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Kann man früher in den Mutterschutz gehen?

alinkaaa1
alinkaaa1
05.01.2009 | 11 Antworten
Hallo Mamis,

ich habe da ne Frage und zwar..mein ET ist am 09.04.09..rechnerisch wäre er schon am 30.03.09 gewesen. Bei der NT Messung und beim 4D hat man mir gesagt ET wäre auf jeden Fall 06.04.09..wenn nicht eher ..


arbeite so lange noch und darf mir nicht frei nehmen obwohl mich jetzt schon alles so anstrengt und ich abends wirklich totmüde bin ..

kann man irgendwie früher in den Mutterschutz .. muss ich da mit meiner FA reden, dass sie das im Pass ändert oder was soll ich machen?

Will mein Baby net gefährden..:(
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11 Antworten

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1 Antwort
Hi
Dein Arzt muss dir ca 7 Wochen vor Geburt eine Bescheinigung ausstellen das der Et bevorsteht wegen Mutterschutz. Den musst Du dann bei der Krankenkasse einreichen. Wenn es Dir so schlecht geht sprich ihn an dann soll er dich Arbeitsunfähig schreiben alles Gute für die weitere
Nita30
Nita30 | 05.01.2009
2 Antwort
du kannst dich
aufjedenfall krankschreiben lassen, rede mal mit dem FA noch ne schöne kugelzeit ich habe am 14.03 ET
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 05.01.2009
3 Antwort
hallo
du kannst dich vom arzut krank schreiben lassen das geht rede mit ihm denn wenn du ihm erklären tust das du dadurch dein kind gefärden tust weil du dich überarbeiten tuast und da steht eigentlich nichts mehr im wege. Wünsche dir noch alles gute.
papi26
papi26 | 05.01.2009
4 Antwort
Hallo
mein FA hat mir dann Beschäftigungsverbot geschrieben! Bekommst dann ganz normal deinen Lohn weiter! LG und alles gute
Elias2902
Elias2902 | 05.01.2009
5 Antwort
hi
ich habe mich krankschreiben lassen da ich schwere sachen heben mußte. ich weiß nicht was du beruflich machst aber wenn du keine lust mehr hast und du viele Schmerzen hast dann geh zum Hausarzt den du vertraust und erzähl ihm das. mehr kann ich dir auch nicht sagen! Viel Glück! Simone
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 05.01.2009
6 Antwort
.......
Das Problem ist, dass ich mich nicht krankschreiben darf ! Habe bereits 3 wochen gefehlt wegen Übelkeit und dann ne Woche weil ich einen Magen-Darm Virus hatte und ins KH musste . Limit ist überschritten hat mein AG gesagt . ich muss bis zum Mutterschutz arbeiten ansonsten wird mein Vertrag net verlängert.
alinkaaa1
alinkaaa1 | 05.01.2009
7 Antwort
Wenn
du dich aber länger als 6 Wochen Krankschreiben lassen mußt und dannach Geld von der Krankenkasse bekommst wird dir das auf dein Elterngeld angerechnet so hat es mir mein FA erklärt deshalb bei mir dann das Beschäftigungsverbot und nicht die Krankschreibung!
Elias2902
Elias2902 | 05.01.2009
8 Antwort
Ich fühle mit Dir!!!
Hallo Süsse, ich hoffe ich kann Dir bissi weiterhelfen! Also pass auf, wenn Du mit Deinem FA reden kannst ist das überhaupt kein Problem Dir ein " Beschäftiungsverbot " auszuschreiben. Da kann Dein Arbeitgeber Null was dagegen machen. Ich bin seit dem 14.10.08 zu hause! Allerdings hab ich mich da bis zum 01.11.08 Krankschreiben lassen! Und seit dem 2.11.08 habe ich ein Arbeitsverbot bis zu meiner Geburt! Du hast soviel Rechte als Schwangere, wo Du anscheindend nicht weist die wo ich auch nicht wusste! Wenn Du noch fragen hast schreib mich persönlich an! Helfe Dir gerne! Finde das von Arbeitgebern einen sauerrei!! Wenn man sieht das es nicht mehr geht! Lg Heike
MamaHexle
MamaHexle | 05.01.2009
9 Antwort
mal ehrlich...
. ne Schwangerschaft ist halt anstrengend, und das Leben kein Zuckerschlecken, und solange Du keine Tätigkeiten ausübst, die das Kind gefährden, wieso solltest Du zu Hause bleiben? Nimm Deinen Urlaub vorm Mutterschutz, dann brauchst DU nur noch ein paar Wochen arbeiten, und die schaffst Du bestimmt!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 05.01.2009
10 Antwort
...aber nun ab zum Doc...
. du kannst dir mit sofortiger Wirkung ein Beschäftigungsverbot ausschreiben lassen. Und ich denke doch, dass dich dein Arbeitgeber in der Schwangerschaft nicht kündigen darf, und nach der Entbindung muss er dich für eine bestimmte Wochenanzahl auch noch weiter beschäftigen. Die genauen Zeitangaben weiß ich leider auch nicht! Aber ich habe auch am 10. April 2009 ET, und bin schon seit Anfang Dezember zu Hause . Man lebt ruhiger und es ist ja nur zum Besten von unseren kleinen Mäusen . Alles Gute für dich .
Antje79
Antje79 | 05.01.2009
11 Antwort
hey süsse
früher in den Mutterschutz kannst du nicht gehen du kannst aber ein beschäftigungsverbot bekommen musst mit deiner Ärztin reden..ich habe ja auch eins bekommen seid Dezember
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 05.01.2009

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