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@Petra1977 Hab das hier gefunden:
Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgericht vom April 2003 wird §1685 BGB jedoch demnächst erneut geändert und soll künftig alle Bezugspersonen des Kindes erfassen, "wenn zwischen diesen und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder bestanden hat"
Schätze mal, man muß NICHT verheiratet sein, sonder es gilt auch eine Lebensgemeinschaft, dass aus Partnerschafts-Kindern Stiefkinder werden