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@gina87
sie kann es natürlich verweigern, den Namen des Vaters anzugeben, das ist auf der einen Seite ihr gutes Recht, und in ihrer Situation und den persönlichen Eigenschaften, die der Kindsvater mit sich bringt, vielleicht auch nicht verkehrt, aber dann muss sie auch finanziell alleine für das Kind aufkommen und darf nicht die Allgemeinheit fordern.
Wir wissen nicht wie alt sie ist, denn 55 wird sie mit Sicherheit nicht sein, wir wissen nicht, wie alt das Kind ist, ob sie schon wieder arbeiten gehen kann oder nicht.
Im schlimmsten Fall müssen ihre Eltern sie unterstützen, sofern sie in der Lage dazu sind.