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Wenn ich in der Schwangerschaft mich krank schreiben lasse, habe ich dann irgendwelche finanziellen einbußen später?

sandybo70
sandybo70
15.07.2010 | 12 Antworten
Hallo Leute
Bin im 3. Monat Schwanger und sitze nun in einem Büro, weil ich meinen eigentlichen Beruf aufgrund der SSw nicht ausüben darf.
Ich sitze nun 8.18 Std. am schreibtisch und mache so gut wie nix..
Mittlerweile bekomme ich Rückenschmerzen vom Sitzen und habe dadurch immer einen Druck im Unterleib..
Hab mich jetzt mal krank schreiben lassen, weiß aber nicht ob ich dadurch finanzielle Verluste später beim Elterngeld usw. habe..
Wüde ich über jeden Erfahrungsberricht freuen.
L.G. sandybo70
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12 Antworten

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1 Antwort
...
finanzielle probleme in dem sinne nich..du kriegst ja trotzdem dein gehalt weiterhin auch trotz krankschreibung usw . ich würd mir nur überlegen mich wegen sowas krankzuschreiben..ich mein wenn du da nich viel zu tun hast kannste ja zwischendurch auch ma aufstehen um dir die beine zu vertreten usw .
gina87
gina87 | 15.07.2010
2 Antwort
huhu
würde mich auch interessieren! Also bei einem gewöhnlichen Arbeitsverlauf, sprich du bist nicht schwanger und bist mehr als sechs Wochen am Stück bzw. mit Unterbrechung wegen ein und derselben Sache krank geschrieben, dann übernimmt deine Krankenkasse die Gehaltszahlung. Diese Zahlung fällt aber geringer aus als dein bisheriger Nettoverdienst. Wenn ich mich nicht täusche sind das 60 bis 70% vom ursprünglichen Nettogehalt. Bist du aber schwanger dürfen dir laut Mutterschutzgesetz keine finanziellen Nachteile entstehen und somit gilt diese Regelung dann nicht. Wäre auch besser für das anschließende Elterngelt, da ja der Durchschnittnettoverdienst der letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage genommen wird. Habe ich mal gehört aber vielleicht kann das ja noch eienr hier im Form bestätigen . Alles gute!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 15.07.2010
3 Antwort
also wenn du länger als 6 wochen am stück ....
. krankgeschrieben bist, zahlt der AG nicht mehr dein gehalt weiter, sondern du erhälst krankengeld, welches um die 60 prozent des gehaltes liegt. und wenn du krankengeld beziehst, wird dieses mit in die elterngeldberechnung einbezogen und somit fällt dein elterngeld niedriger aus .
kinderwunsch86
kinderwunsch86 | 15.07.2010
4 Antwort
dann doch lieber ein beschäftigungsverbot, da kriegst sogar dein normales Nettogehalt weiter!
nur ein kleiner Tipp!
santana27
santana27 | 15.07.2010
5 Antwort
@ kinderwunsch86
aber ist es nicht so, dass da das Mutterschutzgesetz eingreift und sagt die Mutter darf keinen finanziellen Nachteil draus schöpfen?
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 15.07.2010
6 Antwort
@santana27
ein BV schreibt dir aber auch kein Arzt ohne trifftigen Grund aus. Schließlich kann dieser von einem Betriebsdoc kontolliert werden
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 15.07.2010
7 Antwort
Danke für alle Antworten
Also vielen Dank an alle die mir eine Antwort gegeben haben. Einen Betriebsarzt haben wir auch, werde mich mal mit ihm in Verbindung setzen und mal nachören, was er dazu sagt . Letztens bin ich 1, 5 Std. eher nach Hause gegangen, weil ich so Kopfschmerzen hatte, da sagte man mir die Zeit muss ich nacharbeiten . ob das mal alles so ok ist??! Wünsche Euch allen einen schönen Nachmittag noch. L.g. sandybo70
sandybo70
sandybo70 | 15.07.2010
8 Antwort
@Konsuela
naja wegen soner kleinigkeit gibt es sowieso kein BV . wofür auch . ich mein ich arbeite auch im büro und sitz mit sicherheit nich die ganze zeit aufm stuhl und warte bis feierabend is . und son ziehen usw hat man immer ma in der ss..grad in der anfangszeit wo sich alles seinen platz macht usw . und gegen rückenschmerzen gibt es super übungen die man auch während der arbeitszeit machen kann für 1/2 minuten die andere teilweise gar nich mitbekommen . ich bin bis 3 wochen vor geburt arbeiten gewesen..war nur unterwegs von einem termin zum anderem und danach noch schön vorn pc etliche stunden usw..hatte auch so meine problemchen und lag inner 18.ssw eine woche im kh wegen unerklärlicher blutungen . BV wär da selbstständig eh nich drin gewesen und wenn ich angestellt gewesen wäre auch nich . ich würd verrückt werden wär ich den ganzen tag zuhause..vorallem wegen sowas.. andere arbeiten inner gatsronomie usw..was sollen die denn sagen
gina87
gina87 | 15.07.2010
9 Antwort
@gina87
es bleibt halt jedem selbst überlassen ob er noch drei oder eher Wochen vor der Entbindung arbeiten geht oder halt nicht, ob er zu Hause eine Krise bekommt oder nicht weil er in dritten Monat bereits zu Hause bleibt. Es war halt die Frage ob diejenigen Mütter finanzielle Nachteile haben würden falls sie vor dem Mutterschutz nicht mehr arbeiten geht
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 15.07.2010
10 Antwort
@sandybo70
hi klar musst du die zeit nacharbeiten keiner kann wegen kopfweh heim und dann sagen das wars mit der zeit . schwanger ist nicht gleich für alles ein frei zeichen . muss auch ehrlich sagen würd mich für so was auch net krankschreiben lassen. wie unten schon gesagt dann steh zwischendurch mal auf und vertrete dir die beine . glaube auch eher gesagt kaum das ein arzt dir solange noch alles ok ist ein beschäftigungsverbot erteilt . wünsch dir noch ne schöne kugelzeit .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 15.07.2010
11 Antwort
@Konsuela
ohne es bös zu meinen, ich wär dafür das dann das geld gekürzt wird auf jeden fall . es bedeutet doch auch für die kollegen mehr aufwand vielleicht sogar jetzt in den ferien das der ulaub gestriche wird ich finde das nicht ok . die sollten auch wirklich strenger mit dem beschäftigungsverbot werden . das sollte es nur geben wenn es wirklich nicht mehr geht wenn es gefährlich für mutter und baby ist aber nicht wenn man keine lust mehr hat . sorry aber ist meine meinung und ich verstehe auch das immer mehr leute ein prass auf schwangere in der firma bekommen weil so viele es so unötig ausnutzen und die anderen leiden drunter . müssen mehr arbeite usw und haben auch familie zu hause .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 15.07.2010
12 Antwort
ne
aber ich würde mir ein beschäftigungsverbot geben lassen. arbeite auch im büro.hatte auch rückenschmerzen und habe ab 6.mon von meinem fa ein beschäftigungsverbot bekommen. war auch besser so
fg280608
fg280608 | 15.07.2010

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