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Ab wann greift denn das Mutterschutzgesetz?

Netti260483
Netti260483
07.02.2010 | 10 Antworten
Hallo ab wann würde es denn greifen, also ich bin ja nun erst in der 5/6Woche, wenn ich jetzt bescheid geb und dann was passiert wie sieht das denn aus? Riesen Palaber um nix dann.

Boa weiß gar nicht wo mir der Kopf steht mit den ganzen Fragen über Fragen ..
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10 Antworten

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1 Antwort
Ab den zeitpunkt,
an dem du deinem ag von der schwangerschaft unterrichtet hast.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 07.02.2010
2 Antwort
Sobald
Dein AG von der SS weiß, gelten die Gesetze in Hinblick auf Tätigkeit und Dienstzeiten etc .
Frauke_660
Frauke_660 | 07.02.2010
3 Antwort
...
Das Mutterschutzgesetz greift sofort, wenn du weißt, dass du schwanger bist. Da muss dein AG noch nichts von der SS wissen, da hast du schon den Schutz. Aber um den natürlich auch voll ausnutzen zu können muss dein AG schon bescheid wissen!
DiniS
DiniS | 07.02.2010
4 Antwort
...
Das MuSchG gilt, sobald du mit deinem AG darüber gesprochen hast. Kleiner Tipp: Nimm dir eine Vertrauensperson mit zu dem Gespräch.
Kudu03
Kudu03 | 07.02.2010
5 Antwort
Huhu
Das gilt, so bald dir "dein Zustand bekannt ist" ;) hihi so steht es wirklich im Gesetz, hab dir auf deine andere Frage noch was dazu geschrieben. Liebe Grüße, Greta
GretaMartina
GretaMartina | 07.02.2010
6 Antwort
@DiniS
zitat:" . Da muss dein AG noch nichts von der SS wissen" Wie soll er dann nach dem muschugesetz eine angemessenen arbeitsplatz bereit stellen? Arbeitszeiten, gift- und gefahrenstoffe . Es kann nur greifen wenn der ag bescheid weiß!! Wer oder was schützt sie sonst in der frühschwangerschaft am arbeitsplatz.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 07.02.2010
7 Antwort
Dankeschön!!!
Hallo . ! Werd mir morgen auf jeden Fall jemanden vom BR schnappen und dann zum Chef rein und die *Bombe* platzen lassen ;-) Aber egal, geht um meinem Zwerg und mich! Danke danke danke für die vielen Antworten! Netti
Netti260483
Netti260483 | 07.02.2010
8 Antwort
@-susepuse-
Damit war eigentlich auch gemeint, dass wenn er jetzt ihr z.B. kündigen würde, aus welchem Grund auch immer, dann könnte er das nicht! Weil auch wenn sie noch nicht bescheid gesagt hat, hat sie trotzdem den Kündigungsschutz! Da könnte er gar nichts machen! Mit dem anderen gebe ich dir ja auch recht! Habe ja auch nicht umsonst geschrieben, dass der AG bescheid wissen muss, damit sie das voll ausnutzen kann! Auch mit dem schweren tragen ect.!
DiniS
DiniS | 07.02.2010
9 Antwort
@DiniS
Mißverständnis aufgeklärt
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 07.02.2010
10 Antwort
@-susepuse-
:-)
DiniS
DiniS | 07.02.2010

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