2 Antwort
Der ersten Antwort widerspreche ich!
Bitte schau SELBST ins Mutterschutzgesetz!
Bei ständig stehender oder laufenden Tätigkeit sind sitzmöglichkeiten für kurze ruhen zu schaffen.
Bei ständig sitzender Tätigkeit andersrum.
Die schwangere muss die Chance haben, sich die beine zu vertreten.
Nichts heben ist auch nicht korrekt.
Da gibt es Empfehlungen des FA.
Bei manchen liegt die Grenze bei 5kg, bei anderen bei 10.
Dein Arbeitgeber ist mit bekannt werden der SS verpflichtet, den Arbeitsplatz anzupassen
Sagt er nun, du nimmt die leichten Sachen und stellt dir einen Stuhl ins Lager, ist das ok.
Was die Übelkeit angeht:
Frauenarzt.
Geht es dir wirklich Hundeelend, kannst du dich eventuell krank schreiben lassen.
Es gibt auch mittel dagegen. Die aber abklären.
Und bevor du auf der Arbeit auf den Tisch haust, Red mal in ruhe mit dem chef.
In der 7.SSW hat man meistens ja nicht mal einen Mutterpass.
Weiß er von der SS überhaupt schon?
Denn Ohne das wissen, kann er nix ändern