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ein abgesenkter Bordstein is schon grund genug, dort nich zu parken . da spielt es keine rolle, ob derjenige, auf dessen Grundstück die einfahrt führt, Auto fahren darf oder nich . und auch diese Hinweisschilder, die man in jedem x-beliebigen Baumarkt kaufen kann und somit KEINE offiziellen schilder nach STVO darstellen, haben laut STVO keinerlei Bedeutung, weil sie privates vergnügen sind..sprich, ob da nun son schild an der einfahrt hängt oder nich, is total wurscht . abgesenkter Bordstein kennzeichnet ne einfahrt und genügt als grund, dort eben nich zu parken
wir haben zwar ne gemietete Garagen, die paar hundert meter weiter weg sind von unserer Wohnung, aber wenn ich ma vorm haus parken will, um ma schnell paar einkäufe hochzutragen, hatte und hab ich das Problem auch..in der alten, wie auch in der neuen Wohnung
die parkplätze sind nunmal öffentlich vorm haus und an der straße vorm haus..kann nunmal hinz und kunz parken, egal ob er da Anwohner is oder nich . in der alten Wohnung hatten wir nebenan n eiscafe/Pizzeria, da parkten die kunden trotz kundenparkplatz aufm Hinterhof, auch immer grundsätzlich auf den Parkplätzen vorm haus oder an der straße..keine Chance um ma fix einkäufe hochzutragen oder für Anwohner, die keine Garage hatten . und in der neuen Wohnung sind die Parkflächen vorm haus auch öffentlich und nich anwohnerbezogen..
so dramatisch fand und find ichs jetzt aber nich..schwere Sachen trägt sowieso mein mann hoch wenn er da is und ansonsten lass ich auch ma Sachen, die nich gekühlt werden müssen, in der Garage stehen und geh halt 2 mal oder lass sie meinen mann holen..
und ansonsten bin ich das stück, auch als ich schwanger war, gelaufen, was ja nun kein Weltuntergang war/is
für nen eigenen Parkplatz muss man sich halt an die Stadt wenden und Geld dafür bezahlen..dann hat man seine eigene, für sich gekennzeichnete, Parkfläche, wo auch nur derjenige, der sie gehört, parken darf .