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Schwanger und Lagerarbeit?

adelisaf
adelisaf
18.04.2017 | 9 Antworten
hallo ihr lieben :)
ich bin jetzt in 7. Woche schwanger und mir gehts richtig übel. ich kann fast nichts essen weil mir alles wieder hoch kommt.. Ist das normal?
Und ich arbeite in einem Lager, hauptsächlich schwere Arbeit, schwere Pakete, 8 std nur stehen oder rumrennen. Und diese Woche hätte ich Nachtschicht.. mir gehts nicht gut und nachts ist sowieso schlimmer mit dem brechreiz. Muss ich trotzdem arbeiten gehen? oder gibts da ein gesetzt?
viele grüße
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9 Antworten

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1 Antwort
Hallo, das mit der Übelkeit ist total Normal. Ich bin jetzt in der 16 Schwangerschaftswoche und hatte seit der 7. Woche bis zur 15. Schwangerschaftswoche starke Übelkeit, ich habe 5 Kg nur durchs Brechen verlohren. Die übelkeit hält sich bei den meisten Frauen immer bis zur 12. Woche. Ich konnte auch nichts Essen, ich musste mich zwingen überhaupt einen Apfel zu essen. Das alles ist ganz normal, seit einer Woche geht es mir besser und ich kann langsam wieder was essen ohne Übelkeit. Und selbst wenn du erst in der 7. Woche bis ist es überhaupt nicht gut 8std. Zu stehen, du stehst im Mutterschutzgesetz. Du darfst keinen stehenden Beruf durchführen und AUFKEINENFALL etwas heben. Ich darf selbst keine Einkaufstütem schleppen. Also, steh nicht lange und trag auf keinen Fall etwas was schon leicht schwer sein kann. Rede mal mit deinen FA darüber, er wird dir das auch nochmal genau so erklären. Ich wünsch dir was und viel Glück weiterhin mit deinem Würmchen. :-)
mamabirdy
mamabirdy | 18.04.2017
2 Antwort
Der ersten Antwort widerspreche ich! Bitte schau SELBST ins Mutterschutzgesetz! Bei ständig stehender oder laufenden Tätigkeit sind sitzmöglichkeiten für kurze ruhen zu schaffen. Bei ständig sitzender Tätigkeit andersrum. Die schwangere muss die Chance haben, sich die beine zu vertreten. Nichts heben ist auch nicht korrekt. Da gibt es Empfehlungen des FA. Bei manchen liegt die Grenze bei 5kg, bei anderen bei 10. Dein Arbeitgeber ist mit bekannt werden der SS verpflichtet, den Arbeitsplatz anzupassen Sagt er nun, du nimmt die leichten Sachen und stellt dir einen Stuhl ins Lager, ist das ok. Was die Übelkeit angeht: Frauenarzt. Geht es dir wirklich Hundeelend, kannst du dich eventuell krank schreiben lassen. Es gibt auch mittel dagegen. Die aber abklären. Und bevor du auf der Arbeit auf den Tisch haust, Red mal in ruhe mit dem chef. In der 7.SSW hat man meistens ja nicht mal einen Mutterpass. Weiß er von der SS überhaupt schon? Denn Ohne das wissen, kann er nix ändern
xxWillowXx
xxWillowXx | 18.04.2017
3 Antwort
also zum einen: nachtschicht ist in der Schwangerschaft verboten. Arbeiten zwischen 20 uhr abends und 6 uhr morgens auch. ausserdem stehen dir pausenzeiten zu: alle 4 stunden. hier kannst du deine pause splitten damit es mit der arbeitszeit ausgeht schwer heben darf man auch nicht. Mehr als 10 kg sind nicht erlaubt ausserdem muss dein AG dir einen raum zur verfügung stellen wo du mal sitzen kannst in der pause. besorge dir ein mutterschutzgestz, da gibt es eine broschüre bei der krankenkasse oder bei beratungsstellen. ausnahmen von der regel gibt es immer mal aber grundsätzlich muss das eingehalten werden. was dein ag aber natürlich nur kann wenn er von der schwangerschaft weiss
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 18.04.2017
4 Antwort
Das mit der Nachtschicht hab ich glatt überlesen *ups Das stimmt natürlich. Weiß der Chef aber von nix, kann er natürlich auch nicht die Schichten tauschen.
xxWillowXx
xxWillowXx | 18.04.2017
5 Antwort
vielen dank für eure antworten :) jetzt hab ich aber noch eine frage.. kann er mich kündigen? ich hab einen unbefristeten arbeitsvertrag, ist aber über eine leihfirma. was wenn er mich z.b kündigt, hab ich anspruch auf anderes geld? oder wenn er mich nicht kündigt, bekomme ich trotzdem mein gehalt wenn ich z.b die Arbeit nicht machen darf? Ist meine erste schwangerschaft und ich hab so viele fragen im kopf.. ich bin euch sehr dankbar für eure antworten :)
adelisaf
adelisaf | 19.04.2017
6 Antwort
Generell hat man als werdende Mutter einen speziellen KündigungSchutz. Wie das genau bei Leiharbeit aussieht, weiß ich aber gar nicht. Da müsstest du dich evtl mal bei der Caritas oder im MütterZentrum informieren. Verheimlichst du aber die Schwangerschaft und es passiert was, macht sich das auf den Versicherungsschutz bemerkbar. Quasi als Eigenverschulden. Bist du zB krank geschrieben, bekommst du dein normales Geld und nach 6 Wochen eben Krankengeld. Im BV bekommst du dein normales Gehalt ohne Zulagen. Also zb entfällt der Nachtzuschlag. Der Arbeitgeber holt sich dann Geld von der KK zurück. Vor 7 Jahren hat mein AG dann zB sogar noch etwas extra Geld bekommen, um eine Aushilfe zu beschäftigen. Ob das jetzt noch so ist, kann ich aber nicht sagen. Deinen normalen Lohn bekommst aber bis zum Beginn des Mutterschutzes. Bei dem Kündigungsschutz ist die Leiharbeit nicht ausgeschlossen. Aber frag da wirklich noch mal nach. Sagen würde ich es dennoch. Schon allein wegen den Arbeitsplatzbedingungen.
xxWillowXx
xxWillowXx | 19.04.2017
7 Antwort
Hast Du die Schwangerschaft nicht gemeldet ? denn laut Mutterschutzgesetz , darfst Du keinen Nachtdienst machen und schwere Arbeiten verrichten . entweder gehst Du zu Deinem FA oder HA und lässt Dich erst einmal wegen der Übelkeit krank schreiben . Alles Gute . Übelkeit in der Schwangerschaft ist nicht ungewöhnlich . ich hatte bis zur 38. SSW Übelkeit und Erbrechen . und bekam zeitweise Infusionen . vor einigen Jahren erhielt man da noch kein Beschäftigungsverbot und wurde erst einmal krank geschrieben , bis es einem wieder etwas besser ging . Gehalt bekommst Du bis zum Mutterschutz weiterhin , Lohn dadurch etwas niedriger sein . und dann wird das Geld über die Krankenkasse weiter bezahlt . wenn Du krank geschrieben wirst , zahlt erst einmal der Arbeitgeber , dann übernimmt die KK nach 6 Wochen . wegen Kündigungsschutz bei einer Leihfirma solltest Du Dich informieren . solange Du schwanger bist , gilt das Mutterschutzgesetz .
130608
130608 | 19.04.2017
8 Antwort
auch für zeitarbeitsfirmen gilt ganz normal das Mutterschutzgesetz D. h. du hast Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und der Elternzeit und genießt auch sonst die Regelungen des Mutterschutzgesetzes während der Schwangerschaft bzgl. der Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten etc. Kann dir dein AG keine passenden Tätigkeiten geben, muss er eben ein Beschäftigungsverbot aussprechen Während des Beschäftigungsverbotes bekommst du dein normales Gehalt weiter bis der reguläre Mutterschutz greift, an den sich dann das Elterngeld anschließt Hier stehts auch nochmal recht gut erklärt, auch was die Höhe des Geldes während eines Beschäftigungsverbotes angeht. https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2012/08/11/beschaftigungsverbot-und-mutterschutzlohn-lohnfortzahlung-bei-schwangerschaft/
gina87
gina87 | 20.04.2017
9 Antwort
wenn es dir nicht gut geht , musst du zum Arzt, hast du schon einen Bescherinigung über deine Schwangerschaft, du darfst weder nachts arbieten noch schweer haben, entweder bekommst du ein BV oder du wirst an einen andere Stelle versetzt
eniswiss
eniswiss | 06.05.2017

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