hey mädels,
ich bin gerade dabei mich durch die anträge für elterngeld und kindergeld durchzuwühlen, bisher muss ich sagen, gings recht gut, doch jetzt steh ich auf dem schlauch.ich bin schon seit januar im beschäftigungsverbot, muss ich der elterngeldstelle eine bescheinigung mitschicken und dies nachweisen?
unter dem punkt "erklärung zum einkommen"steht ..
beschäftigungsverbot nach dem mutterschutzgesetzt..
ja,
nein,
und wenn ja, bitte ärztliches attest beifügen..
vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen, ob ih das richtig verstanden habe, denn ich habe vorher noch nie gehört das das beschäftigungsverbot im vorfeld relevant ist zumal ich dadurch ja auch keine finanziellen einbussen oder sonstiges habe..
schon mal vielen dank im vorraus