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@Phanthera
ja und..dann wird man halt kurz nachm ersten Kind wieder schwanger . und weiter? während der zeit entstehen dem AG doch keine kosten solange die frau zuhause is..elterngeld zahlt ja schließlich nich der Arbeitgeber . der muss der frau bei Rückkehr halt nur ne stelle anbieten, in der er sie nach der elternzeit aber auch kündigen kann wenn er will . fürn übergang, bis Rückkehr der frau, kann er sich ja jemand anderen suchen . und bekommt frau n BV vom doc, hat der AG dadurch auch keine kosten..im Gegenteil . das gehalt was er der frau im BV zahlt, bekommt er von der kk wieder, damit er den ausfall gezahlt kriegt, von dem er ggf., wenn er will, jemand anderen auf die stelle einstellen kann..
und es is so..egal ob Probezeit oder nich und egal ob von anfang die Schwangerschaft mitgeteilt wurde oder nich, man dürfte ihr nich kündigen .
es is sogar so, dass wenn er sie einstellt und er sie während der Probezeit wegen was auch immer (schwere vergehen wie diebstahl