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nur das einkommen desjenigen wird hinzugezogen, der auch das elterngeld bezieht . sprich, bleibst du zuhause und willst elterngeld bekommen, wird auch nur dein einkommen als grundlage genommen..
das elterngeld berechnet sich nach dem netto durchschnittsverdienst der letzten 12mon vor geburt..
is man arbeitnehmer, bezieht man 6wochen vor et und 8 wochen nach geburt mutterschaftsgeld und anschließend, also wenn das kind dann 8 wochen alt is, gibt es elterngeld für 10mon, sprich, bis zum 1.lebensjahr des kindes ..ansonsten kann mans elterngeld auch bis zum 2.lebensjahr aufsplitten..da bekommst du dann monatl. 50% des elterngeldes . hat man, aus welchen gründen auch immer, keinen anspruch auf mutterschaftsgeld, gibts kein mutterschaftsgeld, sondern direkt für 12mon elterngeld nach der geburt