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Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im
Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen
Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von
Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene
Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.
darfst halt nur nich zwischen 20 und 6uhr arbeiten..ansonsten schichtarbeiten, also mal so mal so, zwischen 6 und 20uhr, also am tage, geht schon . nur halt keine mehrarbeit im sinne von "über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet."