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@nachtblut:
Du verwechselst hier zwei verschiedene Sachen.
Es ist eine Sache zu sagen: Das Kind kommt dahin, wo es dem Kindeswohl dient und das wird in jedem Einzelfall genau betrachtet. Und wenn der Vater nunmal die stärkere Beziehung zum Kind hat, dann entscheidet man sich für den Vater, analog bei der Mutter. Und hinterher stellt man fest, dass statistisch gesehen in der Mehrheit der Fälle für die Mutter entschieden wurde .
Das ist eine Sache und wenn das so sein sollte, vollkommen korrekt. Es dient dem Kindeswohl.
Es ist aber eine komplett andere Sache zu sagen, was du gesagt hast: Das Kind gehört immer zur Mutter und basta.
Nicht den Einzelfall zu betrachten, sondern wild zu pauschalisieren, dient nicht dem Kindeswohl, sondern lediglich dir, der Mutter.
Wieso hast du solche Angst davor, den Einzelfall zu betrachten und objektiv zu entscheiden, wenn es tatsächlich so ist, dass die Mutter objektiv immer die bessere Wahl ist? Wenn das so ist, sollte es doch auch dabei keine Probleme geben! Die gibt es doch erst, wenn es nur DIR dient.
Wenn eine Mutter Drogen nimmt, das Kind schlägt, und nach der Entziehungskur die Mutter trotzdem das Kind vom Gericht zugesprochen bekommt, obwohl der Vater deutlich besser geeignet wäre und sich während der Kurphase perfekt um das Kind gekümmert hat, kann etwas mit dem Familiengericht nicht stimmen.
Wenn ein Kind vom Gericht angehört wird und explizit sagt, dass es beim Vater leben möchte und eine deutlich höhere Vater-Tochter Beziehung vorliegt und das sogar die Mutter zugibt, der Richter sich aber trotzdem für die Mutter entscheidet, "weil die Mutter eben dafür zuständig ist", kann etwas nicht stimmen und der Vater sollte sich nicht geschlagen geben, sondern höhere Instanzen aufsuchen.
Das statistische Bundesamt hat das 2008 richtig zusammengefasst: "Offensichtlich ist in Deutschland ein Familienmodell, in dem die Mutter alleine für die Kinder zuständig ist, immer noch weit verbreitet."
Dass diese Ungerechtigkeit von bestimmten Müttern ausgenutzt wird, nicht weil es gut fürs Kind ist, sondern weil SIE als Mutter das Kind will egal was, nicht wegen dem Kind sondern wegen ihren eigenen Gefühlen, ist sehr schade. Rechtlich gesehen sollte das gar nicht mehr möglich sein, praktisch hinken da aber die Familienrichter hinterher.
Dass das sehr mit den Traditionsvorstellungen der Richter zu tun hat, sieht man doch schon am Sorgerecht und wie sich das bei eher konservativen und eher liberalen Bundesländern verhält: "So lag der Anteil für die Übertragung der alleinigen Sorge auf die Mutter nach Scheidungen 2006 in Schleswig-Holstein bei 54%, in Bayern bei 76%."
Wie das in deinem Fall war, steht mir gar nicht zu zu beurteilen, aber das als Argument anzuführen, wieso das Kind IMMER zur Mutter gehen sollte, obgleich es dem Kindeswohl dient oder nicht, ist einfach nur egoistisch und ignorant, und nicht mal zwingend dem Vater gegenüber, sondern dem Kind gegenüber.