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Bis zu 30 Std kannst du arbeiten gehen.. entweder bei deinem bisherigen AG, vorausgesetzt er stimmt dem zu, oder bei einem anderen AG, ebenfalls unter der Voraussetzung das dein jetziger AG dir dafür ein schriftliches okay gibt
So oder so, erstmal zum AG und das besprechen .
Das Einkommen wird aufs Elterngeld angerechnet, heißt es verkürzt sich entsprechend