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******alkoholfrei ?
Nach den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen dürfen Getränke mit einem Alkoholgehalt von weniger als 0, 5 Vol% die Bezeichnung "alkoholfrei" führen. Dies ist eine Alkoholkonzentration, die teilweise auch in Lebensmitteln durch natürliche Gärung anzutreffen ist. Die nachfolgend beschriebenen Getränke sind durch nachträglichen Enzug von Alkohol hergestellt und enthalten noch Reste an Alkohol. Daher sind diese Getränke wegen der damit verbundenen Rückfallgefahr nicht für bereits abstinente ehemalige Alkoholiker geeignet, ebensowenig wie sie von Kindern getrunken werden sollten, die damit frühzeitig an Alkohol gewöhnt werden können. Die geringen Alkoholrestmengen sind teilweise erwünscht, da Alkohol als Lösungsvermittler für die Aromastoffe dient und somit die geschmacklichen Eigenschaften verbessert.