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Brauche Rat: Minderjährig, Schwanger und das Jugendamt !

Chanali16
Chanali16
25.03.2013 | 28 Antworten
Hallo ihr lieben Mamis,

mich beschäftig momentan ein großes Thema und zwar ist eine gute Freundin von mir sechszehn Jahre alt und schwanger. Ihr Freund wird auch erst im Mai volljährig. Sie hat jetzt im April Stichtag.

Sie hat sich damals an das Jugendamt gewandt, weil sie von zu Hause ausziehen wollte und mit ihrem Freund zusammen ziehen wollte, weil sie ja nun mal bald eine Familie werden. Doch der Vater war und ist immer noch dagegen.

Nun gab es die ganze Zeit ein hin und her und meine Freundin und ihr Vater haben nun besprochen, dass sie erst einmal bei ihrem Freund wohnen bleiben soll, bis sich alles geregelt hat.

Nun hatte sie ein Jugendamttermin und der Typ vom Jugendamt meinte, dass sie in eine Mutter-Kind-Einrichtung muss. Sie wollte darauf hin dann doch lieber wieder nach Hause zu ihrem Papa, doch, dass Jugendamt meinte, dass sie in diese Einrichtung muss. Und wenn sie wieder nach hause geht, dass ihr das Kind nach der Entbindung vom Jugendamt weg genommen wird. Sie darf auch nicht bei ihrem Freund bleiben. Sie muss jetzt nächste Woche schon in diese Einrichtung, die auch sehr weit entfernt ist, sodass das Kind dann auch weg von der ganzen Familie zur Welt kommt und der eigene Kindsvater noch nicht einmal dabei ist.

Nun ist meine Frage, ob das Jugendamt meine Freundin dazu zwingen kann in eine Einrichtung zu gehen. Und, ob man ihr einfach so das Kind nach der Entbindung weg nehmen kann. Und, ob sie eine Möglichkeit hat der Einrichtung aus dem Weg zu gehen und ihr Kind, wie jeder andere auch, normal groß ziehen zu können. Was kann sie nun machen. Hat hier irgendeiner einen Rat, den ich ihr dann mitteilen kann?
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28 Antworten

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1 Antwort
sollte mich wundern, wenn das JA solche vorschriften machen kann, da ja die vormundschaft für deine freundin doch sicher bei deren vater liegt.
ostkind
ostkind | 25.03.2013
2 Antwort
@ostkind Nein, so wie ich es mitbekommen habe, hat der Vater dafür unterschrieben, dass das Jugendamt die Vormundschaft für das ungeborene Baby hat, bis meine Freundin 18 wird. Aber das Sorgerecht gehört doch weiterhin meiner Freundin, oder wie sieht das da aus?
Chanali16
Chanali16 | 25.03.2013
3 Antwort
Die erste Frage ist erstmal, ob das Jugendamt schon die Vormundschaft für das ungeborene Kind übernommen hat. Ansonsten könnte der werdende Opa diese noch recht schnell beantragen . Wohnt der Kindvater noch bei seinen Eltern?
AliceimWunderla
AliceimWunderla | 25.03.2013
4 Antwort
@AliceimWunderla Die Vormundschaft liegt beim Jugendamt für das ungeborene Kind, so weit ich weiß, hat der Vater meiner Freundin dafür unterschrieben. Und der Kindesvater wohnt noch zu Hause bei seinen Eltern.
Chanali16
Chanali16 | 25.03.2013
5 Antwort
wenn der opa/die oma die vormundschaft nicht übernimmt macht dies das jugendamt. deine freundin hat kein sorgerecht bis sie 18 ist. ich bekam meinen grossen mit 16 und wollte ihn während meiner lehre den eltern meines freundes geben. das wurde mir verboten. alle wichtigen entscheidungen durfte ich nicht selber tragen. ich durfte mich sozusagen "nur" um ihn kümmern. normaler weise muss sie nicht in ein mutter-kind-heim oder sowas. wenn sie doch bei ihrem vater wohnt. ich durfte damals auch bei beim vater meines grossen leben. natürlich kenne ich die hintergründe nicht, warum sie nicht beim vater bleiben dürfte. wenn das jugendamt nur schon den verdacht schöpft, dass irgendetwas daheim nicht richtig läuft, werden sie sie daran hindern nach hause zu gehen. mein grosser durfte damals nicht zu seinen grosseltern, weil das jugendamt behauptete die grosseltern hätten ihren sohn früher sexuell misbraucht. tja, so einfach ist das für die, wenn ihnen was nicht in den kram passt
fluketwo
fluketwo | 25.03.2013
6 Antwort
wünsche deiner freundin alles gute und hoffe, dass sich eine lösung findet, bei der es ihr und ihrem baby gut gehen wird
fluketwo
fluketwo | 25.03.2013
7 Antwort
@fluketwo Es gibt ja keine Begründung, weshalb sie nicht zu Hause wohnen darf oder weshalb sie nicht bei ihrem Freund mit dem Kind wohnen darf, der übrigens auch noch bei seinen Eltern wohnt.
Chanali16
Chanali16 | 25.03.2013
8 Antwort
Die nächste Frage, die sich mir stellt, ist ob der Vater auch das Sorgerecht für seine Tochter, und nicht nur für sein Enkelkind dem JA übertragen hat?
AliceimWunderla
AliceimWunderla | 25.03.2013
9 Antwort
@AliceimWunderla Nein, für seine Tochter hat er das Sorgerecht noch !
Chanali16
Chanali16 | 25.03.2013
10 Antwort
Also entweder steckt da noch ein wenig mehr dahinter, oder das Jugendamt handelt willkürlich. So einfach ist das nicht mit dem wegnehmen des Kindes. Wir leben nicht mehr in der DDR! Sollte also einfache Willkür dahinter stecken, sollte schnellstens ein Anwalt zu Rate gezogen werden. Es gibt leider Jugendämter, die Meinen sie können die Unwissenheit der Leute ausnutzten. Es gibt Anwälte für Minderjährige, die Beratungen, pro bono anbieten. Seht euch mal im Internet um, oder lasst euch bei der Caritas beraten, denn bei diesem Jugendamt werdet ihr dann nichts bekommen.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 25.03.2013
11 Antwort
@SKKJFP So weit ich weiß, hatten die beiden heute einen Termin bei solch einer Beratungsstelle. Dort haben sie eine Adresse von einem Anwalt bekommen, der die beiden kostenlos berät. Nur mich interessiert das Thema sehr, deshalb möchte ich mich auch für sie informieren.
Chanali16
Chanali16 | 25.03.2013
12 Antwort
@Chanali16 Ist halt eben schwer zu sagen, wenn man die Geschichte nicht zu 100% kennt. Da sie aber schon den Schritt zum Anwalt wagen, gehe ich von Behördenwillkür aus. Sie soll sich auf gar keinen Fall verunsichern lassen und jetzt abwarten, was der Anwalt dazu zu sagen hat. Kinder/Babys nimmt man nicht einfach so weg und das darf mann auch nicht. Ich finde es furchtbar, dass es noch immer Jugendämter gibt die ihre Positionen ausnutzen. Ich würde auch den Gang zum Jugendamtsleiter wagen, sollte er/sie sich kooperativ zeigen und einem Termin zustimmen. Wer weiß ob dieser mit der Geschichte, so wie sie verläuft auch einverstanden ist.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 25.03.2013
13 Antwort
So wie es sich darstellt traut das Jugendamt der jungen werdenden Mutter nicht zu, dass sie sich allein angemessen um das Kind kümmern kann. Die nächste Frage wäre: Hat die junge Mutter schon die Schulpflicht erfüllt? Wie viele Jahre ist sie insgesamt schon zur Schule gegangen?
AliceimWunderla
AliceimWunderla | 25.03.2013
14 Antwort
@SKKJFP Ich habe auch zu ihr gesagt, dass sie locker bleiben soll und sich nicht verunsichern lassen soll. Sie soll sich an den Anwalt wenden und abwarten. Ich vertrete deine Meinung da auch voll und ganz hinsichtlich des Jugendamtes. Malsehen, was sie alles machen kann.
Chanali16
Chanali16 | 25.03.2013
15 Antwort
@AliceimWunderla Sie hat ihre Schulpflicht beendet und hat einen Abschluß gemacht, so ist es nicht.
Chanali16
Chanali16 | 25.03.2013
16 Antwort
Es ist auch recht egal ob Schule beendet, oder nicht. Wichtig ist das der Rest des Umfeldes stimmt. Wenn sie Hilfe von Familie und Co hat, sollte man ihr die Chance geben, das Kind allein groß zu ziehen. Das Jugendamt könnte zur Unterstützung einmal Wöchentlich vorbeischauen, um nach dem Rechten zu sehen und auch für eventuelle Fragen. Sie sollte sich eine Hebamme nehmen, um auch da dem Jugendamt den Wind aus den Segeln zu holen. Ich bin auch mit 16 schwanger geworden und absolut Niemand hat mir mit irgendwas gedroht. Sie waren nett, haben mir sämtliche Hilfe angeboten und waren für alle Fragen offen und ich bekam auch alle Fragen beantwortet, ohne das mich jemand für unfähig hielt. Ich finde es schade das es anderen nicht so ergeht. Und manchmal wundert es mich gar nicht warum Jugendämter solch einen Ruf genießen!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 25.03.2013
17 Antwort
@SKKJFP Es ging mir auch nur um die SchulPFLICHT! Ist diese noch nicht erfüllt, muss das JA auch für die junge Mutter eine Weiterführung der Schulzeit ermöglichen. Und da ist es nunmal so, dass in einem Mutter-Kind-Heim die Betreuung des Kindes während der Schulzeit problemlos gewährleistet ist . Das JA weiß am Besten, wie es mit den U3-Plätzen in KiTas bestellt ist.. Und wird wohl kaum bei sich selbst einen Platz einklagen .
AliceimWunderla
AliceimWunderla | 25.03.2013
18 Antwort
@AliceimWunderla Das ist richtig. Hab ich grade gar nicht bedacht. Habe nur den Satz im Kopf, dass sollte sie nicht kooperativ sein, sie ihr das Kind wegnehmen wollen. Und sowas ist absolute sauerrei.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 25.03.2013
19 Antwort
Letztendlich ist die Sachlage wohl so: Das JA wird festgestellt haben, dass die junge werdende Mutter alleine nicht ausreichend in der Lage sein wird, sich um das Baby kümmern zu können. Da die Mutter selbst wohl zunächst das Verbleiben im Elternhaus abgelehnt hat, und der werdende Opa auch die Vormundschaft für das Enkelkind abgetreten hat, fehlt es nun an einem geeigneten Umfeld, dass entsprechende Unterstützung bieten kann. Für genau diesen Fall gibt es Mutter-Kind-Häuser. Leider sind diese zur Zeit gut ausgelastet, so dass dann auf Einrichtungen zurück gegriffen werden muss, die noch Kapazitäten frei haben, aber nunmal nicht in der näheren Umgebung liegen. Gut, es gibt auch den Fall, da hält man das Umfeld für schädlich und ordnet daher eine entfernte Unterbringung an, aber das mag ich in diesem Fall gar nicht mal unterstellen .
AliceimWunderla
AliceimWunderla | 25.03.2013
20 Antwort
Was ist denn mit den Großeltern väterlicherseits? Haben diese schon mal Kontakt mit dem JA aufgenommen? Hätten sie die räumlichen Möglichkeiten, die Familie auf zu nehmen und zu unterstützen?
AliceimWunderla
AliceimWunderla | 25.03.2013
21 Antwort
@AliceimWunderla Der Opa hat zwar die Vormundschaft abgegeben und meine Freundin wollte auch mit ihrem Freund zusammen ziehen, weil sie nun gerade mit ihm eine eigene Familie gründet, aber sie hat dennoch genügend Unterstützung. Immer hin hat sie noch Geschwister, die hinter ihr stehen. Si wie die Eltern ihres Freundes, also auch die zukünftigen Schwiegereltern und Großeltern. So ist es nicht . Die Vormundschaft hat der Vater an das JA abgegeben, weil diese es ihm so geraten hat, so wie meine Freundin erzählte.
Chanali16
Chanali16 | 25.03.2013
22 Antwort
@AliceimWunderla Ja, die hätten die räumliche Möglichkeit und sie würden sogar in eine größere Wohnung ziehen, wenn die Freundin und das Kind zusammen einziehen dürften, wenn es an der Räumlichkeit scheitern würde. Und so weit ich weiß, sollte die Mutter väterlicherseite mit zu diesen Termin kommen, die dann ihre Meinung zu der Sachlage gesagt hat und der Mitarbeiter hat sich wohl etwas auf den schlips getreten gefühlt. Die Mutter wollte auch, dass meine Freundin bei denen bleibt, was ja der Mitarbeiter nicht will. Und sie sollte auch mitgehen, sich die Einrichtung anschauen, was der Mitarbeiter aber urplötzlich doch nicht mehr möchte .
Chanali16
Chanali16 | 25.03.2013
23 Antwort
Die Frage ist, ob das JA das auch so verstanden hat, dass trotz Abgabe der Vormundschaft dennoch dieser familiäre Rückhalt da ist . Wäre auch die Frage, wie die räumliche Situation ist . War den der Vater nach der Info bezgl. des Mutter-Kind-Heimes schon selbst beim JA und hat angegeben, dass seine Tochter gerne wieder bei ihm wohnen kann? - Wäre nämlich ne spannende Frage, auf die ich gerade keine Antwort weiß, wenn der Vater, der das Sorgerecht für seine Tochter hat, dem JA mitteilt, dass er nicht wünscht, dass seine minderjährige Tochter, für die er das Aufenthaltbestimmungsrecht hat, die Stadt verlässt . Das JA bestimmt aber, dass das ungeborene Kind im Mutter-Kind-Heim XY schon vor der Geburt verbleibt . Auf jeden Fall muss das schnell geklärt werden . Sonst heißt es: Denn Anordnungen des JA wiedersetzt . Einen begründeten, schriftlichen Widerspruch zur Unterbringung im Mutter-Kind-Heim sollte sie auf jeden Fall
AliceimWunderla
AliceimWunderla | 25.03.2013
24 Antwort
einreichen. Bis der bearbeitet ist, ist das Kind wahrscheinlich schon da und der Platz im Mutter-Kind-Heim anderweitig vergeben .
AliceimWunderla
AliceimWunderla | 25.03.2013
25 Antwort
Wenn der Stichtag so bald ist: Nen eingerichtetes Babyzimmer, bzw. ne -ecke gibt es in welcher Wohnung?
AliceimWunderla
AliceimWunderla | 25.03.2013
26 Antwort
@AliceimWunderla Das ist es nämlich. Ja, der Vater war mit bei einem Gespräch, wo das Thema mit solch einer Einrichtung schon besprochen wurde, es aber noch nichts ernstes war, denn in erster Linie ging es um das zusammen ziehen mit dem Freund. Meine Freundin möchte nun morgen mit ihrem Vater reden, was er denn letztendlich zu dem Vorfall und dem Thema Einrichtung sagt, zu mal die Einrichtung nun mal weiter weg ist. Ich werde ihr denn auf jeden fall den Tipp geben, dass sie einen Widerspruch fertig machen soll, den der Vater dann unterschreiben muss. Damit sie noch etwas Zeit schinden kann und das Kind hier zur Welt bringen kann und dann wohl auch die erste Zeit mit Vater und Baby verbringen kann. Und vielleicht kommt bei dem Anwalt auch etwas heraus .
Chanali16
Chanali16 | 25.03.2013
27 Antwort
@AliceimWunderla Sie hat in ihrem ehemaligen Kinderzimmer eine komplette Babyeinrichtung und bei dem Freund hat sie auch ein babybett und alles, was ein Baby für den Anfang brauch, stehen. Da es eigentlich so geplant war, dass sie bei ihrem Vater wohnen bleibt und bei ihrem Freund des Öfteren nächtigt, bis es dann anders gekommen ist . Bis sie mit ihm zusammen ziehen wollte .
Chanali16
Chanali16 | 25.03.2013
28 Antwort
ich als Werende Oma mache ich mir sorgen um mein kleinen Enkelkindweil von mein Sohn die freundin nicht in Mutter kind heim zurück will. das jugendamt und ihre mutter wollen das aber so.sie ist gerade mal 16 jahre alt und will bei ihren freund bleiben was kann mann da was machen .
Cornelia|Jenss
Cornelia|Jenss | 03.02.2019

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