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Werden Einkünfte aus PV-Anlage beim Eltergeld angerechnet?

Lilli2004
Lilli2004
14.02.2012 | 8 Antworten
Hallo, mein Mann hat zwei Monate Elterngeld bezogen. Jetzt haben wir ein Schreiben bekommen das unsre Photovoltaik- Anlage als Teilzeitarbeit gerechnet wird und er deshalb zuviel bekommen hat. Nach der neuen Berechnung sollen wir 500€ zurück zahlen.
Ich hab aber gehört das Eltern in solchen Fällen schon vor Gericht Recht bekamen und nix zahlen mussten. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht?
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1 Antwort
das ist doch ein witz habt ihr das angegeben oder was?kenne mich nämlich gut damit aus mein mann baut die dinger ein
primeval
primeval | 14.02.2012
2 Antwort
@primeval Zuerst nicht. Die haben das aus dem Steuerbescheid. Außerdem zahlen wir ja von den Einkünften die Anlage ab.Meinst wir sollten das auch anfechten?
Lilli2004
Lilli2004 | 14.02.2012
3 Antwort
@Lilli2004 also mein mann meint auch das das anfechtbar ist , man kann ja nachweisen das man von den einnahmen die anlage abbezahlt.. aber das is mal wieder typisch staat immer wieder was versuchen rauszuholen wos nur geht .. lasst euch das net gefallen , es wäre anders wenn die anlage schon bezahlt wäre
primeval
primeval | 14.02.2012
4 Antwort
@primeval Ich mach mich mal noch a bissl schlau. Aber ich find auch das das eigentlich ne Frecheit ist. Erst soll man in die erneuerbaren Energien investieren und dann wird man gleich dafür bestraft. Danke für deinen Rat.
Lilli2004
Lilli2004 | 14.02.2012
5 Antwort
@Lilli2004 bitte gern geschehen und reich auf jedenfall so schnell wie möglich widerspruch ein den die frist beträgt ja nur 2 wochen
primeval
primeval | 14.02.2012
6 Antwort
aber da nun mal Einkünfte da sind wird es wohl als Einkommen angesehen, auch wenn ihr die Anlage noch abzahlt. Schließlich wird bei einem Vermieter , der privat ein Kredit für das Haus abzahlt auch eine Einkunft berechnet.
olgao
olgao | 14.02.2012
7 Antwort
es sind einkünfte..unabhängig davon ob man dafür nun ein gewerbe angemeldet hat oder nich..versteuern musste das ganze sowieso..das finanzamt und die elterngeldstelle legen keinen wert auf ne gewerbeanmeldung.. und da es nunmal einkünfte sind die bei der berechnung des elterngeldes ne rolle spielen und es nach wie vor auch noch tun, da die einnahmen daraus ja während dem elterngeldbezug auch angerechnet werden, is es richtig das sie euch angeschrieben haben und was zurückverlangen.. ich hab irgendwelche urteile bzgl. dagegen vorgehen nicht gefunden..alles was ich bisher gelesen habe, stimmt mit der aussage der elterngeldstelle überein.. denen is es auch hupe ob ihr da noch abzahlt oder noch..die einkünfte daraus niedriger halten könnte man höchsten über die gewerbeschiene in form von höheren abschreibungen .
gina87
gina87 | 14.02.2012
8 Antwort
@gina87 hallo. haben uns auch nochmal reingelesen und nix anderes gelesen. Aber irgendwie blickt man nicht so ganz durchwie das ganze gerechnet wird. ist total verwirrend!!
Lilli2004
Lilli2004 | 15.02.2012

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