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Arbeitslos und schwanger- sollte man sich noch einen Job suchen?

simona4ka
simona4ka
22.05.2013 | 143 Antworten
Hallo Leute. Ich habe gestern erfahren das ich schwanger bin und jz habe ich ein Problem. Und zwar bin ich arbeitslos und eig auf Jobsuche. Hab auch ein Job fast sicher. Der ist in der Produktion und mit 3 Schichten.(Früh-Spät- und Nacht) Kann ich den trd jetzt annehmen und noch arbeiten oder ist das kein Job für eine Schwangere Frau? Muss ich jetzt schon meinem Arbeitgeber bescheid geben ? Über euren Rat wäre ich sehr dankbar.
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143 Antworten

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31 Antwort
@Zenit Lesen wäre echt im Vorteil. Ich habe auch nicht gesagt dass ihr Chef zu 100% sauer sein wird oder nicht. Ich habe nur Beispiele gesagt. Genauso habe ich auch nicht gesagt dass sie gekündigt wird wegen der Schwangerschaft! Dreh bitte die Wörter nicht so um wie du sie haben willst. Ich habender gesagt dass es sein kann dass er sie kündigt wenn er es raus bekommt! Spätens wenn sie einen Bauch hat bekommt er es mit und dann hat er noch immer zeit zu kündigen, schließlich Probezeit. Es gibt viele Arbeitgeber die so reagieren nicht alle wie ich schon mal gesagt habe. Ich würde es machen und ich finde es scheisse wie man so hinterfozig dann sein kann und es nicht sagen kann. Das ist einfach meine Meinung!
Phanthera
Phanthera | 22.05.2013
32 Antwort
@Zenit Und wenn sie es nicht macht, dann verzichtet sie auf die im Mutterschutz geregelten Maßnahmen.!
Phanthera
Phanthera | 22.05.2013
33 Antwort
Falls es Euch weiterhilft: Eine schwangere darf man nicht in der Probezeit kündigen auch wenn sie bei der Einstellung schon schwanger war.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 22.05.2013
34 Antwort
@Nalape Eben schon weil sie sogenannte Mutterschutz nicht mehr steht weil sie es nicht gesagt hatte sobald sie es weiß!
Phanthera
Phanthera | 22.05.2013
35 Antwort
Mitteilungspflicht der Schwangeren: Sobald die Schwangere von ihrer Schwangerschaft erfahren hat, sollte sie ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen. Dieser muss die Schwangerschaft dann der Aufsichtsbehörde melden. Für werdende Mütter besteht laut Mutterschutzgesetz kein Zwang, die Schwangerschaft mitzuteilen. Allerdings verzichtet die Mutter dann auch auf die im Mutterschutz geregelten Maßnahmen.
Phanthera
Phanthera | 22.05.2013
36 Antwort
@Phanthera Aber wenn sie den Vertrag doch machen würde und danach erst das erste mal zum Arzt geht dann kann man einen auf überrascht machen. Soweit ich mitbekommen hab war sie noch nicht beim Arzt.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 22.05.2013
37 Antwort
@Phantera: Sobald die Schwangere von ihrer Schwangerschaft erfahren hat, SOLLTE sie ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen. Da steht nicht MUSS! Meine Info dazu: Eine Schwangerschaft muss grundsätzlich nicht offenbart werden, auch nicht bei Bewerbungen während der Schwangerschaft, selbst dann nicht, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich nach einer bestehenden Schwangerschaft fragt. Fragt der Arbeitgeber trotzdem, darf die schwangere Bewerberin das Bestehen einer Schwangerschaft abstreiten. Quelle: http://www.mutterschutz-rechner.de/mutterschutz/mutterschutz-mitteilungspflichten-und-informationspflichten-724
Zenit
Zenit | 22.05.2013
38 Antwort
P.S. Der Punkt, auf den du wohl anspielst ist der hier : Auch der Arbeitgeber muss sich auf die ihn treffenden Pflichten aus dem Mutterschutz einstellen können. Ohne eine Information des Arbeitgebers kann dieser die ihn treffenden Pflichten nicht erfüllen. Demgemäß gelten die Schutzvorschriften des Mutterschutzes auch erst, wenn die Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitgeteilt haben. Es ist also im eigenen Interesse einer jeden schwangeren Arbeitnehmer, dies ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, sobald sie selbst hiervon erfahren hat. Man kann JEDERZEIT von der Schwangerschaft berichten, MUSS aber nicht und kann auch nicht dafür gekündigt werden, auch nicht dafür, gelogen zu haben!
Zenit
Zenit | 22.05.2013
39 Antwort
@Nalape Dann würde es ne tolle Lüge sein.
Phanthera
Phanthera | 22.05.2013
40 Antwort
@Phanthera Hab nie gesagt dass man mit sowas gut ankommt, man könnte es aber so machen. Aber sie hat sich eh schon dagegen entschieden, von da her war es das von meiner Seite
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 22.05.2013
41 Antwort
@Zenit Habe ich was von MUSS geschrieben? Bitte erst lesen! Dreh die Wörter noch so hin wie du sie haben willst sagte ich dir bereits.
Phanthera
Phanthera | 22.05.2013
42 Antwort
@Nalape Hab ja nichts zu dir gesagt :) habe nur gesagt wäre tolle Lüge
Phanthera
Phanthera | 22.05.2013
43 Antwort
Also ich war in der selben situation und habe mich entschieden ehrlich zu sein. Auch weil in meinem Job nen Beschäftigungsverbot die Regel ist. Ehrlich währt am längsten denke ich.
Jaronina
Jaronina | 22.05.2013
44 Antwort
@Phanthera: Ok, jetzt wird mirs zu doof. Ich lass mich hier doch nicht zurechtweisen . Also @simona: Ich denke eine Beratung bei profamilia zu rechtlichen Lage wäre überaus hilfreich für dich. Da kannst du nochmal alle Fragen von rechtlicher Seite her klären. Ansonsten entscheide dich einfach aus dem Bauch raus, du wirst das schon richtig machen! Viel Erfolg nochmal, und eine schöne Schwangerschaft :)
Zenit
Zenit | 22.05.2013
45 Antwort
Also jz bin ich total verwirrt :) dennoch hat iwie jeder bisschen recht. Man sollte nicht lügen odee es verheimlichen aber wenn man es sagt kann es auch sein das die kein Interesse mehe haben. Naja ich werd jz aufjedenfall mit meinem mann drüber reden und mich dann entscheiden was ich machen werde. Trottdem danke ich euxh für die hilfreichen antworten :)
simona4ka
simona4ka | 22.05.2013
46 Antwort
Ja muss jeder selber wissen, frage ist, wie lange du in deinem job dann arbeiten könntest. wenn du bis zum mutterschutz arbeiten kannst, ist es sicherlich ok, wenn nicht, wäre es schon "unfair" dem arbeitgeber gegenüber.
Jaronina
Jaronina | 22.05.2013
47 Antwort
@Jaronina Ja das denke ich auch aber wenn ich es ihm gleich sage würde und er trd einverstanden ist und mich einstellt dann ist ee ja selber schuld :) schließlich braucht man das geld um die ganzen sachen kaufen die man brauch :)
simona4ka
simona4ka | 22.05.2013
48 Antwort
Klar ist Lügen scheiße. Aber Leiharbeit ist es ebenso, genauso wie kein Geld zu haben oder nicht sparen zu können. Daher würde ich persönlich an mich, mein eigenes Wohl und das der Familie denken. Ob nun diese Leiharbeitsfirma, die eh zig Tausende ausnutzt, nun einen minimalen Verlust hat oder nicht, wäre mir egal, wenn ich dafür keine finanzielle Not hätte. Daher würde ich ggf. den Vertrag unterzeichnen, dann den Arzttermin abwarten und mich informieren, wie zB bei Pro Famila, und es dann innerhalb der ersten 12 Wochen dem Arbeitgeber mitteilen. Der kann dir wie schon gesagt nicht kündigen und dir dann eben eine Schicht geben, die vor 20 Uhr endet und für dich zu überwältigen ist.
LadySnowblood21
LadySnowblood21 | 22.05.2013
49 Antwort
@Zenit Dass hat mit zurechtweisen nichts zu tun. Nur behauptest du was, was ich nicht geschrieben habe!
Phanthera
Phanthera | 22.05.2013
50 Antwort
Ich denke mal es ist eh ein befristeten Vertrag.
Phanthera
Phanthera | 22.05.2013
51 Antwort
Was mich aber interessieren würde ist, wenn man mehrmals schwanger wird und elternzeit geht ist man ja theoretisch auch nicht kündbar. Wie lange darf dass gehen? Der Arbeitgeber würde mir dann echt leid tun wenn er da nichts machen darf. Weiß einer dass?
Phanthera
Phanthera | 22.05.2013
52 Antwort
Du musst es nicht gleich sagen. Allerdings besagt das Mutterschutzgesetz dass du nur in der Zeit zw 6uhr und 20 Uhr arbeiten darfst und da auch nur 8 std und alle 4 std eine Pause machen musst.Theoretisch kannst es also schon verschweigen bis du den Arbeitsvertrag unterschrieben hast.Denn ich denke nicht dass er dich noch einstellen wird wenn er es weiss. Pflicht eine Schwangerschaft gleich zu beginn anzugeben gibt es nicht.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 22.05.2013
53 Antwort
also ich bin auch über leihfirma in der produktion eingestellt mit 3 schichtbetrieb und als ich denen damals mitgeteilt habe das ich schwanger bin haben die mir sofort ein beschäftigungsverbot aufgebrummt.
seba88
seba88 | 22.05.2013
54 Antwort
Was genau musst Du denn da machen? Wenn es körperlich schwere Arbeit ist, dann wäre ich da vorsichtig. Hinzu kommt: Du wirst über eine Leiharbeitsfirma gebucht. Viele Unternehmen nutzen diese Variante, weil sie Zeitarbeiter bei zurückgehendem Auftragsvolumen "abstoßen" können. Dir kann also passieren, dass der Auftraggeber Deiner Leiharbeitsfirma mitteilt, dass die Auftragslage nun doch nicht mehr so gut ist und sie keinen Einsatz für Dich haben. Mit Deiner Schwangerschaft würde das natürlich nie jemand begründen. Ergo: Einen Job zu haben ist gut und grundsätzlich besser, als arbeitslos zu sein. Schau Dir erst mal an, ob Du schwer tragen/heben musst und entscheide dann. Außerdem ist die Leiharbeitsfirma Dein unmittelbarer Vorgesetzter. D.h., Du gibst dort die Info, dass Du schwanger bist und die geben das an die Firma weiter . Eine schöne Kugelzeit wünsche ich Dir!
andrea251079
andrea251079 | 22.05.2013
55 Antwort
@Sabi77 Ja dann wär es sinnvoller gleich ein job ohne schichtarbeit zu suchen oder? Also das wusst ich garnicht das man nachtschicht nicht arbeiten darf . seba88 Was heißt beschäftigungsverbot? Musstest du was anderes machen oder in eine andere Firma? andrea251079 Ja so genau weiß ich es selber nicht was ich dort machen muss. aber ich war davor auch in ner produktion tätig da hab ich auch nie schwere sachen tragen müssen oder so. das hab ich dann den männern überlassen :) weil ich halt klein und dünn bin und ich kaum was tragen kann. Vielen danke nochmal für die antworten :)
simona4ka
simona4ka | 22.05.2013
56 Antwort
@simona4ka Beschäftigungsverbot: wenn dein Arbeitgeber dir nicht eine Tätigkeit oder Arbeitszeit anieten kann die mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar ist kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. D.h. Du kannst bei vollem Gehalt zu hause bleiben. Der arbeitgeber bekommt das über eine versicherung wieder ersetzt. hat also keinen Nachteil dadurch. Bei dir wäre das der Fall wenn er dir nur die 3. schicht arbeit anbieten kann weil es im Betrieb nicht möglich ist dass du nur in der Zeit von 6 uhr-20 uhr deine 8 std arbeitest. Oder eine Tätigkeit die schädlich für Dich und dein Kind sein Kann. z.b. arbeiten mit dämpfen usw. Keine scichtarbeit wäre sinnvoller ja
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 22.05.2013
57 Antwort
Das hies ich musste absofort zuhause bleiben. Hab 3 schicht gearbeitet akkord musste schwer heben es war laut in der Halle hatte keine Gelegenheit zu sitzen musste an maschinen arbeiten. Das sind alles Dinge die du in der Ss nicht darfst und wenn man dich nicht wo anders einsetzen kann bekommst du das so wie zb in der produktion. Leihfirmen stellen aber generell ein beschäftigungsverbot aus zum schutz für Mutter und Kind sonst sind die dummen wenn was passiert
seba88
seba88 | 22.05.2013
58 Antwort
Ja aber die leihfirma könnte mich ja auch theoretisch in eine andere firma stecken oder? Naja ich denk ich nimm den job an und dann schau ich mal was ich dort machen muss. Nach meinem arzt termin sag ich das ich schwanger bin und dann mal schauen was passiert :)
simona4ka
simona4ka | 22.05.2013
59 Antwort
Wenn die eine Firma bzw platz haben die die vorraussetzungen der muschg. Erfüllen können sie dich auch woanders hin tun natürlich.
seba88
seba88 | 22.05.2013
60 Antwort
@Phanthera ja und..dann wird man halt kurz nachm ersten Kind wieder schwanger . und weiter? während der zeit entstehen dem AG doch keine kosten solange die frau zuhause is..elterngeld zahlt ja schließlich nich der Arbeitgeber . der muss der frau bei Rückkehr halt nur ne stelle anbieten, in der er sie nach der elternzeit aber auch kündigen kann wenn er will . fürn übergang, bis Rückkehr der frau, kann er sich ja jemand anderen suchen . und bekommt frau n BV vom doc, hat der AG dadurch auch keine kosten..im Gegenteil . das gehalt was er der frau im BV zahlt, bekommt er von der kk wieder, damit er den ausfall gezahlt kriegt, von dem er ggf., wenn er will, jemand anderen auf die stelle einstellen kann.. und es is so..egal ob Probezeit oder nich und egal ob von anfang die Schwangerschaft mitgeteilt wurde oder nich, man dürfte ihr nich kündigen . es is sogar so, dass wenn er sie einstellt und er sie während der Probezeit wegen was auch immer (schwere vergehen wie diebstahl
gina87
gina87 | 23.05.2013

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