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....was die regelungen in österreich betreffen kenn ich mich leider nich mit aus . in deutschland is es so, dass 6 wochen vor ET und 8 wochen nach geburt die mutterschaftszeiten sind, wo dann das geld von kasse und ag kommt . und alles davor is dann beschäftigungsverbot vom arzt ausgesprochen wenn die arbeit es ner schwangeren nich mehr erlaubt dort zu arbeiten