Hallo, habe grad gelesen: Kommt das Kind nach dem errechneten Geburtstermin auf die Welt, zahlt die Krankenkasse rückwirkend für die sechs Wochen Mutterschaftsgeld ab dem Zeitpunkt der Entbindung sowie die vollen acht Wochen nach der Geburt.
So, mein MuSchu beginnt 8.7.2012 (ursprünglicher MuSchu 15.7.2012) - wie geht das wenn ich nun ab 8.7. zu Hause bin, dass Kind aber erst nach dem ET zur Welt kommt? Dann zahlt ja laut dem gelesenen Satz die KK 6 Wochen rückwirkend ab Entbindung und wer zahlt die Differenztage? Mein AG ja wohl kaum, war ja dann nicht mehr arbeiten.
Habt ihr da Erfahrung?