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  • Hallo! Arbeite vollzeit als Krankenschwester,nun besteht Kinderwunsch(im Februar habe ich die Pille abgesetzt),zufällig hatte ich jetzt einen Termin

Hallo! Arbeite vollzeit als Krankenschwester,nun besteht Kinderwunsch(im Februar habe ich die Pille abgesetzt),zufällig hatte ich jetzt einen Termin

Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer
19.04.2008 | 7 Antworten
beim Betriebsarzt, und er meinte, es wäre sinnvoll in der Schwangerschaft nicht mehr in meinem Beruf zu arbeiten.Davon hatte ich auch schon gehört.Jetzt zu meinen Fragen:Geht das problemlos?Wie sieht es mit dem Gehalt aus, bzw. den Zuschlägen?Wieviel Elterngeld würde ich nach der Geburt bekommen?Würde mich riesig freuen, wenn es hier Mitglieder gibt, die in einer gleichen/ähnlichen Situation sind, oder es mal waren!Liebe Grüße!
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7 Antworten

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1 Antwort
bin auch
krankenschwester, habe bis zum 7.monat voll gearbeitet, ende vom lied war dass ich mit vorzeitigen wehen im kh lag, lass dich auf jeden fall krank schreiben! auf elterngeld hat das keine auswirkung, musst dir von deinem FA bescheinigung über krankschreibung geben lassen, da zählen die dann die 12 monate vor krankschreibung, zuschläge werden dem elterngeld nicht angerechnet. viel erfolg!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 19.04.2008
2 Antwort
******
du kannstd ir von deiner Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot geben lassen, wenn deine FA es für notwenig hält. Dann bekommst du vom AG vollen Gehlatsbezug weiterhin und kannst zu hause bleiben. Das Elterngeld rechnet sich dann an deinem jetzigen Verdienst.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 19.04.2008
3 Antwort
Krankenschwester
Hallo ich bin Altenpflegerin. jetzt 25 SSw ich habe das Beschäftigungsverbot von meiner Arbeitgeberin bekommen da sie mir keinen Schonplatz in der küche oder Verwaltung anbieten konnte. Bekomme weiterhin mein volles gehalt natürlich ohne überstunden und so. bin auch weiterhin krankenversichert. Für das Elterngeld hat das keine auswirkungen weil ich glaube das die nur die abrechnungen brauchen von dem Jahr bevor man schwanger wurde. aber genau wissen tu ich das nicht. Aber dürfte trotzdem keine auswirkungen auf das geld haben. Gruß Molly
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 19.04.2008
4 Antwort
......
mein AG hat mir ab dem 3.ss-monat beschäftigungsverbot erteilt..ich konnte zuhaus bleiben und bekam mein gehalt bis zum mutterschutz voll weiter . ich bin altenpflegerin und im ambul.dienst da ist man immer allein ohne hilfe..aber ich würds immer wieder so machen .
sabine1980
sabine1980 | 19.04.2008
5 Antwort
..........
ja das ist so . ich bekomme zwar keine zuschläge mehr bezahlt, naja das sind auch bei nacht-und sonntagsschicht, also 150 euro weniger bekomme ich schon. Problemlos, wenn sogar der betriebsarzt es dir rät, gehts bei dir bestimmt problemlos. ich hatte blutungen bis zur 12 ssw und auch schon eine fehlgeburt gehabt. deshalb habe ich das bv bekommen. das elterngeld sind 67% vom durchschnittsnettolohn von einem jahr..
Leena26
Leena26 | 19.04.2008
6 Antwort
Herzlichen Dank
Danke allen, die mir bisher geantwortet haben!Und wünsche ein schönes We.!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 19.04.2008
7 Antwort
Elterngeld
Hallo! Ich bin 30 und habe in meiner ss bis zu zum 7. Monat voll gearbeitet. Habe dann ein Arbeitsverbot erteilt bekommen.Hatte aber keine Auswirkung auf das Geld. Während des Mutterschutzes habe ich ein Teil Mutterschaftsgeld von meiner Krankenkasse erhalten und ein Teil vom Arbeitgeber.Bekomme jetzt 990€ Elterngeld. LG Silke
wuschel77
wuschel77 | 07.06.2008

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