichte des Kindes
- Feinmotorik, Grafomotorik, Visuomotorik
- Informationsverarbeitung und visuelle Wahrnehmung
- Auditive Informationsverarbeitung und Sprachkompetenz
- Gleichgewicht und grobmotorische Koordination
- Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit
- Kognitive Entwicklung
- Soziale und emotionale Kompetenzen
- Körperliche Belastbarkeit