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Beschäftigungsverbot und Nebenjob!

BelMonte
BelMonte
31.10.2013 | 12 Antworten
Hallo!
Kennt sich vielleicht jemand von euch aus wie das ist wenn man im Beschäftigungsverbot ist, und gerne nebenbei auf 400 euro arbeiten möchte! Ich arbeite im Krankenhaus und als schwangere bekommt man dort sofort ein Beschäftigungsverbot! Nun bin ich aber noch ganz am Anfang meiner SS und würde mir gerne was dazu verdienen! Darf man das? Und wie ist das dann mit dem Elterngeld? Wird das angerechnet oder abgezogen oder hat das kein Einfluss?
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12 Antworten

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1 Antwort
Ich denke nicht das du arbeiten darfst, du bist ja dann im Beschäftigungsverbot, dass heisst doch, du darfst nicht arbeiten oder irre ich mich da.
JACQUI85
JACQUI85 | 31.10.2013
2 Antwort
@JACQUI85 Das Beschäftigungsverbot gilt nur für die Pflege!
BelMonte
BelMonte | 31.10.2013
3 Antwort
Elterngeld bekommst du erst nach der Gebut.. Du bekommst aber im Beschäftigungsverbot dein Gehalt weiter . also brauchst du dir eig keine sorgen machen . und mit dem Nebenjob solltest du mit deinem Arbeitgeber klären..
Louis13
Louis13 | 31.10.2013
4 Antwort
müsste eigentlich angerechnet werden. die wollen ja alle einkünfte wissen fürs elterngeld. ich hab auch nebenbei trotz beschäftigungsverbot gearbeitet. aber ruf doch einfach mal in der elterngeldstelle an.
Tinus79
Tinus79 | 31.10.2013
5 Antwort
Ich habe damals auch ein BV von meinem AG bekommen er meinte zu mir aber dann noch das ich trotzdem noch einen Nebenjob machen darf. Klär das doch einfach mit ihm ab.
seba88
seba88 | 31.10.2013
6 Antwort
beschäftigungsverbot heißt ja nicht du darfst gar nicht arbeiten. nur eben nicht in dem bereich den man normal macht. die firma könnte einen auch umplazieren, wenn möglich.
Tinus79
Tinus79 | 31.10.2013
7 Antwort
Das hat positiven Effekt auf das elterngeld da du auch vom nebenjob die 65 Prozent bekommst
JonahElia
JonahElia | 31.10.2013
8 Antwort
ich hab während meines bv auch nebenbei weiter gearbeitet. durfte halt in meinem bereich nicht mehr arbeiten, aber spazieren gehn ist ja nicht verboten im bv. es wurde auch bei meinem einkommen mitberechnet zum elterngeld.allerdings möchten die wissen, ob du nach der geburt weiter im nebenjob arbeiten gehst. dann wird es mit berechnet.
jasminminnie
jasminminnie | 31.10.2013
9 Antwort
Den Nebenjob muss man über ein Jahr haben damit es angerechnet wird. Genau so wie beim Hauptjob
Louis13
Louis13 | 02.11.2013
10 Antwort
@Louis13 stimmt nicht. es wird das einkommen der letzten 12 monate vor der geburt gerechnet. sonst hätten se bei mir auch nicht angerechnet. war bei mir nur sporadisch. dann hätten se den ja auch nicht anrechnen dürfen.
Tinus79
Tinus79 | 02.11.2013
11 Antwort
Nein, der nebenjob wird anteilig angerechnet .
JonahElia
JonahElia | 02.11.2013
12 Antwort
Hallo, natürlich darf man nebenher arbeiten. Wenn es ein regelmäßiges Einkommen ist mit regelmäßigen Arbeitszeiten, btaucht man die Genehmigung des AG. Ist es eine Arbeit auf Provisionsbasis, erhält man nur Geld, wenn man etwas tut. Das ist mal mehr und mal weniger, aber eben auch ganz entspannt und man kann mit dem richtigen Neben-Job eben auch viel mehr als im Hauptjob verdienen. So dass ich meinen Hauptjob aufgegeben habe. Dann kommt es auch gar nicht mehr darauf an, ob man etwas angerechnet bekommt oder nicht, weil alles einfach stimmt. Viele Grüße und beste Wünsche
Benni2012
Benni2012 | 03.11.2013

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