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Beschäftigungsverbot bei Lidl

Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer
02.03.2009 | 4 Antworten
Hallo, arbeitet jemand bei Lidl? Ich bin in der 20. SSW jetzt hat mir der FA ein Beschäftigungsverbot ausgeschrieben. Aber es steht drin bei Tätigkeiten mehr als fünf Kilo und regelmäßige Pausen. Aber das kann man bei LIdl an der Kasse oder als Vertretung gar nicht einhalten? Muss da zum Gewerbeaufsichtsamt! Bei wem ist das durchgegangen? Habe richtige Rückenschmerzen beim Arbeiten. Danke für Antworten
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1 Antwort
also mein fa
hat da voll auf blöd gemacht und habe als reinigungskraft gearbeitet da ist ja nur bücken stehen usw ich bin auch auf gewerbeaufsichtamt und die haben dann des gemacht und da ich dann fast nicts mehr machen durfte hat meine arbeitgeberin bei der kk des beantrag das ich ein bv bekomme also ganz nimmer arbeiten musste aber die beim gewerbeaufsaichtsamt helfen dir und wenn dein arbeitgeber nicht einhält bekommt er auch eine auf dem deckel von denen lg nadine
lu-2007
lu-2007 | 02.03.2009
2 Antwort
Wenn
Dein FA Dir ein Beschäftigungsverbot ausgestellt hat, dann darfst Du nicht mehr arbeiten. Warum hat er das Verbot ausgeschrieben? Da muss ja ein triftiger Grund für vorliegen, denn auch im Einzelhandel kann man eigentlich bis zum Mutterschutz arbeiten. Der Arbeitgeber muss halt die Regeln einhalten. Bei Tätigkeiten an der Kasse brauchst Du öfter Pausen und Du darfst nicht mehr alles heben. Aber ich habe einige Bekannte, die auch im Supermarkt bis zum Mutterschutz gearbeitet haben.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 02.03.2009
3 Antwort
lidl
hallo meine freundin ist bei Lidl und hat das beschäftigungsverbot bekommen da es bei denen nicht möglich ist diese Dinge einzuhalten..sie sagte mal alleine beim Obstaufbau morgens sind sie zu 2.. und das ist mit einer Schwangeren nicht so gut..
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 02.03.2009
4 Antwort
Bin auch bei lidl und war schon immer im EH
Seimir mal net böse aber an er kasse sitzen ist doch einfach und du hast kein Beschäftigungsverbot sondern nur nen schrieb was der arbeitgeber beachten muß ich saß bei beiden schwangerschaften bis zum schluß in der kasse und überanstrengen tust du dich da wirklich nicht!!
acceber05
acceber05 | 02.03.2009

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