2 Antwort
Wenn Dein FA Dir ein Beschäftigungsverbot ausgestellt hat, dann darfst Du nicht mehr arbeiten.
Warum hat er das Verbot ausgeschrieben?
Da muss ja ein triftiger Grund für vorliegen, denn auch im Einzelhandel kann man eigentlich bis zum Mutterschutz arbeiten. Der Arbeitgeber muss halt die Regeln einhalten. Bei Tätigkeiten an der Kasse brauchst Du öfter Pausen und Du darfst nicht mehr alles heben.
Aber ich habe einige Bekannte, die auch im Supermarkt bis zum Mutterschutz gearbeitet haben.