⎯ Wir lieben Familie ⎯

Gemeinsames Sorgerecht, trennung wer bekommt das kind?

Caro87
Caro87
12.01.2014 | 18 Antworten
Ich denke schon länger daran mich von meinem freund zu trennen. wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Für mich ist es klar, dass der kleine bei mir bleibt. Er meinte aber mal, dass unser sohn bei ihm bleibt dann. Er ist ab März aber wieder auf Montage. Was meint ihr wenn er es evtl gerichtlich drauf ankommen lassen würde was dann passiert?
Dein Kommentar (bzw. Antwort)
Noch 3000 Zeichen möglich.

18 Antworten

[ von neu nach alt sortieren ]
1 Antwort
Also ich glaube, dass Kinder immer erst mal den Müttern zugesprochen werden. Es sei denn, es gibt Gründe warum die Mutter nicht in der Lage ist sich um das Kind zu kümmern. Wenn dein Freund sogar auf Montage gehen muss, ist das ja eher ein Hinderungsgrund. Wer soll sich in der Zeit um euer Kind kümmern? ?? Frag mal einen Anwalt, die haben ja Erfahrung. Es gibt da so viele Gründe . immer zum Wohle des Kindes. Und ist es nicht sogar ein Unterschied ob man verheiratet ist?
Tine2904
Tine2904 | 12.01.2014
2 Antwort
Der kleine bleibt bei dir und er darf den kleinen dann jedes zweite Wochenende sehen oder was noch besser wäre dass ihr euch untereinander einigt. Brauchst dir gerichtlich keine sorgen machen wenn du dir nie was zu Schulden kommen lassen hast. Halt die Ohren steif, Trennungen sind immer beschissen gerade wenn Kinder noch im Spiel sind. Alles Gute.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 12.01.2014
3 Antwort
Danke für eure antworten. Das erleichtert mich sehr!!
Caro87
Caro87 | 12.01.2014
4 Antwort
Ich denke mal, das Sorgerecht behaltet ihr beide, aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird bei Dir bleiben, es sei denn, er kann nachweisen, dass es Deinem Kind bei Dir nicht gut geht. Aber wenn er ständig auf Montage ist, dann spricht es wohl schon für sich bzw. gegen ihn.
Lady1206
Lady1206 | 12.01.2014
5 Antwort
ich würde dir raten gleich einen anwalt aufzusuchen. und sofort bei trennung eine umangsreglung gerichtlich festzulegen. in dieser zeit solltest du dein kind bei dir behalten und es ihm NICHT geben. da er nämlich auch das sorgerecht hat, kannst du kaum was machen wenn er dir dein kind nicht mehr zurück gibt. desahlb gleich aufs gericht. mir das passiert. ging aber alles recht schnell über de bühne. meiner meinung nach gehört ein kind im trennungsfall zur mutter das ist keine frage und das sieht auch das jugendamt genauso. also du darfst dir nix zu schulden kommen lassen, das kinderwohl darf nicht gefährdet sein dann ich da für dich gar keine probleme
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 12.01.2014
6 Antwort
Kinder unter 6j. sind unantastbar, das heißt dein Kind bleibt bei Dir, such einen Anwalt für Familienrecht.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 12.01.2014
7 Antwort
Ihr habt das gemeinsame Sorgerecht und es ist völlig gleich geteilt. Du hast nicht mehr Anrecht darauf das Kind bei dir zu behalten wie er ebenfalls. Nachtblut hat es ganz gut erklärt. Es geht schon seit vielen Jahren nicht mehr danach, dass das Kind zur Mutter gehört oder ähnliches. Auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommst du nicht automatisch. Gehe vorher zum Anwalt, informiere dich genau, behalte das Kind immer bei dir, bis eine gerichtliche Regelung getroffen ist. Das darf man wirklich nicht unterschätzen.
Zypta
Zypta | 12.01.2014
8 Antwort
ja, kann es dir nur dringend raten behalte das kind bei dir sonlange bis es gerichtlich geregelt ist. ich hätte es meinem ex auch NIE zugetraut und war darauf auch gar nicht gefasst. allein schon was er den kindern damit angetan hat. was das geld angeht: die gerichts/anwaltskosten zahlt der staat im falle du es dir nicht leisten kannst. geh zum anwalt und der leitet gleich alles in die wege.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 12.01.2014
9 Antwort
Guten Morgen, erst einmal alles Gute für eure Familie. Wichtig ist, dass ihr immer Sinne des Kindes handelt. Bei wem möchte das Kind sein? Manchmal sollte man meiner Meinung nach auch nicht so schnell aufgeben. Es ist immer eine neue Situation, wenn man auf einmal eine Familie ist. Eine Situation, die auch manchmal viele Schwierigkeiten mit sich bringt. Aber ihr habt euch dafür entschieden eine gemeinsame Familie zu gründen. Vielleicht ist es das wert auch darum zu kämpfen, aber ich kenne eure Situation ja nicht. Wichtig ist, dass das Kind mit beiden Eltern in Kontakt bleiben kann und ihm zu keinem von euch der Kontakt verwert wird, es sei denn es geht ihm bei einem von euch nicht gut. Alles, alles Gute für euch!
Baem
Baem | 13.01.2014
10 Antwort
@nachtblut "meiner meinung nach gehört ein kind im trennungsfall zur mutter das ist keine frage" Sorry, aber das ist absoluter Schwachsinn. Das Kind gehört dahin, wo dem Kindeswohl am besten gedient ist und so sehen das auch unsere Gesetze. Wenn's bei dem Vater besser aufwächst, sollte es zum Vater, wenn's bei der Mutter besser aufwächst, zur Mutter. Keine Mutter ist von Natur aus besser geeignet, nur weil sie eine Mutter ist. Kenne auch Väter, die deutlich besser als betreuender Elternteil geeignet wären. Die erzieherischen Fähigkeiten und die Elternteil-Kind Bindung sollten im Vordergrund stehen, nicht dein Geschlecht! Wie das in deinem Fall aussieht, steht mir nicht zu zu beurteilen. Das muss dann notfalls ein Gericht entscheiden, das Jugendamt hat da gar nichts zu entscheiden, es kann nur seine Sichtweise mitteilen. Aber das Kind ist nicht das Eigentum der Mutter, auch wenn das manchen egoistischen Müttern nicht in den Kopf möchte! In der Praxis sieht es aber so aus, dass die meisten Familiengerichte immer noch der traditionellen Rollenverteilung hinterhereifern, also darf ich dich beruhigen, die Chance dass du bei einem Familiengericht an einen Richter kommst, der wirklich gleichberechtigt entscheidet ist eher gering. Es gibt z.B. Richter, die einer unterhaltspflichtigen Mutter schon gesagt haben "Wären sie ein Mann würde ich sie zum 3fachen Unterhalt verurteilen." Anders sieht es bei höheren Gerichten aus, da wird eher im Sinne der Gleichberechtigung und des Grundgesetzes entschieden. Jüngster Fall, Vater klagt sich durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen. Erst da wurden entschieden, die frühere Gesetzesregelung ist unzulässig, da sie gegen ein Geschlecht diskriminiert, und dadurch wurde die jetzige Gesetzgebung auf den Weg gebracht, die es Vätern ermöglicht das Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter zu bekommen. Genauso sehe ich das bei der Entscheidung, wo das Kind hinsoll. Da darf nicht gegen ein Geschlecht diskriminiert werden, sondern das Kindeswohl sollte allein entscheidend sein. Versteht mich nicht falsch, bin selbst Mutter. Aber entweder wir leben weiterhin in der traditionellen Rollenverteilung, Mutter sorgt sich ums Kind und Kind sollte immer zur Mutter oder wir sorgen für absolute Gleichberechtigung für alle Menschen und hören auf immer egoistisch nach Vorteilen zu suchen, wo dir eigentlich keine zustehen! Alles Gute!
katze89
katze89 | 15.01.2014
11 Antwort
@katze89: Wie oft hast du in den letzten Jahren Menschen vor Familiengerichte begleitet und in welchen Bezirken? Wie oft hast du Väter und Mütter bei der Trennung begleitet und deren Verhalten beobachtet? Wie weit bist du informiert über die genaue Gesetzeslage, die letzten Änderung durch die Vätervereinigung etc.?
Zypta
Zypta | 16.01.2014
12 Antwort
@katze89 das kind hat doch im normalfall zur mutter eine stärkere bindung und umgekehrt. es wächst ihr ihr, sie bringt es zur welt. das kind ist seid geburt immer in der obhut der mutter. und wenn sie ihre aufgabe als mutter gut erfüllt dann ist das tatsächlich gar keine frage dann bleibt das kind bei der mutter. da wett ich mit dir dann hat er vater null chancen- da muss er erst mal argumente haben die auch der wahrheit entsprechen und wenn er das ned hat braucht er erst gar es erst gar ned versuchen. habs doch selber erlebt. mein ex hat alles möglich erfunden
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 16.01.2014
13 Antwort
@nachtblut Ich will ja nicht dein Weltbild zerstören, aber nur weil das Kind in der Mutter "wächst", hat das weder psychologisch noch biologisch irgendwelche permanenten Auswirkungen auf die Zuneigung zur Mutter. Das wissen wir alleine schon deswegen, weil Adoptivkinder häufig ihre Adoptiveltern als "wahre" Eltern betrachten und eben nicht die leibliche Mutter. Ich bin selbst Adoptivkind und habe absolut null Bindung zu meiner leiblichen Mutter, obwohl ich in ihr aufwuchs und später herausfinden wollte, wer sie ist und sie inzwischen ganz gut kenne. Die Elternteil-Kind-Beziehung entsteht nach der Geburt, das ist schon durch genügend Studien gezeigt worden. Die stärkste Bindung entsteht meist in den ersten Monaten: die Person, egal ob männlich oder weiblich, die das Baby in dieser Zeit sieht, es anlächelt und umsorgt, lässt eine Beziehung zum Kind entstehen. Dass das in den meisten Fällen die Mutter ist, hat wissenschaftlich gesehen rein gar nichts mit ihrem Geschlecht zu tun oder dass sie die Mutter ist, sondern häufig schlichtweg mit dem Faktum, dass Männer in unserer Gesellschaft leider immer noch die Besserverdiener sind und deswegen diejenigen sind, die arbeiten gehen, um die Familie zu ernähren, und eben nicht die Hauptbezugsperson zum Kind sein können. Wenn aber der Vater die Hauptbezugsperson zum Kind wird, da er sich in der Anfangsphase hauptsächlich ums Kind kümmert , dann entsteht eben meist eine stärke Bindung zum Vater. So war es z.B. bei mir. Mein Adoptivvater war von Anfang an für mich da, hat für mich gesorgt, meine Windeln gewechselt usw, während meine Adoptivmutter gearbeitet hat, da sie deutlich besser verdient hat. Ich liebe meine Eltern beide, aber meine Beziehung zu meinem Vater ist deutlich stärker ausgeprägt und hätten sich meine Eltern getrennt, hätte ich auch zum Vater gewollt. Davon mal abgesehen gibts natürlich auch Väter die absolut ungeeignet sind und sich nicht ums Kind kümmern, aber das gibt's auch bei Müttern. Es gibt auch genauso gut Fälle, wo anfänglich eine stärkere Mutter-Kind Beziehung besteht, die Vater-Kind Beziehung über die Jahre aber deutlich stärker wird als die zur Mutter. Wenn wir natürlich eine Rechtssprechung bevorzugen, bei der die Mutter von Anfang an für das Kind zuständig ist, und entsprechend entschieden wird, dann ist es klar, dass auch statistisch gesehen viel häufiger eine stärkere Mutter-Kind Beziehung entsteht. Das hat dann aber auch nichts damit zu tun, dass sie Mutter ist, sondern ist eine schlichte, unausweichliche Folge unserer Rechtssprechung, die das Kind zur Mutter gibt und sie DADURCH die Hauptbezugsperson werden lässt.
katze89
katze89 | 16.01.2014
14 Antwort
@nachtblut: Du verwechselst hier zwei verschiedene Sachen. Es ist eine Sache zu sagen: Das Kind kommt dahin, wo es dem Kindeswohl dient und das wird in jedem Einzelfall genau betrachtet. Und wenn der Vater nunmal die stärkere Beziehung zum Kind hat, dann entscheidet man sich für den Vater, analog bei der Mutter. Und hinterher stellt man fest, dass statistisch gesehen in der Mehrheit der Fälle für die Mutter entschieden wurde . Das ist eine Sache und wenn das so sein sollte, vollkommen korrekt. Es dient dem Kindeswohl. Es ist aber eine komplett andere Sache zu sagen, was du gesagt hast: Das Kind gehört immer zur Mutter und basta. Nicht den Einzelfall zu betrachten, sondern wild zu pauschalisieren, dient nicht dem Kindeswohl, sondern lediglich dir, der Mutter. Wieso hast du solche Angst davor, den Einzelfall zu betrachten und objektiv zu entscheiden, wenn es tatsächlich so ist, dass die Mutter objektiv immer die bessere Wahl ist? Wenn das so ist, sollte es doch auch dabei keine Probleme geben! Die gibt es doch erst, wenn es nur DIR dient. Wenn eine Mutter Drogen nimmt, das Kind schlägt, und nach der Entziehungskur die Mutter trotzdem das Kind vom Gericht zugesprochen bekommt, obwohl der Vater deutlich besser geeignet wäre und sich während der Kurphase perfekt um das Kind gekümmert hat, kann etwas mit dem Familiengericht nicht stimmen. Wenn ein Kind vom Gericht angehört wird und explizit sagt, dass es beim Vater leben möchte und eine deutlich höhere Vater-Tochter Beziehung vorliegt und das sogar die Mutter zugibt, der Richter sich aber trotzdem für die Mutter entscheidet, "weil die Mutter eben dafür zuständig ist", kann etwas nicht stimmen und der Vater sollte sich nicht geschlagen geben, sondern höhere Instanzen aufsuchen. Das statistische Bundesamt hat das 2008 richtig zusammengefasst: "Offensichtlich ist in Deutschland ein Familienmodell, in dem die Mutter alleine für die Kinder zuständig ist, immer noch weit verbreitet." Dass diese Ungerechtigkeit von bestimmten Müttern ausgenutzt wird, nicht weil es gut fürs Kind ist, sondern weil SIE als Mutter das Kind will egal was, nicht wegen dem Kind sondern wegen ihren eigenen Gefühlen, ist sehr schade. Rechtlich gesehen sollte das gar nicht mehr möglich sein, praktisch hinken da aber die Familienrichter hinterher. Dass das sehr mit den Traditionsvorstellungen der Richter zu tun hat, sieht man doch schon am Sorgerecht und wie sich das bei eher konservativen und eher liberalen Bundesländern verhält: "So lag der Anteil für die Übertragung der alleinigen Sorge auf die Mutter nach Scheidungen 2006 in Schleswig-Holstein bei 54%, in Bayern bei 76%." Wie das in deinem Fall war, steht mir gar nicht zu zu beurteilen, aber das als Argument anzuführen, wieso das Kind IMMER zur Mutter gehen sollte, obgleich es dem Kindeswohl dient oder nicht, ist einfach nur egoistisch und ignorant, und nicht mal zwingend dem Vater gegenüber, sondern dem Kind gegenüber.
katze89
katze89 | 16.01.2014
15 Antwort
@katze89 in welchem satz habe ich gesagt das kind gehört zur mama und basta?
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 16.01.2014
16 Antwort
das kind kommt zu dem elternteil zu dem es eine bessere bindung hat und es dem kind besser gehn würde. das ist in den meisten fällen die mama. in meinem fall ganz klar. ausnahmen bestätigen die regel
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 16.01.2014
17 Antwort
@nachtblut "in welchem satz habe ich gesagt das kind gehört zur mama und basta?" Hier: "meiner meinung nach gehört ein kind im trennungsfall zur mutter das ist keine frage" "das ist keine frage" sagt eben das aus: es ist keine Frage, das Kind gehört bedingungslos zur Mutter. Das ist ein "und basta" und da war auch nichts von der Bedingung "wenn es eine bessere bindung hat" zu lesen. Deine letzte Antwort dagegen klingt schon viel eher nach der richtigen Lösung. Alles Gute!
katze89
katze89 | 16.01.2014
18 Antwort
@katze89 ich habe aber auch dazu geschrieben dass es nicht immer so ist. die regel eben. klar gibt es auch schlechte mütter wo der vater besser geeignet ist.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 16.01.2014

ERFAHRE MEHR:

Umzug Mutter mit Kind/Sorgerecht
09.02.2018 | 25 Antworten
Trennung wegen fehlendem vertrauen :-(
15.09.2013 | 8 Antworten
trennung wegen nacktbildern?
06.04.2013 | 43 Antworten
gemeinsames Sorgerecht bei Heirat?
18.03.2011 | 11 Antworten
Gemeinsames Sorgerecht/ Urlaub
21.04.2010 | 15 Antworten

Ähnliche Fragen finden

×
×
Mamiweb - Startseite

Forum

Magazin


×

Login

oder

Noch kein Mamiweb-Mitglied?
Mitglied werden
x