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Beschäftigungsverbot

Aleksa87
Aleksa87
03.04.2017 | 8 Antworten
Hallo ihr Lieben!

Ich habe da eine grundsätzliche Frage zum Beschäftigungsverbot.

Ich bin in der 12. SSW und war eine Woche im Krankenhaus, weil ich eine Sinusvenenthrombose im Kopf hatte und damit einen epileptischen Anfall bekam. Ich habe dadurch Probleme mit der Sprache und bekomme dann gleich im Anschluss eine Reha. Ich darf jetzt auch bis November 2x täglich Thrombosespritzen bekommen. Es kann auch passieren, dass ich erneut epileptische Anfälle bekomme.

Wäre das dann ein Grund für ein Beschäftigungsverbot? Welcher Arzt spricht das Beschäftigungsverbot aus? Gibt es dann in jedem Fall ein Beschäftigungsverbot oder gibt es da auch ne normale Krankschreibung bis zum generellen Beschäftigungsverbot? Gibt es da finanzielle Unterschiede?

Am liebsten wäre es mir natürlich lieber, wenn ich die Reha hinter mir schaffe und normal wieder sprechen kann (ich bin Kundenberaterin), aber vielleicht klappt es nicht so schnell wie gedacht. :/

Ich hoffe ich konnte mich verständlich machen.

Vielen Dank!
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8 Antworten

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1 Antwort
Hallo ich hatte das gleiche bei meiner ersten Schwangerschaft. Ich habe sofort von meiner Frauenärztin einen Beschäftigungsverbot bekommen da es als Risiko Schwangerschaft gilt. Bei meiner zweiten Schwangerschaft ist sie gleich auf Nummer sicher gegangen und hat mich gleich frei gestellt. Zusätzlich habe ich über die ganze Zeit Heparin Spritzen bekommen.
lena-mummy
lena-mummy | 04.04.2017
2 Antwort
Vielen Dank für deine Antwort. Bei mir haben die Ärzte im KH gesagt, dass ich keine zusätzlichen Termine beim FA benötige und bisher alles in Ordnung mit dem Baby ist. Aber werde mal abwarten, wenn ich am Donnerstag meinen FA-Termin habe und was sie dazu sagt. Ich bekomme dann noch Ende April einen Termin bei einem Experten, der sich mit Schwangerschaft und Thrombose auskennt.
Aleksa87
Aleksa87 | 04.04.2017
3 Antwort
Mein Frauenarzt hatte mir gesagt das mein Arbeitgeber mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen muss. Denke aber es kommt auch drauf an warum und wie, ist ja bestimmt Situationsabhängig. Alles Gute für dich.
xali90
xali90 | 04.04.2017
4 Antwort
Hallo Erstmal.alles Gute für dich. Das ist eine sehr unschöne Diagnose. Eigentlich spricht der Gynäkologe ein Beschäftigungsverbot aus. Man kann aber auch, soweit ich weiss unter Umständen eins vom.Hausarzt ausgesprochen bekommen. Dazu müssen natürlich alle Kriterien erfüllt sein. Aber sprich erstmalmit deinem Gyn am Donnerstag. Das Krankenhaus hat mit sowas ja meist nichts am Hut. Bei einem Beschägtigungsverbot bekommst du dein volles Gehalt weiter und dein Arbeitgeber hat keinen Nachteil, da er das Geld 1 zu 1 von der Kk erstattet bekommt. Wirst du jedoch nur krank geschrieben steht die nach 6 Wochen nur noch das Krankengeld zu. Das ist ja einiges weniges. Event. Könnte sich das dann auch auf das Elterngeld auswirken, obwohl ich meine mal gelesen zu haben, dass es das nicht betreffen darf da die Krankschreibung ja in diesem Fall schwangerschaftsbesdingt wäre. Ich drücke dir die Daumen dass deine weitere Schwangerschaft komolikationslos verläuft und sich auch sonst alles regelt.
JMelek
JMelek | 05.04.2017
5 Antwort
Ich wurde in der 26. Ssw notoperiert und danach ging es mir relativ gut so ab Ssw 30. Mein Gynäkologe hat mir trotzdem ein BV ausgesprochen. Ich gehe zu 99, 9 % davon aus, dass du auch eines erhälst und wünsche dir eine gute Besserung und eine schöne Geburt :-)
LiebeLu6
LiebeLu6 | 07.04.2017
6 Antwort
@xali90 Das ist es in der Tat Für den Arzt müssen schon wirklich gute gesundheitliche Gründe vorliegen, weil er sonst paar auf den Deckel bekommt. Bist du dagegen öfter krank geschrieben oder der Betrieb kann den Mutterschutz nicht wahren in bezug auf Zeiten oder Arbeitsplatzgestaltubg, muss der Betrieb das BV aussprechen. Aleksa: Ich bin mir sicher, du bekommst das BV. Das wäre natürlich auch Finanziell vorteilhaft. Wenn du die spritzen ordentlich nimmst, ist das risiko um einiges geringer. Ich musste in beiden schwangerschaften spritzen. Das packst du *tschakka Ich drück dir die Daumen :)
xxWillowXx
xxWillowXx | 08.04.2017
7 Antwort
Das Kankenhaus hat sogar einen Betreuungsantrag gestellt. Mein Mann ist bis September mein Betreuer, er war sogar beim letzten Termin . Das ist schon frustrierend wegen der finanziellen Einbußen :/ Das Baby entwickelt sich übrigens gut und ich soll in 4 Wochen erst wieder kommen.
Aleksa87
Aleksa87 | 08.04.2017
8 Antwort
du ist krank, ein BV erhält man nur, wenn man seinen Job nicht ausführen darf. ich wünsche dir eine gute Genesung; mein Mann hatte so einen Anfall vor einigen Jahren, es nimmt seitdem Probleme und kann nur noch 30% arbieiten, hat uns in ein Rioesenloch gerissen, da wir mit viel weniger Geld klarkommen müssen, er war 1, 5 Jahre krank und erhält jetzt eine Teilrente
eniswiss
eniswiss | 06.05.2017

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