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Also, wenn du so viel verdienst, oder ansonsten gut situiert bist, dass du in den nächsten Jahren keinerlei Leistungen vom Amt beziehst, dann ist zumindest der 1. Punkt irrelevant.
1. Gibst du beim Standesamt an, das der Vater unbekannt ist, beantragst aber Unterhalt bei JA - was du bei Hartz4-Bezug definitiv machen musst, da es verrechnet wird - wird das JA definitiv prüfen, ob du tatsächlich nicht weißt, wer der Vater ist, einfach um Leistungsbetrug aus zu schließen. Solltest du dich da verplappern, wirds Geld entsprechend gekürzt .
2. Du stehst immer als absolute Schlampe da, die wahlweise am Bahnhof stand, oder einfach jeden mit nach Hause nimmt.
3. Der Eintrag "Vater unbekannt" wird immer in den Papieren deines Kindes stehen und z.B. wird genau das auch bei ner standesamtlichen Hochzeit laut vorgelesen . Fänd ich fürs Kind peinlicher, als wenn da nen Name verlesen wird, den keiner kennt .
4. Erbberechtig ist dein Kind dann auch nicht mehr., ,