Hallo!
Ich habe mich nun lange durch diverse Foren durchgelesen aber nichts ähnliches gefunden - vielleicht wisst Ihr Rat!?
Fall:
Die Elternzeit endet im November'15 nach 21 Monaten (2 Jahre genommen aber wird leider anders berechnet von der Elterngeldstelle).
Kind kommt im November '15 in die KiTa.
Mutter ab November '15 auf Jobsuche, da letzter Vertrag kurz vor der Geburt auslief und nicht verlängert wurde und nimmt Arbeitslosengeld in Anspruch bis sie was neues in TZ findet.
Der Anspruch besteht für 12 Monate.
Mutter wird (beispielhaft) im Februar'16 schwanger und hat noch keinen Job gefunden.
--> Muss sie weiterhin für den Arbeitsmarkt offen bleiben auch wenn sie zB bei der 2. SS wieder sehr starke Übelkeit hat oder muss sie sich wieder ein Attest vom Gyn holen?
--> Wieviel Elterngeld bekommt sie bei bisher gezahlten 600 € Arbeitslosengeld pro Monat? (Mindestsatz von 300 €? Oder ein paar dazuberechnete Euro mehr..)
--> Und wenn sie tatsächlich bis zur Geburt des 2. Kindes die 12 Monate keinen neuen Job gefunden hat in denen sie Arbeitslosengeldanspruch hatte, der Arbeitslosengeldanspruch von 600€ pro Monat erloschen ist und sie aufgrund des Gehaltes ihres Ehemannes kein weiteres Geld erhält und sich somit freiwillig krankenversichern muss:
Wieviel Elterngeld steht ihr zu?
Wie lange kann sie in Elternzeit gehen?
Kann sie das Elterngeld sofern es das Minimum von 300€ sein sollte auch auf 2 Jahre oder gar 3 Jahre splitten oder ist das nicht möglich ohne einen Arbeitgeber?
Hierbei ist die wichtigste Frage nicht das Kindergeld an sich, sondern das die Mutter in der Zeit in der sie ELterngeld erhält auch gesetzlich krankenversichert ist.
Denn erhält sie nach dem Arbeitslosengeld keine Stütze mehr vom Staat aufgrund des minimal höheren Gehaltes ihres Mannes (wenige Euro über dem Höchstsatz), muss sie sich freiwillig versichern und das ist mit 350 € sehr hoch. Sie ist nicht in der Familienversicherung drin, da der Mann privat versichert ist und eine Versicherung über seine private 450 € im Monat kosten würde, aufgrund der vergangenen gesundheitlichen Probleme seiner Frau.
Es sind einige Fragen aber ich werde in dieser Fallform im Netz einfach nicht fündig und bitte daher hier um etwas Hilfe/ Aufklärung ohne jetzt zu Pro Familia gehen zu müssen oder die Elterngeldstelle anzufragen, da man ja doch häufig missmutig beäugt wird, weil man als arbeitsfaul oder geburtsgeil hingestellt wird, dabei habe ich jahrelang gearbeitet und meinen Familienwunsch hinten angestellt und nun möchte ich nicht unbedingt 60 sein, wenn mein 2. Kind seinen 20. feiert. (Dabei verurteile ich keine älteren Mütter nur ist es meine persönliche Entscheidung)
Lieben Dank nochmal vorab für sachliche Antworten.