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Als Ausrüstungsbeihilfe können Kosten für Arbeitsbekleidung und/oder Arbeitsgeräte übernommen werden, wenn dies zur Aufnahme einer in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtigen Beschäftigung notwendig ist. Dies wird jedoch nachrangig gegenüber einer möglichen Leistungspflicht des Arbeitgebers oder anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften gewährt. Ob bzw. in welcher Höhe eine Ausrüstungsbeihilfe gewährt wird, wird stets im Rahmen einer individuellen Ermessensentscheidung durch die zuständige Integrationsfachkraft entschieden.
Bisher hab ich nur was von maximal 260€ gefunden, aber die beiträge waren auch schon paar jahre alt
denke aber auch, dass man dem amt erst bestätigen muss, dass der neue AG keine Berufskleidung stellt..also das die n nachweis vom AG haben wollen, in dem eben steht, dass er keine Berufskleidung stellt .