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Einfahrt freihalten - wer hat recht?

Zenit
Zenit
30.04.2014 | 17 Antworten
Hallo ihr lieben,

In der Straße bei unserer neuen Wohnung sind neben dem Gehweg links und rechts noch öffentliche Parlplätze für die Anwohner. Leider macht da jeder seine eigenen Regeln und so mussten wir uns schon öfter auf Zettel-Botschaften gefallen lassen, dass wir scheisse parken, obwohl es reon rechtlich vollkommen in Ordnung ist. Zum Beispiel der Bäcker von nebenan hält den Parkplatz vor unseren Häusern für seinen eigenen Privatparkplatz. Jetzt ist aber noch was dazu gekommen wo ich mir nicht sicher bin: in der Straße gibts viele Einfahrten, die nicht genutzt werden und wo es auch keine Probleme gibt wenn man davor steht. Auch die vor der ich heute stand wurde noch nie genutzt. Trotzdem hatte ich heute morgen n Zettel dran. Dürfen die das, dürften die mich abschleppen obwohl die Einfahrt nicht mit einem Schild gekennzeichnet ist? Für mich ist das wieder nur ein Fall von Wunsch-Privatparkplatz. Wir haben das Gefühl dass unser Auto da aufgrund des anderen Kennzeichens nicht gern gesehen ist und ein bisschen Parkplaznazitum betrieben wird und würden uns gern wehren ... lg, Zenit
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1 Antwort
Wenn du eine Einfahrt zuparkst, dann hat der Anwohner schon das Recht, seine Einfahrt frei machen zu lassen. Auch wenn kein extra Schild darauf hinweist, weiß man ja, das es sein könnte, das die Ausfahrt benötigt wird. Wenn ihr so massive Probleme habt, dann fragt doch mal beim Vermieter nach oder bei der Stadt, ob es so eine Art Anwohnerparkkarte gibt, die ihr im Auto deponiert und euch dann sozusagen als Anwohner kennzeichnet.
Antje71
Antje71 | 30.04.2014
2 Antwort
Wenn es eine Einfahrt ist, muss sie freigehalten werden, auch wenn sie nicht genutzt wird. Diese gelben Hinweisschilder sind eben für die Leute, die Einfahrten zuparken, obwohl es Einfahrten sind. Da fühlen sich manche genötigt, ein Schild anzubringen, um diese Leute daran zu erinnern, dass sie gegen Verkehrsrecht verstoßen. Wenn du also eine Einfahrt zuparkst und der Besitzer der Einfahrt will das nicht, ist das sein Recht und er kann zumindest für einen Strafzettel sorgen. Ob er dich abschleppen lassen kann, weiß ich nicht. Es gibt wohl einen Unterschied, ob es ein Privatweg oder eine Einfahrt für ein Auto z.B. zu einer Garage ist. Aber so genau weiß ich das nicht. Es kommt halt immer drauf an, ob der Bürgersteig an der Stelle abgesennkt ist. Soweit ich weiß, darf man nicht parken, wenn er abgesenkt ist. Ist er nicht abgesenkt, ist es auch keine offizielle Einfahrt.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 30.04.2014
3 Antwort
§12 STVO Das Parken ist unzulässig 1.vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, 2.wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert, 3.vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, 4.über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung das Parken auf Gehwegen erlaubt ist, 5.vor Bordsteinabsenkungen
gina87
gina87 | 30.04.2014
4 Antwort
Im übrigen: Mein Schwiegervater hat vor unserem Gartentor ein Schild angebracht mit "Ausfahrt freihalten". Da der Bürgersteig vor diesem Tor aber nicht abgesenkt ist, hat dieses Hinweisschild keinerlei Bedeutung. Mein Schwiegervater kapiert das aber nicht und macht schon mal Zettel an parkende Autos und das, obwohl er nicht mal einen Führerschein hat und es ihn nicht die Bohne zu interessieren braucht, ob da jemand parkt oder nicht. Er sagt immer, er will den Platz für uns freihalten. Wie auch immer, sein tolles Schild ist ohne Bedeutung. Wenn ich so einen Zettel sehe, mach ich ihn immer schnell von dem fremden Auto ab. Ich habe keine Lust auf Nachbarschaftsstreit wegen so einem Blödsinn. Aber mein Schwiegervater ist halt so einer, der es manchmal im Kopp kriegt und meint, er müsste ein bisschen Rumzicken. :D
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 30.04.2014
5 Antwort
@Maulende-Myrthe Ich hab ja auch keine Lust mich wegen so nem Scheiss zu streiten, nur alle Parkplatznazis streiten sich mit uns. Langsam kann ich mich auch als hochschwanger bezeichnen, und da will ich eben auch möglichst nah an meiner Wohnung parken. Das mit dem Anwohner gibts hier nicht, außerdem wissen die alle dass wir da wohnen , wir haben halt nur immernoch Düsseldorfer Kennzeichen anstatt Mg für Mönchengladbach .
Zenit
Zenit | 30.04.2014
6 Antwort
Es ist eine Einfahrt und somit frei zu halten. Das Gesetz bzgl. Abschleppen wurde übrigens auch geändert, jetzt darf jeder abschleppen lassen und der Abgeschleppte muss zahlen. Vorher war es ja, dass der, der abschleppen lässt, erstmal die Kosten übernimmt und sich diese dann wiederholen muss. Das gibt es nicht mehr. Also wäre ich damit vorsichtig, weils für dich teuer werden kann.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 30.04.2014
7 Antwort
Ich kann mich nur Mrs Burns und Maulende-Myrthe anschließen: Einfahrt bleibt Einfahrt und hat somit frei zubleiben. Dabei spielt eben keine Rolle, ob der Besitzer der Einfahrt diese nutzt oder nicht.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 30.04.2014
8 Antwort
das ist egal, ob sie nicht gekennzeichnet ist. das wäre ja echt blöd, wenn ich also meine einfahrt von meinem eigenen einfamilienhaus nicht kennzeichnen würde, könnte da jeder parken?! zum glück ist das quatsch :D das mit der parkplatzsituation kann ich sehr gut nachvollziehen, ich kenne solch einen ärger und ja, defintiv ja, mit anderem kennzeichen wird man erst recht tyrannisiert .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 30.04.2014
9 Antwort
ein abgesenkter Bordstein is schon grund genug, dort nich zu parken . da spielt es keine rolle, ob derjenige, auf dessen Grundstück die einfahrt führt, Auto fahren darf oder nich . und auch diese Hinweisschilder, die man in jedem x-beliebigen Baumarkt kaufen kann und somit KEINE offiziellen schilder nach STVO darstellen, haben laut STVO keinerlei Bedeutung, weil sie privates vergnügen sind..sprich, ob da nun son schild an der einfahrt hängt oder nich, is total wurscht . abgesenkter Bordstein kennzeichnet ne einfahrt und genügt als grund, dort eben nich zu parken wir haben zwar ne gemietete Garagen, die paar hundert meter weiter weg sind von unserer Wohnung, aber wenn ich ma vorm haus parken will, um ma schnell paar einkäufe hochzutragen, hatte und hab ich das Problem auch..in der alten, wie auch in der neuen Wohnung die parkplätze sind nunmal öffentlich vorm haus und an der straße vorm haus..kann nunmal hinz und kunz parken, egal ob er da Anwohner is oder nich . in der alten Wohnung hatten wir nebenan n eiscafe/Pizzeria, da parkten die kunden trotz kundenparkplatz aufm Hinterhof, auch immer grundsätzlich auf den Parkplätzen vorm haus oder an der straße..keine Chance um ma fix einkäufe hochzutragen oder für Anwohner, die keine Garage hatten . und in der neuen Wohnung sind die Parkflächen vorm haus auch öffentlich und nich anwohnerbezogen.. so dramatisch fand und find ichs jetzt aber nich..schwere Sachen trägt sowieso mein mann hoch wenn er da is und ansonsten lass ich auch ma Sachen, die nich gekühlt werden müssen, in der Garage stehen und geh halt 2 mal oder lass sie meinen mann holen.. und ansonsten bin ich das stück, auch als ich schwanger war, gelaufen, was ja nun kein Weltuntergang war/is für nen eigenen Parkplatz muss man sich halt an die Stadt wenden und Geld dafür bezahlen..dann hat man seine eigene, für sich gekennzeichnete, Parkfläche, wo auch nur derjenige, der sie gehört, parken darf .
gina87
gina87 | 30.04.2014
10 Antwort
naja, einfahrten sind meist ja auch feuerwehrzufahrten zum haus. von rechts wegen sind sowieso alle einfahrten prinzipiell frei zu halten, wie schon gesagt wurde. aber im notfall wird eben auch eine sonst ungenutzte einfahrt benötigt, um mit einem löschfahrzeug zum haus/innenhof vorzudringen, schon allein deshalb ist es dem gesetzgeber wurscht, ob die einfahrt tatsächlich benutzt wird. sie darf eben trotzdem nicht zugeparkt werden. dass bei euch parkplatzgerangel herrscht ist halt gerade besonders blöd für dich, verstehe ich schon. ein weg wäre, dass der vermieter/hausbesitzer die öffentlcihen parkplätze von der stadt pachtet und für euch reserviert . vllt kannst du ja mal mit eurem vermieter reden?
ostkind
ostkind | 30.04.2014
11 Antwort
Ich ärger mich nur so, weil die Einfahrt ungenutzt ist und sonst da auch jeder parkt, die aber alle keinen Zettel bekommen. Und wir bekommen einen nur weil wir eben vom Heimatverein nicht gemocht werden, weil wir ja das heimatliche MG vorn dran stehen haben : ( Ich weiß auch dass man eg nicht vor ner Einfahrt stehen darf, aber jeder andere Anwohner darf da auch stehen . : ( Ach das regt mcih einfach auf, vorallem weil ich eben schwanger bin und nicht ewig weit von der Wohnung wegparken möchte . Ostking: Das geht nicht, die sind ja alle öffentlich hier. Es gibt Garagen in der Nähe, aber das seh ich auch nciht ein, nur weil da n paar Anwohner Hass auf unser Auto schieben .
Zenit
Zenit | 30.04.2014
12 Antwort
*NICHT das heimatliche MG vorn dran stehen haben . Parkplatznazis hier :D
Zenit
Zenit | 30.04.2014
13 Antwort
is bei manchen halt einfach so..da kann man nix dran ändern . selbst wenn ihr n neues kennzeichen habt , wird sich da nich gleich was dran ändern . kommt ja trotzdem von woanders . ne Garage hat aber auch seine Vorteile, auch wenn der weg nach hause ggf paar meter weiter is und man nich direkt quasi ausm Auto in die Haustür fällt wir zahlen zwar miete für die Garage, haben dadurch aber keine Mehrkosten, weil dadurch auch die versicherungsbeiträge erheblich gesunken sind..die Gefahr das das Auto durch bestimmte Witterungsverhältnisse schäden nimmt is geringer, Gefahr von Vandalismus und/oder Diebstahl is auch geringer usw . und ansonsten, gammelt einem auch nichts so schnell weg, wie es sonst bei ausschließlich draußen stehen der fall wäre.. und an die paar meter laufen bis nach hause gewöhnt man sich . sind ja nun keine kilometerlangen Entfernungen..da war das damalige bis in 4.stock gerenne hochschwanger deutlich anstrengender als die paar meter von der Garage nach hause zu laufen
gina87
gina87 | 30.04.2014
14 Antwort
@gina87 Auto ist schon lang umgemeldet, wir wohnen ja schon ein halbes Jahr hier :D Nur nach nem neuen Gesetzt musst du das Kennzeichen nciht ändern, wenn du innerhalb des Bundeslandes umziehst. Geld für n neues Schild brauch ich auch net rauszuwerfen, nur weil den Nachbarn das "D" nicht passt :D Nja, wenn ich n tolles neues Auto hätte, würd ichs auch lieber in ne Garage stellen, als auf die Straße, aber ich hab nen zerbeulten, fast volljährigen Fiat Punto. Ich glaub noch n jahr und der ist eh tot . :D
Zenit
Zenit | 30.04.2014
15 Antwort
ja gut aber danach werdet ihr euch doch bestimmt nen anderen holen wobei bei mir der zustand des Autos auch unwichtig is . mein 3er golf stand auch in der Garage . Baujahr 95 und war auch nich mehr der dollste in Optik und co..sparte trotzdem n haufen Geld bei der Versicherung als Garagenwagen und kam mit Garage und weniger beiträgen am ende sogar billiger bei weg, als wenn ich ihn nich als Garagenwagen versichert hätte und der 4er golf, den ich seit August 2013 hab, is auch schon 14 jahre alt und steht in der Garage . da is es das gleiche spiel wie beim 3er golf vorher . das Auto meines mannes is auch schon fast 14 jahre alt und is Garagenwagen..also vom alter usw des Autos, würd ich das nich abhängig machen
gina87
gina87 | 30.04.2014
16 Antwort
ich kenn das so, dass Einfahrten IMMER freigehalten werden müßen - egal ob da nen Schild steht oder nicht steht
Solo-Mami
Solo-Mami | 30.04.2014
17 Antwort
Ich denke das hat weniger was mit D oder MG zu tun dann dürfen die mir auch die EInfahrt zustellen, dürfen auch bei uns im Hof parken. Dann weiß ich in welchem Haus die wohnen oder zu Besuch sind und falls ich doch ausnahmsweise mal die Einfahrt nutzen will weiß ich wo ich denjenigen finde. Parkt hier einer ungefragt werde ich auch sauer und verteile Zettel oder sprech die Leute falls ich sie zufällig sehe drauf an. Man darf es einfach nicht - unabhängig von etwaigen privaten Schildern!
taunusmaedel
taunusmaedel | 30.04.2014

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