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Nein, das brauchst Du auf gar keinen Fall und Du brauchst auch keine Dokumente wie z.B. den Mutterpass o.ä. vorlegen. Nur eine schriftliche Bestätigung vom FA, daß Du schwanger bist und wo der voraussichtliche Entbindungstermin vermerkt ist. Es geht ja auch darum, wann z.B. Dein Mutterschutz anfängt und wann der AG sich dann um eine Ersatzkraft für Dich bemühen muß. Daher sollte er natürlich schon wissen, wann Du dann voraussichtlich in Mutterschutz gehen wirst.
Solltest Du ein Berufsverbot von Deinem FA bekommen muß Du natürlich auch dieses in schriftlicher Form vorlegen. Der AG muß sich ja dann umgehend nach einem Ersatz für Dich umschauen.