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Niemand, entfällt ersatzlos. Wie schon geschrieben wurde kann der Vater auf UH verklagt werden. Wenn jedoch klar ist, dass er dauerhaft unter der Grenze lebt, dann ist auch das sinnlos. Vielleicht nen Unterhaltstitel erwirken, der ist dreißig Jahre gültig für den Fall, dass er doch irgendwann mehr verdient ...