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Kann mich das Arbeitsamt zwingen

chruschi77
chruschi77
20.10.2008 | 14 Antworten
Hab da mal ne frage , kann mich das arbeitsamt zwingen mein kind(3jahre) in betreuung zugeben kita oder tagesmutter um für sie wieder vermittelbar zu sein?
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1 Antwort
klar
wenn du von ihnen geld beziehst und du ja gesetzlich nur 3 jahre hast um zu hauszubleiben musst du damit rechnen das du unter den pantoffeln des amtes stehst es sei denn du bekommst kein geld vom amt
Taylor7
Taylor7 | 20.10.2008
2 Antwort
ja, kann es
es sei denn, du kannst glaubwürdig nachweisen, dass du keinen Patz bekommst.
daktaris
daktaris | 20.10.2008
3 Antwort
denke schon
sobald das kind 3 jahre alt ist, ist es der mutter zuzutrauen eine arbeit auszuüben. aber wenn du 3 jahre schon nicht mehr arbeitest bekommst ja hartz 4 oder? und selbst da können sie dir glaub ich die bezüge kürzen .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 20.10.2008
4 Antwort
ja weil du max drei jahre zuhause bleiben
darfst . darfst ja dein kind nicht vorschieben um nicht arbeiten zu gehen
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 20.10.2008
5 Antwort
Ja das können
sie. Ab drei Jahren kann er in den Kindergarten oder zur Tagesmutter. Das ist leider so.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 20.10.2008
6 Antwort
ja
ja das geht, wie weiter unten ja schon steht. was ich mich nur erkundigen würde ist, wie es dann finanziell ist mit unterstützung wegen kindergarten, tagesmutter usw.
becky1987
becky1987 | 20.10.2008
7 Antwort
ja
du musst ja ein eingliederungs vereibarung unterschreiben sonst sperren se dir das geld und da steht drin das du verfügbar sein musst. ausserdem sollten kinder meiner meinung nach in die kita damit sie soziale kontakte bekommen zu kinder im gleichen alter. die kita wird auch von der stadt bezahlt wenn du dir den platz nicht leisten kannst
Alans_mama
Alans_mama | 20.10.2008
8 Antwort
naja, zwingen nicht,
aber dann bekommst du auch keine zuschüsse mehr von der arge oder dem arbeitsamt. es sei denn du kannst vor weisen, das du dein kind nicht betreut bekommst. oder dein kind nicht betreut werden kann, weil es meinetwegen nen integrationsplatz benötigen würde und keiner frei ist.
2xmami
2xmami | 20.10.2008
9 Antwort
kita
ich denke ja, weil die max. elternzeit sich auf 3jahre bezieht und abgesehen davon ist es für die entwicklung der kinder sehr wichtig.man kann dem kind nicht das gleiche bieten wie eine gruppe anderer kinder.die lernen doch so viel voneinander.und die kinder werden anders bei laune gehalten, als wie man das immer nur alleine kann.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 20.10.2008
10 Antwort
Mal davon abgesehen
das das Arbeitsamt das kann, darf und auch macht. Ist es für das Sozialverhalten deines Kindes viel besser und du kannst deinem Kind vielleicht etwas mehr bieten, ihm zeigen wie es im Leben läuft. Du kannst deinem Kind ein Vorbild sein. Das Leben ist kein Ponyhof auf dem man sich ein Pferdchen aussucht und seine Runden dreht. Sei fair und zeige deinem Kind was es bedeutet zu leben.
HOT1623
HOT1623 | 20.10.2008
11 Antwort
hast du nicht bei jobcom oder sonst wo
nicht einen vertrag unterschrieben, dass du nach der elternzeit wieder arbeiten gehen wirst? wenn das kind 3 jahre alt ist musst du arbeiten gehen, wenn ihr nicht genug geld habt und somit vom amt leben müsst.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 20.10.2008
12 Antwort
Ich glaube
ab dem das Kind 3 Jahre alt ist, können sie das. Ausser Du meldest Dich beim Arbeitsamt ab, das Du eben nichts mehr beziehst. Denn ab 3 gehen die Kinder doch eh in den Kindergarten.
sanchen88
sanchen88 | 20.10.2008
13 Antwort
nee wenn du dich abmeldet muss dein kind nicht in den
kindergarten. solange er kontakt zu gleichaltrigen hat, seh ich den kindergarten nicht als notwendig an.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 20.10.2008
14 Antwort
hmm
ich möchte meinem kind nichts verwehren , es geht hier um selbstbestimmung! da ich alleinerziehend bin ist es sowieso sehr schwer einen job zu finden, hab leider noch keinen platz bekommen hätt ich ne stelle hätt ich nen kitaplatz , da ich aber nichts in aussicht habe ist die dringleichkeit nich da . ist doch nen wiederspruch in sich oder seh ich das falsch?
chruschi77
chruschi77 | 20.10.2008

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