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Ab wann gibt es ein Beschäftigungsverbot?

Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer
05.04.2012 | 14 Antworten
Guten Morgen die Damen!
Ich bin nun 10+5 und hatte nun zum 4.Mal in dieser SS ganz leichte Blutungen. War nun eben beim Gyn, ist alles ok. Bin nochbis naä Dienstag krank geschrieben und sie meinte ich bekomme vermutlich eine Verlängerung. (Bin in einer Gemeinschafts-Gyn-Praxis und bei einer Vertretung, da meine Gyn heut nicht da) Entscheiden würde es aber nä Dienstag meine Gyn - da hab ich den 1. Screening Termin.
Nun meine Frage: Krankschreibung geht ja nur über 6Wochen, danach falle ich ins Krankengeld. Das wäre extrem schlecht, da ja dann mein Eltergeld noch weniger sein wird. Ab wann bekommt man denn ein Beschäftigungsverbot? Kann es sein, dass ich das nach 6 Wochen krankschreibung bekomme, falls die Blutungen immer wieder kommen? ODer muß ich mich mit immer neuen Krankschreibungen abfinden? Hat da jemand Erfahrungen?
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14 Antworten

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1 Antwort
Sorry, da kenne ich mich nicht aus, aber rufe doch mal bei deiner Krankenkasse an. Die müssten dir doch eine Auskunft geben können.
Maaaa
Maaaa | 05.04.2012
2 Antwort
also ich war ehrlich zu meiner fa.. denn sie wollte mich auch länger krank schreiben und dann haben wir direkt das beschäftigungsverbot angesprochen, denn das is den arbeitgebern lieber . also sprich deine bedenken an
AugustMama2011
AugustMama2011 | 05.04.2012
3 Antwort
@AugustMama2011 Hm.. ok, wär eine Idee. Ich meine ich bin ja erst seit 2 Wochen krank geschrieben. Aber das ist eine gute Idee, werde mit ihr darüber beim nä Termin sprechen. Danke!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 05.04.2012
4 Antwort
@mama-pucki bitte. denn mehr wie ablehnen kann es dein arzt nicht.. weißt wie ich mein?
AugustMama2011
AugustMama2011 | 05.04.2012
5 Antwort
@AugustMama2011 Klar versteh ich ;) Aber die FÄ sind da ja sehr entgegenkommend, es kostet sie ja nichts. Bin gespannt was sie sagen wird. Noch besser wär natürlich die Blutungen hören auf, aber ich muß wohl nehmen was kommt ;)
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 05.04.2012
6 Antwort
@mama-pucki ja die ärzte bekommen mit dem beschäftigungsverbot wo weniger geld als mit ner krankschreibung . meine fraunärztin is übel "ausgerastet" aber wir haben drauf bestanden, da es mir psychisch auch nich mehr gut ging..
AugustMama2011
AugustMama2011 | 05.04.2012
7 Antwort
Meine FÄ hat mir damals sofort eine beschaftigungsverbot gegeben, da kein Arbeitgeber meinte ich konnte trotzdem Regale einräumen, dürfe ja bis zu 5 kg heben .aber das ständige buecken und strecken in die knie und wieder hoch nicht bedacht! Mein fa meinte dann wenn er es nicht anders will machen wir das!
Lexina1987
Lexina1987 | 05.04.2012
8 Antwort
nur mal am rande, dein elterngeld reduziert sich dadurch nicht, die monate mit karankengeld werden ausgespart. hatte ich nämlich auch.
SrSteffi
SrSteffi | 05.04.2012
9 Antwort
@SrSteffi Aber das Elterngeld wird doch durch das Einkommen der letzten 12Monate vor der Entbindung berechnet. Und wenn ich da einige Monate Krankengeld bekomme zählt das dann nicht als Einkommen? Kann ich ja kaum glauben. Ist das echt so?
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 05.04.2012
10 Antwort
ich dachte das auch. ist aber nicht so. hatte auch etwas krankengeld und die beim eltergeldservice sagte mir das. mußte dann mehr abrechnungen einreichen.
SrSteffi
SrSteffi | 05.04.2012
11 Antwort
@AugustMama2011 "ja die ärzte bekommen mit dem beschäftigungsverbot wo weniger geld als mit ner krankschreibung . " was ist DAS denn für ne verquere Theorie? Nicht böse sein, aber ein frühzeitiger Mutterschutz kostet nen Haufen Kohle für die Krankenkasse - und die Kassen sind leer - da ist es wohl verantwortungsvoll von Ärzten genau zu prüfen, ob der vorzeitige Mutterschutz angebracht ist! Und das ist er, wenn innerhalb des Betriebes keine Arbeit zugewiesen werden kann, die nicht schwangerschafts-gefährdend ist . Wenn man im ersten Trimester Blutungen hat, heißt das nicht automatisch, dass man auch im stabilen 2. Drittel der SS nicht arbeiten kann - ich nehme an, die Ärztin wird abwarten, wie es sich entwickelt . Ich wünsch Dir alles Gute!
BLE09
BLE09 | 05.04.2012
12 Antwort
also, wenn das leben der mutter und oder des kindes gefährdet sind durch deinen beruf wird ein beschäftigungsverbot ausgesprochen. ich hatte in meiner ersten ss in der 11-13 woche leichte blutungen unklarer ursache und schmerzen beim hinsetzen, da ich in einem ambulanten intensivpflegedienst arbeite hat sie da nicht lange gefackelt und mich ins BV geschickt . du erhälst dann von deinem AG dein nettogrundgehalt weiter bis zum mutterschutz. dein AG holt sich dieses geld aus einem fond wo alle firmen einzahlen müssen für solche dinge. als was arbeitest du denn wenn ich fragen darf? ich bin jetzt in der 8. ssw und seit 2 wochen wegen eines hämatoms und blutungen krankgeschrieben, aber da mir mein AG keinen "angemessenen" arbeitsplatz bieten kann werd ich danach wahrscheinlich in BV gehen. lg
fabianjana
fabianjana | 05.04.2012
13 Antwort
@fabianjana Ich arbeite als Röntgenassistentin, was ich theoretisch bis zum Mutterschutz machen kann. Ich bin aber die einzige auf Arbeit die das machen kann, also können die mich auch nirgends anders hinstecken. Ein Hämatom hatte ich auch im Uterus, das ist aber weg. TRotzdem hatte ich gestern abend und heut morgen wieder Blutungen.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 05.04.2012
14 Antwort
Hallo, hatte am Anfang meiner ss auch immer mal Blutung und wurde immer wieder nur Krank geschrieben da es nicht vom Kind kam bin ich dann immer wieder arbeiten gegangen und musste Magnesium nehmen. Bei mir kam dann der ss-zucker dazu und da ich mit Schambeinschmerzen zu tun hatte wollte ich B.verbot haben nur meinte meine FA das dies nicht geht weil ich sozusagen "Krank"bin mit dem zucker. Bin dann zu meinem HA und er hat mich die letzten 4 Wochen auf Grippe krank geschrieben denn die 6 Wochen waren ja schon um-zwecks Krankengeld. P.S.Die 6 Wochen zählen für die gesamte Schwangerschaft. Lg
Lillyfee1985
Lillyfee1985 | 08.04.2012

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