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rehi,
also ich hab mal wieder schnell im gesetzt gelesen.
du hast Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. so stehts im bundesurlaubsgesetzt.
nun ist die frage, ob du während des mutterschutzes und der elternzeit noch im arbeitsverhältnis stehst. meiner meinung nach: JA. aber darauf würd ich mich jetzt nicht festlegen.
ich würd jetzt einfach mal die krankenkasse fragen, die kennen sich doch auch mit rechtlichen dingen aus.
viel glück!