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Neuer Job nun Schwanger und Beschäftigungsverbot

Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer
15.11.2009 | 7 Antworten
Hallo ihr Lieben
ich hab eine sehr wichtige Frage.
Also erstmal die Geschichte dazu, ich habe einen neuen job bin jetzt grade mal 4 wochen angestellt. ich weiß das ich einen Kündigungsschutz habe und nicht aufgrund einer schwangerschaft entlassen werden kann. so nur das problem ist das ich sobad ich schwanger bin nicht mehr in den betrieb arbeiten darf und ein sofortiges beschäftigungsverbot von meinen arbeitgeber bekomme. und die frage ist jetzt wo bekomme ich dann geld her? da ich noch keine 3 monate gearbeitet habe haut die rechnung mit dem durchschnittsgehalt der letzten 3 monate ja nicht hin .. ich hoffe mir kann jemand die frage beantworten weil ich kann ja nicht auf einal ohne alles da sitzen ..

danke schon einmla für die antworten
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7 Antworten

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1 Antwort
...
als ich mein beschäftigungsverbot bekam, wurde der normale lohn wo du bekommst von der krankenkasse gezahlt glaub ein teil zahlt auch der chef bis du in mutterschutz gehst. also ohne geld stehst du auf kein fall da
janag27184
janag27184 | 15.11.2009
2 Antwort
Bei einem Beschäftigungsverbot
bekommst Du bis zum Mutterschutz Dein normales Gehalt weiter. Erst ab dem Mutterschutz springt die Krankenkasse mit ein.
sunshine_1273
sunshine_1273 | 15.11.2009
3 Antwort
...
der argeitgeber zahlt das normale monatsgehalt weiter, kann sichs aber irgendwie von der kk zurückholen. damit hast du aber nix zu tun. warum bekommst du ein BV? hab gedacht das kann nur der arzt aussprechen.
sonja2
sonja2 | 15.11.2009
4 Antwort
weil
dem arbeitgeber das zu gefährlich ist eine schwangere in seinem betrieb arbeiten zu lassen. arbeite im behindertenwohnheim und da ist das kliente nicht schwagerschaftsfreundlich
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 15.11.2009
5 Antwort
Der Arbeitgeben zahlt dein volles Gehalt
und wenn er für dich eine neue Kraft für die Zeit wo das Beschäftigungsverbot besteht einstellt, kann er sich dein Gehalt komplett von deiner Krankenkasse zurückholen, aber nur wenn er jemanden für dich einstellt. Du hast überhaupt garkeine Nachteile, davon und merkst den Unterschied nicht im Gehalt. Wenn du nur einen Monat da arbeitest, muß dein Arbeit geber dein Gehalt was du in der Zeit deines Beschäftigungsverbotes bekommst davon abhängig machen und bekommst dann halt jeden Monat das Gehalt was du in diesen einen Monat bekommen hast. Also mach dir da mal keine Sorgen.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 15.11.2009
6 Antwort
weil
dem arbeitgeber das zu gefährlich ist eine schwangere in seinem betrieb arbeiten zu lassen. arbeite im behindertenwohnheim und da ist das kliente nicht schwagerschaftsfreundlich
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 15.11.2009
7 Antwort
die müssen dich weiter bezahlen
bis 8 wochen nach der geburt.bekommst dein volles gehalt
Tequilla81
Tequilla81 | 15.11.2009

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