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Man muss der Hausverwaltung sagen, wenn ein Baby mit in den Haushalt kommt dabei geht es um die Umverteilung von Müllanteilen, Wassergeld usw. hat also nur was mit schriftlich organisatorischen Gründen zu tun. In den Mietvertrag mit aufgenommen wird ein Baby natürlich nicht, aber der Vermieter, Hausverwalter muss wissen, wieviele Personen dauerhaft in der Wohnung leben, um die Nebenkosten genau abrechnen zu können.