2 Antwort
@Solo-Mami Steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird nicht mit berücksichtigt! Lediglich die Nettoeinkünfte aus dem Steuerpflichtigen Bruttoeinkommen! Das heißt zum Beispiel für Krankenpfleger, Altenpfleger, Rettungsassistenten und -Sanitäter weniger Elterngeld!